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Informationen zum Studienbeitrag

Seit dem Sommersemester 2013 werden an allen österreichischen Universitäten auf Grund einer Novelle zum Universitätsgesetz 2002 Studienbeiträge eingehoben.

Bitte überprüfen Sie Ihren Studienbeitragsstatus unter Ihrem Akademie-Online-account.

Wenn Sie Fragen zu der Ihnen vorgeschriebenen Höhe des Studienbeitrages haben,  kontaktieren Sie bitte die Studienabteilung unter studienabteilung@akbild.ac.at

Wichtig: Der ÖH-Beitrag ist nicht Teil des Studienbeitrags und von allen Studierenden jedes Semester ausnahmslos zu entrichten. Wird der ÖH-Beitrag in der Zulassungs- und Meldefrist nicht oder unvollständig einbezahlt, hat das die Abmeldung vom Studium zur Folge bzw. erfolgt keine Zulassung zum Studium.

Auf den folgenden Seiten finden Sie Information zur (1) Höhe des Studienbeitrages, (2) Befreiungen, (3) Erlass, (4) Rückerstattungen sowie für (5) außerordentliche Studierende.

Höhe des Studienbeitrag

Der Studienbeitrag beträgt 363,36 Euro pro Semester für Studierende aus Österreich und anderen EU- oder EWR-Staaten bzw. für Drittstaatenangehörige 726,72 Euro pro Semester. Zusätzlich zum jeweiligen Studienbeitrag ist der ÖH-Beitrag inkl. Versicherung zu bezahlen.

Den sich daraus ergebenden Gesamtbetrag entnehmen Sie bitte Ihrer AkademieOnline-Visitenkarte.

Grundsätzlich besteht eine generelle Studienbeitragspflicht für alle Studierenden an allen österreichischen Universitäten. Ausgenommen sind Studierende, die befristet oder generell vom Studienbeitrag befreit sind.

Befreiungen

Befristete Befreiung:

Eine befristete Befreiung vom Studienbeitrag besteht für die Dauer der Regelstudienzeit eines Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudiums zuzüglich zwei Semester oder bei Diplomstudien für die Dauer der Regelstudienzeit zuzüglich zwei Semester pro Abschnitt (beitragsfreie Zeit) für folgende ordentliche Studierende:

  1. Österreichische Staatsbürger_innen,
  2. EU-Bürger_innen,
  3. EWR-Bürger_innen,
  4. Staatsangehörige der Schweiz,
  5. Konventionsflüchtlinge (auch aus anderen EU-Staaten),
  6. Subsidiär Schutzberechtigte,
  7. Begünstigte Drittstaatsangehörige, denen einer der folgenden Aufenthaltstitel erteilt wurde:
    "Daueraufenthalt - EG" ausgestellt von der zuständigen österreichischen Behörde
    "Daueraufenthalt - EG" ausgestellt von der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedsstaates und eine Niederlassungsbewilligung für Österreich
    "Daueraufenthaltskarte" ausgestellt von der zuständigen österreichischen Behörde
  8. Studierende, auf welche die Personengruppen-Verordnung Anwendung findet
  9. Studierende mit einem anderen Aufenthaltstitel als "Aufenthaltsbewilligung Studierende" sind in manchen Fällen befreit, in anderen nicht, abhängig vom Aufenthaltstitel. Bitte wenden Sie sich an die Studienabteilung zur Klärung Ihrer Situation.

Bei Überschreiten der beitragsfreien Zeit ist ein Studienbeitrag in Höhe von 363,36 Euro pro Semester zu entrichten.

Generelle Befreiung:

Ordentliche Studierende, die eine Staatsbürgerschaft eines Landes der Anlage zu § 4 Abs. 2 Z 1 Studienbeitragsverordnung 2019 (ab Sommersemester 2020) besitzen, sind generell vom Studienbeitrag befreit . Es ist ausschließlich der ÖH-Beitrag zu entrichten.

Die Zulassung zum Studium bzw. die Meldung der Fortsetzung eines Studiums kann nur dann durchgeführt werden, wenn Sie den Ihnen vorgeschriebenen Beitrag in voller Höhe fristgerecht einzahlen! Eine Teilzahlung ist nicht vorgesehen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Studien- und Prüfungsabteilung: studienabteilung@akbild.ac.at

Erlass:

Ordentliche Studierende können, wenn ein Erlassgrund vorliegt, in der Studien- und Prüfungsabteilung einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrages stellen. Achtung! Der Erlass umfasst ausschließlich den Studienbeitrag! Der ÖH-Beitrag ist jedenfalls, auch bei einem Erlass des Studienbeitrags, zu entrichten.

Der Antrag auf Erlass muss mit den entsprechenden Nachweisen bis 31. Oktober (Wintersemester) bzw. 31.  März (Sommersemester) in der Studien- und Prüfungsabteilung eingebracht werden!

Die erforderlichen Nachweise sind im Original bzw. in notariell oder gerichtlich beglaubigter Kopie vorzulegen. Dokumente, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen von einer/einem gerichtlich beeideten Dolmetscher_in auf Deutsch übersetzt und beigefügt werden.

Antragsformular

Gesetzliche Erlassgründe:

Gemäß § 92 Abs. 1 UG sind folgende Erlassgründe vorgesehen:

  1. Krankheit oder Schwangerschaft
    Eine durch Krankheit oder Schwangerschaft verursachte Hinderung an der Fortführung des Studiums für zumindest zwei Monate im Semester (Nachweis: Bestätigung eines Facharztes);
  2. Kinderbetreuung
    Die überwiegende Betreuung von im eigenen Haushalt lebenden Kindern bis zum 7. Lebensjahr bzw. Schuleintritt (Nachweis: Geburtsurkunde des Kindes, eigener Meldezettel und der des Kindes, wobei die angegebenen Adressen übereinstimmen müssen, eine eidesstattliche Erklärung, dass das Kind überwiegend von der/dem Studierenden betreut wurde);
  3. Behinderung
    Ein Behinderungsgrad von zumindest 50% (Nachweis: Behindertenausweis des Sozialministeriumservices);
  4. Studienbeihilfe
    Bezug der Studienbeihilfe gemäß Studienförderungsgesetz 1992 im vergangenen oder laufenden Semester (Nachweis: Bescheid der Studienbeihilfebehörde)
  5. Mobilitätsprogramm
    Nachweisliche Absolvierung von Studien- oder Praxiszeiten im Rahmen eines transnationalen EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogrammes (z. B. Erasmus etc.) (Nachweis: Bestätigung der/des zuständigen Koordinatorin / Koordinators oder Zuerkennungsschreiben).
    Achtung: nach dem Auslandsaufenthalt ist eine Bestätigung über diesen vorzulegen, sonst kann das nachfolgende Semester nicht fortgesetzt werden.
  6. Auslandsaufenthalt
    Auslandsaufenthalt einer/s Studierenden aufgrund einer verbindlichen Vorschrift des jeweiligen Studienplanes/Curriculums (Pflicht- oder Wahlfach, Praktikum nach im Studienplan/Curriculum festgelegten Bestimmungen; Nachweis: Bestätigung der Studienprogrammleiterin / des Studienprogrammleiters).
  7. Gegenseitiger Erlass
    Ein universitäres Partnerschaftsabkommen der Akademie der bildenden Künste Wien mit einer vom ordentlichen ausländischen Studierenden zuletzt besuchte Universität, welches einen gegenseitigen Erlass des Studienbeitrags enthält.

! Wichtig !

Wenn Sie die Frist versäumt haben oder die Nachweise für den Erlass nicht fristgerecht vorlegen können, ist der vorgeschriebene Studienbeitrag einzuzahlen!! Andernfalls erfolgt keine Zulassung zum Studium bzw. kann die Meldung der Fortsetzung des Studiums nicht durchgeführt werden!

Sie können danach einen Antrag auf Rückerstattung des Studienbeitrages stellen.

Rückerstattung

Der Antrag auf Rückerstattung des Studienbeitrages für das Wintersemester ist bis zum nächstfolgenden 31. März, für das Sommersemester bis zum nächstfolgenden 30. September in der Studien- und Prüfungsabteilung zu stellen.

Der Studienbeitrag wird in folgenden Fällen rückerstattet:

  1. Der Studienbeitrag wurde einbezahlt, es wird jedoch in der Folge für das betreffende Semester ein Erlasstatbestand wirksam und dieser wird vor Ende der Zulassungsfrist geltend gemacht.
  2. Es wurde mehr als der festgelegte Studienbeitrag entrichtet. In diesem Fall wird die Überbezahlung rückerstattet.
  3. Der Studienbeitrag wurde unvollständig oder zu spät entrichtet, sodass keine Zulassung bzw. Fortsetzungsmeldung bewirkt wurde.
  4. Der Studienbeitrag wurde einbezahlt, das Studium wird jedoch vor Ende der Zulassungsfrist abgeschlossen oder ohne Ablegung einer Prüfung bzw. Einreichung einer wissenschaftlichen Arbeit in diesem Semester abgebrochen. Sofern keine Zulassung an einer anderen österreichischen Universität besteht, wird der Studienbeitrag rückerstattet.

Außerordentliche Studierende

Außerordentliche Studierende sind Studierende, die einzelne Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern besuchen.

Außerordentliche Studierende, die zu einzelnen Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern zugelassen sind, haben (unabhängig von der Staatszugehörigkeit!) ab dem ersten Semester ihrer Zulassung an der Akademie der bildenden Künste Wien einen Studienbeitrag in Höhe von 363,36 Euro zu entrichten. Den Gesamtbetrag aus Studienbeitrag und ÖH-Beitrag entnehmen Sie bitte Ihrer AkademieOnline-Visitenkarte