Sammlungsordnung
Präambel - Zur besonderen Zweckbestimmung des Kupferstichkabinetts der Akademie der bildenden Künste Wien
Profil und Entstehung des Kupferstichkabinetts
(1) Das Kupferstichkabinett ist durch die Integration der Sammlung in den Lehrbetrieb seit der Erstgründung 1689 untrennbar mit der Entwicklung der Akademie der bildenden Künste Wien verbunden.
(2) Der Bestand des 18. Jahrhunderts reflektiert die einzelnen Entwicklungsstadien der Akademie, von der Privatinitiative Peter Strudels im Sinne einer italienischen Studio Akademie im Jahre 1688, der Wiederaufnahme des nach dem Tode Strudels für 11 Jahre unterbrochenen Unterrichts 1725 durch den aus Paris an den Kaiserhof berufenen Kammermaler Jacob van Schuppen und seinem Nachfolger, dem in Schweden geborenen Hofmaler der Kaiserin Maria Theresia, Martin von Meytens. Den bedeutendsten Wandel und die Änderung des Sammlungsprofils von einer Lehrmitttelsammlung zur zweit bedeutendsten graphischen Sammlung der Monarchie brachten sieben große Schenkungen in den letzten 20 Jahren vor der Revolution von 1848. Ab 1850 kam es zu regelmäßigen Ankäufen durch das jeweils zuständige Ministerium, wodurch bedeutende Konvolute erworben werden konnten. Erst mit der Übersiedlung in den Neubau von Theophil Hansen am Schillerplatz und dessen feierlichen Eröffnung 1877 wurden die Sammlungen getrennt aufgestellt und die Bezeichnung "Kupferstichkabinett" eingeführt. Durch die geänderten Lehrmethoden im 20. Jahrhundert und die Lagerung in Verbindung mit der Bibliothek blieb diese Sammlung lange Zeit nahezu vergessen. Erst die Übersiedlung in den "Akademiehof" 1997 ermöglichte durch die großzügigen Räumlichkeiten, verbunden mit einer regen Ausstellungstätigkeit und Öffentlichkeitsarbeit, einen der Qualität der Sammlung entsprechenden neuen Stellenwert.
(3) Der Inhalt der Sammlung des Kupferstichkabinetts der Akademie der bildenden Künste Wien ergab sich sowohl aus den im Lauf der Geschichte der Akademie der bildenden Künste sich wandelnden Bedürfnissen als Unterrichtsmittel, als auch aus den zahlreichen großen Schenkungen. Zu einem wirklichen Sammlungskonzept kam es erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts unter dem damaligen Bibliotheks- und Sammlungsdirektor Carl von Lützow, der durch gezielte Ankäufe einerseits der damaligen zeitgenössischen Kunst eine umfassende Sammlung des 19. Jahrhunderts aufbaute, andererseits die druckgraphischen Bestände ergänzte. Da der Sammlungsschwerpunkt sich von Beginn an auf zeitgenössische Kunst konzentrierte wird dies auch weiterhin als Sammlungskonzept verfolgt.
(4) Die Arbeit in Lehre und Forschung des Kupferstichkabinetts geht primär vom eigenen Bestand aus.
(5) Das Kupferstichkabinett fungiert als Bundessammlung sowie als Lehrsammlung. Der Weiterbestand des Kupferstichkabinetts als eigene Organisationseinheit mit entsprechenden Rahmenbedingungen für die Betriebsführung als Lehr- und Forschungseinrichtung und als öffentlich zugängliche museale Einrichtung ist daher zu gewährleisten. An den Eigentumsrechten des Bundes an der Sammlung des Kupferstichkabinetts darf lt. § 139 Abs. 5 Universitätsgesetz 2002 (UG 2002) keine Änderung eintreten.
§ 1 Rechtsform
(1) Das Kupferstichkabinett der Akademie der bildenden Künste Wien ist eine Organisationseinheit der Kunstuniversität "Akademie der bildenden Künste Wien", die lt. § 39 Abs.1, 6. Unterabschnitt des UG 2002 einzurichten ist.
(2) Das Kupferstichkabinett der Akademie der bildenden Künste Wien definiert sich als eine mit gesetzlichen Aufgaben ausgestattete Organisationseinheit gemäß § 39 Abs.1 UG 2002 entsprechend der Geschichte, Herkunft und besonderen Stellung des Kupferstichkabinetts innerhalb der Akademie der bildenden Künste Wien.
§ 2 Aufgabenkatalog
Das Kupferstichkabinett der Akademie der bildenden Künste Wien hat die Aufgaben der gleichnamigen Einrichtung gemäß § 65 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten der Künste (KUOG 1998) weiterzuführen. Diese sind insbesondere:
(1) Planmäßiger Auf- und Ausbau der bereits bestehenden Sammlung:
Dieser hat insbesondere unter Berücksichtigung des in der Präambel, Abs. 3 dieser Sammlungsordnung beschriebenen Sammlungskonzeptes zu geschehen. Der Ausbau umfasst auch den Neuerwerb von Objekten, welche das Profil der Sammlung ergänzen.
(2) Bewahrung der Sammlung in einem bestmöglichen Zustand:
Ihr Erhaltungszustand ist nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft zu überprüfen; im Anlassfall sind geeignete Maßnahmen zur Restaurierung und Sicherung zu setzen. Diese Aufgabe obliegt der sammlungseigenen Restaurierwerkstätte.
Das Kupferstichkabinett der Akademie der bildenden Künste Wien hat weiters dafür Sorge zu tragen, dass die Sammlungsobjekte bestmöglich in konservatorischer wie auch in sicherheitstechnischer Hinsicht verwahrt werden. Die Erfüllung dieser Aufgabe hat unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Erkenntnisse und Technologien zu erfolgen.
(3) Darbietung ausgewählter Objekte der Sammlungen für die Öffentlichkeit:
Das Kupferstichkabinett der Akademie der bildenden Künste Wien ist lt. § 39 Abs. 3 UG 2002 gehalten, seine Bestände im Rahmen von zeitlich begrenzten Ausstellungen zu erschließen, die den Sammlungsbestand oder Teile von diesem in einen weiteren kunstund kulturgeschichtlichen Kontext stellen, um auf diese Weise deren Besonderheiten und Qualität oder neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorzustellen.
(4) Zusammenarbeit im internationalen fachspezifischen Kontext:
Das Kupferstichkabinett der Akademie der bildenden Künste Wien sieht seine Aufgabe auch in den Kooperationen mit nationalen und internationalen Kulturinstitutionen, Universitäten und Akademien. Dies soll vor allem auf dem Gebiet der Grundlagenforschung, dem Wissensaustausch und durch die Präsenz sowohl im In- und Ausland stattfinden.
(5) Bestimmung, Inventarisierung und Katalogisierung der Bestände:
Der Bestand des Kupferstichkabinetts der Akademie der bildenden Künste Wien hat in einer ordentlichen Inventarführung verzeichnet zu werden, welche auf der Weiterführung des handschriftlichen Inventarbuches wie auch auf der Erstellung elektronischer Dateien beruht. Weiters ist dafür Sorge zu tragen, dass die einzelnen Sammlungsobjekte fortlaufend und ergänzend in kunsthistorischer Hinsicht dokumentiert werden. Diese Einzeldokumentationen ergeben die Basis für die Erschließung und Bestimmung der Sammlungsobjekte in wissenschaftlicher wie auch in didaktischer Hinsicht. Am Ende der Dokumentationstätigkeit hat die Katalogisierung der Bestände nach wissenschaftlichen Standards zu stehen.
(6) Publikationstätigkeit:
Das Kupferstichkabinett der Akademie der bildenden Künste Wien verfolgt bei seiner Publikationstätigkeit das spezifische Konzept von graphischen Sammlungen, welche Sammlungsteile in monographischer, thematischer, geographischer oder technischer Hinsicht etc. wissenschaftlich bearbeiten und publizieren. Dies wird vor allem in Verbindung mit Forschungsvorhaben realisiert. Die lt. § 39 Abs. 3 UG 2002 eingeforderte Ausstellungstätigkeit erfordert darüber hinaus auch die Herausgabe begleitender Ausstellungskataloge bzw. Materialien zur Dokumentation der Ausstellungstätigkeit.
(7) Forschung:
Die Forschungstätigkeit im Kupferstichkabinett der Akademie der bildenden Künste Wien besteht vor allem in der Grundlagenforschung, der Aufarbeitung von geschlossenen Sammlungsbeständen und der Provenienzforschung. Ein weiteres Gebiet stellen die Untersuchungen und Entwicklungen neuer Techniken der Restaurierwerkstätte dar. Diese geschehen in enger Zusammenarbeit mit dem Institut für Wissenschaft und Technologie in der Kunst. Die Forschungstätigkeit wird vorwiegend im Rahmen von Diplomarbeiten, Dissertationen, Habilitationen und Forschungsaufträgen wahrgenommen. Im Rahmen dieser Forschungstätigkeit kommt es zu nationalen und internationalen Kooperationen.
(8) Unterstützung der Universitätsangehörigen im Lehrbetrieb:
Das KUOG 1998 und implizit dieses zitierend das UG 2002 fordern das Kupferstichkabinett der Akademie der bildenden Künste Wien im Rahmen seines Aufgabenkataloges zur Unterstützung der Universitätsangehörigen im Lehrbetrieb und bei der Erschließung der Künste auf. Diese Aufgabe wird seit jeher von der Direktorin wahrgenommen. Die Sammlungsbestände werden sowohl vom Institut für bildende Kunst, dem Institut für Wissenschaft und Technologie in der Kunst und dem Institut für Kunst und Architektur in ihrer ursprünglichen Funktion zur Unterstützung der Lehre verwendet. Sie sollen zudem dem Bereich Konservierung - Restaurierung des Instituts für Wissenschaft und Technologie in der Kunst für Ausbildungszwecke zur Verfügung stehen.
§ 3 Organisation des Kupferstichkabinetts
Die sammlungsspezifische Arbeit des Kupferstichkabinetts wird mit vier Bereichen abgedeckt: der Verwaltung, kustodialen Arbeit, Restaurierung und Öffentlichkeitsarbeit.
(1) Das Kupferstichkabinett wird als Organisationseinheit lt. § 39 Abs. 4 UG 2002 von einem/einer vom Rektorat ernannten Direktor/Direktorin geleitet.
(2) Das Kupferstichkabinett der Akademie verfügt über eine eigene Restaurierwerkstätte, um ihren Aufgaben gemäß § 2 (2) dieser Sammlungsordnung gerecht werden zu können.
§ 4 Geschäftsführung
(1) Dem/der Direktor/Direktorin obliegt die Führung der Geschäfte des Kupferstichkabinetts sowie dessen strategische Ausrichtung und Zielsetzung. Insbesondere umfasst die Geschäftstätigkeit:
- die Verwaltung der Sammlung und der übrigen Gegenstände des Kupferstichkabinetts der Akademie,
- die Erstellung des Budgets und die Gebarung unter Einhaltung der Gebarungsrichtlinien der Akademie der bildenden Künste Wien,
- die Dienst- und Fachaufsicht über das wissenschaftliche und nicht wissenschaftliche Personal des Kupferstichkabinetts der Akademie,
- die wissenschaftliche Betreuung des Sammlungsbestandes und die Vergabe von Forschungsaufträgen unter Einhaltung der Bevollmächtigungsrichtlinien,
- den Abschluss von Leihverträgen über Objekte des Sammlungsbestandes,
- die Entscheidung über den Erwerb weiterer Sammlungsobjekte,
- die Organisation von Ausstellungen.
(2) Die in der Präambel dieser Sammlungsordnung genannten Leitlinien sowie die daraus folgenden und in § 2 genannten Aufgaben des Kupferstichkabinetts der Akademie sind insbesondere durch nachstehende Tätigkeiten im Rahmen der Geschäftsführung zu erfüllen bzw. zu erreichen:
- Abschluss unentgeltlicher Rechtsgeschäfte, gemischter Schenkungen oder von Sponsorenverträgen zum Zwecke des Erwerbs von Vermögen und Rechten;
- Entgegennahme von Förderungen des Bundes, soweit sie in Zusammenhang mit der Beteiligung an internationalen Kultur- und Forschungsprogrammen stehen, sowie Förderungen anderer Rechtsträger;
- Abschluss von Verträgen über die Durchführung künstlerischer und wissenschaftlicher Arbeiten im Auftrag Dritter;
- Herstellung, Verlag und Vertrieb von Druckwerken, von Bild- und Datenträgern und von Repliken;
- Abschluss von Kooperationsverträgen, soweit diese in Zusammenhang mit den Aufgaben des Kupferstichkabinetts stehen oder die Erfüllung dessen Aufgaben begünstigen;
- Gebrauch von Vermögen und Rechten, die aus Rechtsgeschäften gemäß 1 bis 5 erworben werden, zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Kupferstichkabinetts entsprechend § 27 Abs.1 Z 5 UG 2002.
§ 5 Gebarung
(1) Lt. § 39 Abs. 5 UG 2002 ist das Kupferstichkabinett der Akademie der bildenden Künste Wien in der Leistungsvereinbarung der Akademie der bildenden Künste Wien gesondert auszuweisen, Gleiches gilt für den Rechnungsabschluss.
(2) Der/die Direktor/Direktorin des Kupferstichkabinetts der Akademie der bildenden Künste Wien wird mit Erlassung dieser Sammlungsordnung ermächtigt, über die dem Kupferstichkabinett zufließenden Geldmittel aus dem Sockelbetrag des Bundes bzw. seiner Einnahmen und Rücklagen aus der ehemaligen Teilrechtsfähigkeit und aus Einnahmen gemäß den §§ 26 und 27 des UG 2002 nach den allgemeinen Gebarungsrichtlinien der Akademie der bildenden Künste Wien zu verfügen.