Doktoratsstudium der Naturwissenschaften
Ziele und Qualifikationsprofil
(1) Das Studium zur Erwerbung des Doktorats der Naturwissenschaften hat gemäß § 51 Abs. 2 Zif. 12 UG 2002 über die wissenschaftliche Berufsvorbildung hinaus der Weiterentwicklung der Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit auf dem Gebiet
der Wissenschaften sowie der Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu dienen. Die in § 1 UG 2002 genannten Bildungsziele und Bildungsaufgaben der Universitäten sind in besonderer Weise zu fördern. Darüber hinaus dient das Doktoratsstudium der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.) an der Akademie der bildenden Künste Wien der theoretischen und experimentellen Vertiefung und naturwissenschaftlichen Behandlung von Ansätzen und Problemstellungen, die sich im Zuge einer wissenschaftlichen oder technologischen Auseinandersetzung mit kunst- und kulturgeschichtlichen Objekten ergeben. Unter dem Begriff Doktoratsstudium der Naturwissenschaften ist daher eine begleitete forschende Tätigkeit im Rahmen jener Fächer bzw. Disziplinen aus den Natur- und technischen Wissenschaften zu verstehen, die in besonderer Weise sowohl methodisch als auch thematisch auf Probleme bezogen sind, welche im Bereich der Kunst als auch der Erhaltung des kulturellen Erbes (Cultural Heritage) auftreten. Die Schwerpunkte des Doktoratsstudiums der Naturwissenschaften an der
Akademie der bildenden Künste liegen auf transdisziplinären, kunst- und kulturbezogenen Fragestellungen in Verbindung mit der Analyse, Dokumentation und Archivierung von Objekten oder Objektgruppen (Ensembles), verwendeten Materialien und Technologien sowie materialspezifischen zeitlichen Veränderungen und Fragen der Erhaltung.
(2) Das Studium ist den naturwissenschaftlichen Studien zugeordnet.
Zulassung und Studiendauer
(1) Zulassungsvoraussetzung ist der Abschluss eines naturwissenschaftlichen oder technischen Diplom- oder Masterstudiums bzw. der Abschluss eines Lehramtsstudiums in
einem facheinschlägigen Unterrichtsfach, ferner der Abschluss eines facheinschlägigen künstlerischen Diplom- oder Masterstudiums.
(2) Die Zulassung ist ebenfalls auf Grund eines Studienabschlusses an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (national und
international) möglich, falls dieser dem oben genannten Diplom- oder Masterstudium gleichzuhalten ist. Ferner können AbsolventInnen eines naturwissenschaftlichen oder technischen Fachhochschul-Studienganges gemäß §5 Abs. 3 FHStG zugelassen werden, wenn zusätzlich vorgeschriebene Qualifikationen erbracht werden.
(3) Die Studiendauer beträgt 6 Semester. Dies entspricht 180 ECTS Punkten.
Konservierung/Restaurierung
In der
Studienrichtung Konservierung/Restaurierung ist es möglich, sowohl ein
Doktoratsstudium der Philosophie (Dr.phil.) als auch der
Naturwissenschaften (Dr.rer.nat.) zu inskribieren. Wenn Sie sich für
eine dieser beiden Möglichkeiten interessieren, kontaktieren Sie bitte
Herrn Univ.Prof. Mag. DI Wolfgang Baatz: w.baatz@akbild.ac.at