gem. § 2 Abs. 4 Urlaubsgesetz, BGBl 390/1976
abgeschlossen zwischen der Akademie der bildenden Künste Wien vertreten durch den Rektor Dr. Stephan Schmidt-Wulffen
und dem
Betriebsrat Allgemeines Universitätspersonal der Akademie der bildenden Künste Wien vertreten durch seine Vorsitzende Katharina Koch
Persönlicher Geltungsbereich
Diese Betriebsvereinbarung gilt für das vom Betriebsrat vertretene Allgemeine Universitätspersonal (§ 101 UG 2002) der Akademie d. bildenden Künste Wien.
Zeitlicher Geltungsbereich
Diese Betriebsvereinbarung wird unbefristet abgeschlossen
Urlaubsjahr
Abweichend von § 2 Abs. 1 Urlaubsgesetz, wird das Kalenderjahr als Urlaubsjahr festgelegt.