dient zur Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten von Studierenden aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
Bitte beachten Sie, dass das zu fördernde Projekt in direktem Zusammenhang mit dem jeweiligen Studienprogramm stehen muss. Das bedeutet, dass z.B. künstlerische Projekte von Doktorand_innen nicht gefördert werden können. Ausnahme: Studierende des PhD in Practice können um Förderung künstlerischer Projekte ansuchen, da diese auch vom Curriculum vorgesehen sind.
MehrJahresstipendium (Oktober bis September à € 650,--) aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Förderung von Diplomand_innen oder Masterabsolvent_innen mit Auszeichnung. Voraussetzung: österreichische oder Staatsbürgerschaft eines EWR - Landes (inkl. Schweiz), außerdem gleichgestellte Drittstaaten und Staatenlose gemäß § 4 Abs. 1 StudFG
Höchstalter: Vollendung des 35. Lebensjahres (letzte Frist 35. Geburtstag)
MehrDient zur Förderung künstlerischer, wissenschaftlicher und künstlerisch-wissenschaftlicher Projekte von Studierenden aller Studienrichtungen.
Bitte beachten Sie, dass das zu fördernde Projekt in direktem Zusammenhang mit dem jeweiligen Studienprogramm stehen muss. Das bedeutet, dass z.B. künstlerische Projekte von Doktorand_innen nicht gefördert werden können. Ausnahme: Studierende des PhD in Practice können um Förderung künstlerischer Projekte ansuchen, da diese auch vom Curriculum vorgesehen sind.
Mehrkann von allen ordentlichen Studierenden der Akademie der bildenden Künste Wien, die im vergangenen Semester Studienbeiträge bezahlt und diese nicht von anderen stipendienvergebenden Stellen refundiert bekommen haben, im darauf folgenden Semester rückwirkend beantragt werden.
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