Nach bestandener Zulassungsprüfung bzw. für die Aufnahme als a.o. Studierende[r] ist eine Voranmeldung im Akademie Online-System erforderlich.

  1. Gültiges Reisedokument oder Staatsbürgerschaftsnachweis in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
  2. Reifezeugnis oder letztes Schulzeugnis [ zusätzlich einer Fotokopie, die an der Universität verbleibt ] oder Nachweis über erforderlichen Abschluss lt. Studienplan der  gewählten Studienrichtung
  3. Zwei Fotos
  4. Abgangsbescheinigung bei Übertritt von einer anderen österr. Universität
  5. Nachweis der Sozialversicherungsnummer [inländ. Bewerber_innen]

Alle Dokumente sind im Original oder in beglaubigter Abschrift, jeweils beglaubigt durch die zuständigen Behörden des Ausstellungsstaates und letztbeglaubigt durch die österreichische Vertretungsbehörde, vorzulegen. Den fremdsprachigen Dokumenten sind deutsche Übersetzungen beizufügen. Eine im Ausland angefertigte Übersetzung ist ebenfalls öffentlich zu beglaubigen und durch die zuständige österreichische Vertretungsbehörde letztzubeglaubigen. In Österreich von gerichtlich beeideten Dolmetscher_innen hergestellte Übersetzungen bedürfen zur Anerkennung in Österreich keiner weiteren Beglaubigung. Bei Bestehen entsprechender Abkommen betreffend die direkte Anerkennung öffentlicher Urkunden des Ausstellungsstaates durch Österreich entfallen jegliche Beglaubigungen; in Mitgliedsstaaten des Haager Beglaubigungsübereinkommens bedürfen die Dokumente, falls die Beglaubigung nicht bereits auf Grund eines vorerwähnten Abkommens entfällt, lediglich der speziellen Beglaubigungsform der Apostille, welche von den jeweiligen innerstaatlichen Behörden ausgestellt wird.

Bei den Lehramtsstudien und dem Bachelorstudium Architektur berechtigt die bestandene Zulassungsprüfung nur dann zur Zulassung, wenn die Echtheit, Gültigkeit und Gleichwertigkeit des Reifezeugnisses sowie die Zulassung zum Studium oder die Berechtigung zur Fortsetzung dieses Studiums im Land, in dem das Reifezeugnis erworben wurde, entsprechend nachgewiesen wurde.

Für die Zulassung zum Masterstudium Architektur ist zusätzlich zur bestandenen Zulassungsprüfung der Nachweis eines abgeschlossenen Bachelorstudiums Architektur oder eines anderen gleichzuhaltenden  Nachweises erforderlich.

Aufgrund des Ausländer_innenaufenthaltsgesetzes ist es notwendig, sich rechtzeitig mit der jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde in Verbindung zu setzen.