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Hausarbeiter_in

Extra Label
Bewerbungsfrist
Fälligkeitsdatum
Fr 10.12.2021

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung

Hausarbeiter_in
mit Gebäudeinstallationsausbildung für die Abteilung Gebäude | Technik | Beschaffung im vollen Beschäftigungsausmaß zum ehestmöglichen Zeitpunkt.

Aufgabenbereiche

•    Wasser- und Heizungsinstallations- und Störungsbehebungstätigkeiten
•    (tägliche) Kontroll-, Instandhaltungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten u.a. von Anlagen im laufenden Betrieb
•    Montagearbeiten bei Auf- und Abbau von Ausstellungen und Veranstaltungen
•    Unterstützung bei Übersiedlungen und Transporten

Anstellungsvoraussetzungen

•    Gebäudeinstallationsausbildung
•    Ausbildung zu Brandschutz- und Aufzugswart_in bzw. die Bereitschaft die Ausbildung zu absolvieren/aufzufrischen
•    gute Deutschkenntnisse
•    Grundkenntnisse in MS Office
•    selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise (Zeitmanagement, Auswahl passender Werkzeuge und Betriebsmittel, selbstständige Anfahrt zu Außenstellen, Kommunikation mit den Beteiligten, etc.)
•    Team- und Kommunikationsfähigkeit

Gewünschte Qualifikation

•    Führerschein B
•    Ersthelfer_in
•    Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe IIa beträgt derzeit Euro 1.899,7.

Interessent_innen bewerben sich bitte hier

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen solange vorrangig aufgenommen, bis eine 50% Quote in der jeweiligen Personalkategorie erreicht worden ist.
Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.