Allgemeine Informationen zur Teilnahmeberechtigung der Studierenden der Akademie

Einreichfristen für das Sommersemester 2013 (Restplätze):

Donnerstag, 20. September bis Montag, 08. Oktober 2012

Einreichfristen für das Studienjahr 2013/2014:

Montag, 04. Februar bis Montag, 11. März 2013
Die Austauschperiode kann ev. vom Winter- in das Sommersemester verlängert werden.

Für Restplätze im Sommersemester 2014: ab September 2013

Unterlagen zur Einreichung einer Erasmus Bewerbung im International Office:
künstlerisches Portfolio
Lebenslauf
Motivationsschreiben
Formular zur Nominierung:
Nominierung Auslandsstipendium

Auswahlverfahren

  1. fristgerechte Abgabe der Nominierung und des Portfolios sowie Lebenslauf und Motivationsschreiben im International Office
  2. Auswahl der Bewerbungen für die speziellen Partneruniversitäten durch die Fachbereichskoordinator_innen der Akademie
  3. Versand der Portfolios an die Partneruniversitäten
  4. Warten auf die Zu- oder Absage der Partneruniversität
  5. bei Zusage: weitere Erasmus Formulare zur Beantragung des Erasmuszuschusses und der Feststellung der Gleichwertigkeit von zu belegenden Kursen oder zur Bekanntgabe des Austausches im Rahmen der Diplomarbeit für die Studienabteilung am International Office

Auswahlkriterien der Fachbereichskoordinator_innen zum internationalen Austausch der Akademie für eine Erasmus-Bewerbung an einer Partneruniversität der Akademie

  1. Erfüllung der Teilnahmebedingungen lt. den Richtlinien zur Erasmus Mobilität (des EU Programms für Lebenslanges - Lernen der Europäischen Kommission, verfasst von der ÖAD-GmbH, Nationalagentur Lebenslanges Lernen im laufenden Vertragsjahr, www.oead.ac.at).
  2. Künstlerische und fachliche Qualität (Portfolio)
  3. vollständige und innerhalb der Bewerbungsfrist eingereichte Bewerbungsunterlagen
  4. die Anzahl der absolvierten Studiensemester wird berücksichtigt
  5. es darf noch kein Erasmus Aufenthalt in der Erasmus Studierenden Mobilität stattgefunden haben

Zur Erläuterung

Weiters ist zu beachten:

Die endgültige Zusage eines Erasmus Studienplatzes zum Austausch erfolgt durch die Partneruniversitäten.

Sprachkurse

Im Rahmen eines Erasmus Austauschaufenthalts ins nicht deutschsprachige Ausland besteht die Möglichkeit, an Sprachkursen teilzunehmen.

  1. EILC - Erasmus Intensive Language Courses
    Separate Fördermittel können beantragt werden (International Office der Akademie) Infos und Bewerbungsformular siehe: http://ec.europa.eu
    Melden Sie sich dafür im International Office der Akademie, auch wenn Sie noch keine Zusage der Gastuniversität haben (Fristen!).
  2. Die Gastuniversität bietet unmittelbar vor dem Studienaufenthalt (mind. 2 Wochen, max. 1 Monat) einen Sprachkurs an. Der erhöhte Finanzaufwand dafür wird im Rahmen des Erasmus Aufenthalts und dem dafür erteilten Finanzzuschuss berücksichtigt und ist Teil Ihrer Bewerbung.
  3. Sie organisieren sich unmittelbar vor dem Studienaufenthalt (mind. 2 Wochen, max. 1 Monat) an einer offiziellen Sprachschule im Gastland einen Sprachkurs. Die originale Rechnung und die Teilnahmebestätigung müssen nach der Rückkehr an das Erasmus Büro des ÖAD gesandt werden.
  4. Sie besuchen vorab einen Sprachkurs in Österreich. Diese Sprachkurse können nach Maßgabe der budgetären Mittel des International Office (hängt von der Zahl der Bewerber_innen ab) gefördert werden. Der etwaige Zuschuss wird nach Vorlage der originalen Rechnung und der Teilnahmebestätigung vom International Office refundiert.

Versicherungsschutz
Sie sind verpflichtet, für die Dauer Ihres Aufenthalts im Ausland über eine ausreichend deckende Kranken- und Unfallversicherung zu verfügen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz im Ausland.

Erkundigen Sie sich ebenso über den Versicherungsschutz durch den ÖH-Beitrag (www.oeh.at).

Studienunterstützung

Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für ein Auslandsstudium der Studienbeihilfenbehörde
Gudrunstraße 179a, 1100 Wien
T +43 (0)1 601 73-0
F +43 (0)1601 73-240
stip.wien@stbh.gv.at
www.stipendium.at/