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Universitätsprofessur

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Bewerbungsfrist
Fälligkeitsdatum
Mi 10.8.2011

gem. § 99 Universitätsgesetz 2002 für Architekturentwurf am Institut für Kunst und Architektur (IKA) als Karenzvertretung im vollen Beschäftigungsausmaß von 01.09.2011 bis 31.01.2012.

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:

Universitätsprofessur

gem. § 99 Universitätsgesetz 2002 für Architekturentwurf am Institut für Kunst und Architektur (IKA) als Karenzvertretung im vollen Beschäftigungsausmaß von 01.09.2011 bis 31.01.2012.

Die Architekturausbildung am IKA beruht auf einer interagierenden Struktur aus fünf Plattformen, die je einem spezifischen Schwerpunkt gewidmet sind, zu den Aufgaben dieser Professur gehören die Entwurfslehre als auch Lehrveranstaltungen.

Gewünschte Qualifikationen:

Die Bewerber_innen sollen Kenntnisse im Bereich Architekturentwurf und Kunst nachweisen. Die Bewerber_innen sollen über ausreichende Erfahrung verfügen, um die Themenkomplexe Urbanismus und Fragen des öffentlichen Raumes mit Architekturentwurf und künstlerischer Praxis in Zusammenhang  zu bringen.

Voraussetzungen für die Bewerbung:

  • Qualifikation als Architekt_in mit einem entsprechenden abgeschlossenen österreichischen oder gleichwertigen ausländischen Hochschulabschluss;
  • Nachweis hervorragender künstlerisch oder technischer Leistungen im Bereich von Architektur und Kunst.
  • Nachweis der Lehrqualifikation sowie entsprechender Erfahrungen;
  • Nachweis einschlägiger Erfahrung mit Projekten im öffentlichen Raum im Bereich Kunst und Architektur.
  • Nachweis einer facheinschlägigen, hochqualifizierten, außeruniversitären Praxis;

Zur Lehrverpflichtung gehören Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 12 Unterrichtsstunden pro Woche.

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik.

Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind