Die Kunstsektion umfasst folgende Abteilungen bzw. Förderungsbereiche:
Abteilung 1 - Bildende Kunst, Architektur, Design und Mode
Abteilung 2 - Musik und darstellende Kunst, Kunstschulen, Allgemeine Kunstangelegenheiten
Abteilung 3 - Film und Medienkunst, Fotografie, Rechtsangelegenheiten
Abteilung 4 - Förderungskontrolle, Statistik, Kosten- und Leistungsrechnung der Sektion
Abteilung 5 - Literatur und Verlagswesen
Aus dem unmittelbaren Verwaltungsbereich der Kunstsektion ausgelagerte, intermediäre Institutionen sind der 1980 gegründete Österreichische Filmförderungsfonds, der 1993 in Österreichisches Filminstitut umbenannt worden ist, und der 1989 gegründete Verein KulturKontakt AUSTRIA für kulturelle Kooperationen mit den neuen Demokratien in Osteuropa. Darüber hinaus wurde die Verwahrung und Verwaltung der Kunstsammlung des Bundes (Artothek des Bundes) im Jahr 2002 an die "Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes" übergeben.