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InteressentInnensuche Externe Lehre | Offene Werkstätten Moden II

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Bewerbungsfrist
Fälligkeitsdatum
Mi 20.8.2008

Übung, vierstündig, lit.c, abgehalten im Winter- und Sommersemester. Die Neubesetzung beginnt mit dem Wintersemester 2008/2009.

Am Institut für das künstlerische Lehramt der Akademie der bildenden Künste Wien werden ab dem Wintersemester 2008/2009 für die Abhaltung folgender Lehrveranstaltung InteressentInnen gesucht:

Offene Werkstätten Moden II
Übung, vierstündig, lit.c, abgehalten im Winter- und Sommer - semester. Die Neubesetzung beginnt mit dem Wintersemester 2008/2009.

Die Lehrveranstaltung im Fach „Künstlerische und gestalterische Praxis“ (1. Studienabschnitt) dient der Betreuung der Studierenden in den Werkstätten des Textilen Gestaltens (Stricken, Weben, Drucken, Färben). Sie umfasst neben der Zurichtung der Geräte Einführung und Betreuung der Studierenden in der Bedienung von Webgeräten, Webstühlen und Strickmaschinen, sowie bei der textilen Produktion in den Druckwerkstätten und der Färberei. Die Lehrveranstaltung dient der Übung der Studierenden in den ausgewiesenen Techniken und
dem Erlernen des eigenständigen Umgangs mit diesen. Das Aufgabenprofil umfasst auch die Besorgung von Materialien, Instandhaltung der technischen Ausstattung und die Mitarbeit bei der organisatorischen und technischen Ausführung von Projekten der Studierenden am IKL und deren Präsentationen.

Eine gemeinsame Bewerbung für Offene Werkstätten Moden I und Offene Werkstätten Moden II wird angeregt.

Bewerbungsvoraussetzungen:

  • ausgewiesene technisch-gestalterische Ausbildung in der Bekleidungstechnik (digital und anlog)
  • profundes Fachwissen und ausgewiesene Berufspraxis

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich
die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik.
Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.