Was kann zur Anerkennung beantragt werden:
- Studienleistungen, die in anerkannten Einrichtungen des tertiären Bildungsbereichs vor der Zulassung zum Studium an der Akademie absolviert wurden.
- Leistungen aus Studienprogrammen des tertiären Bildungsbereichs, die als ordentliche_r Hörer_in oder im Rahmen von Studierendenaustauschprogrammen der Akademie (Erasmus, ASA, etc.) absolviert wurden.
- Zur Anrechnung können jeweils nur einzelne Leistungen gelangen nicht Studienprogramme als gesamtes.
Was bedeutet eine Anerkennung:
- Eine Anerkennung ersetzt die einem Studienplan an der Akademie entsprechende Lehrveranstaltung, als wäre sie an der Akademie absolviert worden.
Wie muss der Nachweis der Leistungen für den Antrag vorliegen und was muss er enthalten:
- Alle Dokumente müssen in englischer oder deutscher Sprache vorliegen. Anderssprachige Dokumente müssen professionell übersetzt werden.
- Je nach Länderstandort der Bildungsinstitution können weitere Nachweise nötig sein, Auskünfte bitte in der Studienabteilung erfragen.
Welche Informationen müssen im Nachweis, dem Zeugnis, Sammelzeugnis oder Transcript of Records, zu den Lehrveranstaltungen vorhanden sein:
- Titel der Lehrveranstaltung
- Stundenausmaß der anzurechnenden Lehrveranstaltung (z.B. Gesamtstunden, Wochenstundenausmaß oder ECTS-Punkte)
- Bestätigung dass die Lehrveranstaltung positiv besucht wurde (z.B. "hat teilgenommen" oder Benotung)
- Wenn eine inhaltliche Gleichwertigkeit nicht offensichtlich gegeben ist, ist diese nachzuweisen. (Die Information kann z.B. im jeweiligen Studienplan oder in der inhaltlichen Beschreibung zur Lehrveranstaltung im Vorlesungsverzeichnis der Bildungsinstitution zu finden sein.)
Das Stundenausmaß muss zumindest zu 75% dem Stundenausmaß der Lehrveranstaltung, die dadurch ersetzt werden soll, entsprechen. Mehrere Lehrveranstaltungen vergleichbaren Inhalts können zusammen verwendet werden, um das Stundenausmaß der Lehrveranstaltung an der Akademie zu erreichen und auch umgekehrt, eine Lehrveranstaltung mit entsprechend hohem Stundenausmaß für mehrere mit vergleichbarem Inhalt an der Akademie.
Sollen Leistungen von Institutionen des tertiären Bildungsbereichs außerhalb der Akademie zum Ende des Studiums als „Freie Wahlfächer“ für das Studium an der Akademie anerkannt werden, müssen sie ebenfalls beantragt werden. Allerdings entfällt hier eine Gegenüberstellung mit einer als gleichwertig zu beurteilenden Lehrveranstaltung und es können auch Lehrveranstaltungen aus Mitbelegungen verwendet werden.
Nützliche Informationen
Detailinformation zur Feststellung der Gleichwertigkeit
Anerkennungen online erfassen/Ausfüllanleitung
Studienpläne: Bildende Kunst, Architektur, Künstlerisches Lehramt, Bühnengestaltung, Konservierung und Restaurierung, Master Critical Studies
Stichwort? Anerkennungen! Eine Praxis-Broschüre der Ombudsstelle für Studierende
Wichtige Ansprechpersonen mit E-Mail-Adressen (Links)
Formale Überprüfung der Dokumente und des Antrags: Studienabteilung
Unterstützung beim Ausfüllen und Eintragen im Anerkennungsformular in AkademieOnline: Student Welcome Center
Beratungen zu Anerkennungen und Abgabe der Anträge: Bitte kontaktieren Sie die Institutssekretariate und/oder Vorsitzenden der Curriculakommissionen, siehe bitte Webseite Studienrichtungen
Fachliche Feststellung der Gleichwertigkeit und Beratung erfolgt durch die Curriculakommissionsvorsitzenden.
Diese können bei spezifischen Fragen kontaktiert werden: Studienrichtungen
Die formelle Anerkennung als rechtlicher Bescheid erfolgt durch die Studienabteilung und die Vizerektorin für Kunst | Lehre
Der Bescheid über die Anerkennung ist in der Studienabteilung abzuholen.