ArbeitnehmerInnenschutz- Sicherheitsvertrauenpersonen
Sicherheit, Gesundheit und Wohlergehen sollten auch Bestandteil unseres Arbeitsalltages sein. Denn: Arbeit darf nicht krank machen!
In diesem Sinne umfasst der ArbeitnehmerInnenschutz sicherheitstechnische, medizinische, ergonomische, psychologische und pädagogische Maßnahmen. ArbeitnehmerInnenschutz besteht also in der Gesamtheit aller Maßnahmen, die dazu beitragen, Leben und Gesundheit der MitarbeiterInnen zu schützen und ihre Arbeitskraft zu erhalten.
Ziel dieser Maßnahmen sollte immer eine Erhöhung der Lebensqualität sowie Vorbeugung vor Krankheiten sein, denn Gesundheit am Arbeitsplatz bedeutet einen Gewinn für die MitarbeiterInnen, aber auch für die Akademie der bildenden Künste als Arbeitgeber, da Krankenstände dadurch vermindert werden können und die Arbeitszufriedenheit und die Motivation der MitarbeiterInnen steigt.
Ausgangslage
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) schreibt Betrieben mit regelmäßig mehr als 10 ArbeitnehmerInnen die Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen in ausreichender Zahl vor.
Der Aufgabenbereich der Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) wird im ASchG abschließend geregelt und umfasst:
- Information, Beratung und Unterstützung der ArbeitnehmerInnen und der Belegschaftsorgane in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes.
- Vertretung der Interessen der ArbeitnehmerInnen gegenüber ArbeitgeberInnen, zuständigen Behörden und sonstigen Stellen in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes.
- Information, Unterstützung und Beratung des Betriebsrates.
- Zusammenarbeit mit Sicherheitsfachkräften und ArbeitsmedizinerInnen.
- Achten auf Anwendung der Schutzmaßnahmen, auf Vorhandensein und Anwendung der entsprechenden Vorkehrungen.
- Beratung der ArbeitgeberInnen bei Durchführung des ArbeitnehmerInnenschutzes.
- Information der ArbeitgeberInnen über bestehende Mängel.
- Maßnahmen