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InteressentInnensuche Externe Lehre | Fachspezifische Schulpraxis (Einführung)

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Bewerbungsfrist
Fälligkeitsdatum
Mi 20.8.2008

Gestaltungsunterricht, zweistündig, lit. b., abgehalten im Winter- und Sommersemester 2008/2009. Die Neubesetzung beginnt mit dem Wintersemester 2008/2009.

Am Institut für das künstlerische Lehramt der Akademie der bildenden Künste Wien werden ab dem Wintersemester 2008/2009 für die Abhaltung folgender Lehrveranstaltung im Unterrichtsfach Textiles Gestalten – Moden und Styles InteressentInnen gesucht:

Fachspezifische Schulpraxis (Einführung)
Gestaltungsunterricht, zweistündig, lit. b., abgehalten im Winter- und Sommersemester 2008/2009. Die Neubesetzung beginnt mit dem Wintersemester 2008/2009.

Die Lehrveranstaltung im 1. Studienabschnitt soll den Studierenden im Unterrichtsfach Textiles Gestalten ermöglichen, erste Unterrichtserfahrungen im Vermittlungskontext Schule kennen zu lernen, zu entwickeln und zu erproben. Sie dient der Aufbereitung unterschiedlicher Methoden der Vermittlung und beinhaltet begleitende Unterrichtshospitationen der Studierenden. Inhaltliche Schwerpunkte fokussieren Moden, Styles, Jugend-, Pop und Alltagskulturen und thematisieren ihren sozialen, politischen, ökonomischen und gestalterischen Kontext aus kritisch emanzipatorischer Position.

Bewerbungsvoraussetzungen:

  • abgeschlossenes Studium im künstlerischen Lehramt Unterrichts - fach Textiles Gestalten sowie gegenwärtige Berufspraxis als LehrerIn in höheren Schulen
  • eigene fachliche oder künstlerische Auseinandersetzung mit den o.g. Themenbereichen und mit deren Vermittlung im Schulunterricht
  • Vorschlag für ein Unterrichtskonzept

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich
die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik.
Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.