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Künstlerisch-wissenschaftliches Personal

Amtsperiode 21.12.2020-20.12.2025

Laut Arbeitsverfassungsgesetz §38 ist es die Aufgabe des Betriebsrats, die ArbeitnehmerInnen in allen wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Belangen zu betreuen und zu unterstützen.
Wir beaufsichtigen

Einhaltung von Gesetzen und Verträgen, z.B. Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitnehmer*innenschutzgesetz, Universitätsgesetz 2002, Kollektivvertrag

Wir stehen in

  • Verhandlungen mit dem Universitätsrat
  • Gremien (Datenschutz, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz)
  • Abschluss von Betriebsvereinbarungen

Wir beraten und unterstützen durch

  • Einzeltermine
  • Teilnahme/Begleitung von Mitarbeitergesprächen (Ziel-Feedback-Gespräch)
  • individuelle Interventionen
  • Verstärkung von betrieblichen Gesundheitsförderungen
  • Konfliktmanagement
  • Begleitung bei geplanten Kündigungen

Wir informieren

in unserer Funktion als unterstützende Anlaufstelle

Wir fördern und pflegen Netzwerke zur Unterstützung der Interessen des künstlerischen und wissenschaftlichen Personals

  • durch engen Austausch/Zusammenarbeit mit dem Gesamtbetriebsrat der Akademie
  • durch die Teilnahme an akademischen Vorträgen/Konferenzen (Präsentation von Tätigkeitsberichten der Abteilungen, Informationsveranstaltungen zu geplanten Aktivitäten,)
  • durch den Austausch mit anderen akademischen Betriebsräten, der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), der Arbeiterkammer Österreich (AK)
  • durch unsere Teilnahme an unterstützenden Aktivitäten mit der GÖD oder AK