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Künstlerisch-wissenschaftliche/r MitarbeiterIn gem. § 100 UG 2002 im Bereich Kunst und digitale Medien am Institut für Bildende Kunst

Fälligkeitsdatum
Mo 24.7.2006

Bewerbungsfrist:10.09.2006

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:

Künstlerisch-wissenschaftliche/r MitarbeiterIn gem. § 100 UG 2002
im Bereich Kunst und digitale Medien (bei Prof. Mag. Constanze Ruhm) am Institut für Bildende Kunst (Vorstand Univ.Prof. Mag. Matthias Herrmann). Diese Position wird im Ausmaß von 30 Stunden für einen Zeitraum von 3 Jahren mit Option auf Verlängerung vergeben.

Aufnahmebedingung:
Ein für die Verwendung in Betracht kommendes abgeschlossenes Studium, oder eine für die Verwendung in Betracht kommende gleich zu wertende künstlerische, künstlerisch-wissenschaftliche oder wissenschaftliche Befähigung.

Gewünschte Qualifikationen:
Von den BerweberInnen werden ausgewiesene künstlerische Erfahrung mit audio-visuellen Medien im analogen und digitalen Bereich, praktische und theoretische Kenntnisse zeitgenössischer digitaler Medien (Video/Computer/Netzkunst), und damit verbundener künstlerischer/medienspezifischer Praxen und Diskurse sowie theoretische Kenntnisse im Bereich Medien- und Filmtheorie (neue Erzählformen, Game Cultures, "New Genres", News/Broadcasting) erwartet. Künstlerische und technische Qualifikation, Konzeptions- und Organisationsfähigkeit zum Aufbau eines Labors für zeitgenössische / interaktive Medien sowie entsprechende Lehrerfahrung sind erwünscht. Bereitschaft zur Mitarbeit an studentischen Projekten des Ordinariats und Mitwirkung im zentralen künstlerischen Fach (Video- und Computerkunst) werden vorausgesetzt.

Interessierte Damen und Herren senden uns ihre Bewerbung bis 10.09.2006 an die angegebene Kontaktadresse. Auf dem Bewerbungsschreiben ist unbedingt die Kennzahl Nr. 26/2006 anzugeben.

Akademie der bildenden Künste Wien, Personalabteilung
Schillerplatz 3 | 1010 Wien | www.akbild.ac.at
Tel.: 01 588 16 - 276 | Fax 01 588 16 - 275 | e-mail: a.greiner@akbild.ac.at

Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Die Akademie der bildenden Künste strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden.
Gleichfalls hat sich die Akademie der bildenden Künste dazu entschlossen, antidiskriminierende Maßnahmen inder Personalpolitik zu setzen.