Aufgaben und Tätigkeitsfelder
Der Arbeitskreis hat laut Universitätsgesetz UG 2002 die Aufgabe "Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts durch Universitätsorgane entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe der Universität in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Frauenförderung zu beraten und zu unterstützen". Er bietet Student_innen, Mitarbeiter_innen der Verwaltung sowie des Lehrpersonals in Fällen von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts (z. B. verbale Entmutigung oder sexuelle Belästigung) Information, vertrauliche Beratung und Begleitung an. Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen hat sich bei einem begründeten Verdacht von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, z. B. im Rahmen einer Personalentscheidung, einzuschalten.
Durch die Novellierung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes 2004 ist als neuer Aufgabenbereich für den Arbeitskreis das Entgegenwirken bei Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung hinzugekommen. Der Arbeitskreis entwickelt Strategien zur Durchsetzung von anti-diskriminatorischen Praxen und zur Sensibilisierung der Kolleg_innen.