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Bibliografische Nachweise

Laut Wissensbilanz-Verordnung BGBL II Nr 216/2010, § 13 Abs 2 sind ab 2012 alle Publikationen des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals der Akademie der bildenden Künste, die in den Wissensbilanzen der letzten 3 Jahre berichtetet wurden, in Form eines bibliografischen Nachweises über das Internet öffentlich zugänglich zu machen. Diese sind ab dem Jahr 2010 dargestellt, wobei jeweils die folgenden Kriterien genannt sind:

  • Autor_in(nen) / Herausgeber_in(nen)
  • Jahr (= Erscheinungsjahr bzw. Berichtsjahr)
  • Titel
  • Ort (Verlag)
  • Publikationsorgan, Jahrgang, Seite (bei unselbständigen Publikationen)
  • Typus der Publikation
  • Zuordnung nach Wissenschafts-/ Kunstzweig

Grundlage der Daten zu den Publikationen sind die Einträge des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals in die akademie-interne Publikationsdatenbank.

Vielen Dank an das wissenschaftliche und künstlerische Personal der Akademie der bildenden Künste für die Bereitstellung der Daten!