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Stellungnahme des Rektorats der Akademie der bildenden Künste zum Entwurf einer Novelle der Wissensbilanz-Verordnung

14.05.2013

1 GENERELLE ANMERKUNGEN

Zu den Kennzahlen
Die neuen Kennzahlen und Berichtspflichten erhöhen lediglich den Erhebungsaufwand und steigern die Regelungsvielfalt, erreichen jedoch keinerlei Verbesserung von Informations- und Steuerungsrelevanz.
Weiterhin sind monetäre Kennzahlen in der Wissensbilanz enthalten, die aus den Rechnungsabschlüssen zu entnehmen sind oder gegebenenfalls unter den Erläuterungen zum Rechnungsabschluss berichtet werden könnten.
Mehrere Kennzahlen beruhen auf Anzahlen mit oftmals nicht vergleichbaren Inhalten und Gewichten, wodurch die Aussagekraft nur sehr eingeschränkt gegeben ist (z. B. Anzahl von Kooperationspartner_innen, Verträgen, Publikationen…), was vermieden werden sollte.

Zur Klassifikation der Wissenschafts-/ Kunstzweige
Für einige relevante Kennzahlen erfolgt die Erhebung bereits laufend für das Berichtsjahr 2013 (z.B. Kennzahl 3.B.1 - Anzahl der wissenschaftlichen/künstlerischen Veröffentlichungen des Personals). Der gewählte Zeitpunkt für die Umstrukturierung der Klassifikation der Wissenschafts-/ Kunstzweige ist daher für die Akademie der bildenden Künste - neben dem Umstellungsaufwand - mit zusätzlichen Schwierigkeiten verbunden. Die Umsetzung der neuen Klassifikation ab der Wissensbilanz 2013 ist nicht möglich und kann frühestens ab 2014 durchgeführt werden. Die Wissensbilanz für das Berichtsjahr 2013 ist somit nur in der Fassung der WBV 2010 vorlegbar.

2 ANMERKUNGEN ZU EINZELNEN BESTIMMUNGEN

§ 4 Abs. 1 lit f
Die Akademie der bildenden Künste Wien erachtet es als sinnvoll, den Passus dahingehend zu ändern, dass nun "die institutionelle Umsetzung der Maßnahmen und Ziele des Europäischen Hochschulraums (Bologna-Prozess)" zu berichten sind. Maßnahmen zur "Beschäftigungsfähigkeit" können schwerpunktmäßig behandelt werden, die Akademie der bildenden Künste weist in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, dass eine enge Sichtweise auf Arbeitsmarkt- oder Berufsfeldorientierung weder dem kompetenzorientiertem Bildungsauftrag von (Kunst-) Universitäten, noch einem sich stets veränderndem, zunehmend unbestimmbarem Arbeitsmarkt gerecht wird. Dieser Textteil steht überdies nicht im Einklang mit den im § 3 UG 2002 definierten Aufgaben der Universitäten, insbesondere jenen der "Berufsvorbildung" lt. §3 (3) UG. Es wird daher vorgeschlagen, diesen neu eingefügten Textteil ersatzlos zu streichen.

§ 4 Abs. 1 lit g
Die neue Formulierung "Maßnahmen zur Förderung von Diversität in den Studierendengruppen (Herkunft, soziale und kulturelle Zugehörigkeit, individuelle Bildungswege, Behinderung)" anstelle von "Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Durchlässigkeit" ist angesichts der Einführung von Studienbeiträgen für Studierende aus Drittstaaten in doppelter Höhe und unabhängig von Studiendauer/-leistungen geradezu als Provokation zu verstehen. Die Studienbeitragsregelung führt zu gravierenden Schwierigkeiten für diese Gruppe der Studierenden - abgesehen von den bereits existierenden Schwierigkeiten betreffend Visaerteilungen und Aufenthaltsgenehmigungen.
Außerdem sollte neben der "Wissenschaftskommunikation" analog die "Kunstkommunikation" aufgenommen werden.

§ 11 Abs. 2
Die Akademie der bildenden Künste Wien weist darauf hin, dass die Bestimmung dem Universitätsgesetz 2002 widerspricht (Genehmigungspflicht der Wissensbilanz durch den Universitätsrat) und daher zu streichen ist.

§12 Abs. 4
Die im Verordnungsentwurf geforderte Lieferfrist gemäß §6 Abs.3 WBV kann für alle monetären Daten, die aus dem Rechnungsabschluss stammen, nicht erfüllt werden, da der geprüfte Rechnungsabschluss gemäß § 16 (4) UG 2002 bis zum 30.4. dem Universitätsrat zu übermitteln ist, die geforderte Lieferfrist jedoch für alle Kennzahlen mit Ausnahme der Kennzahl 1.C.2 bereits am 15.3. endet. Für die Kennzahl 1.C.2 (Erlöse aus F&E-Projekten/Projekten der Entwicklung und Erschließung der Künste) wurde das Lieferfristende mit 15.4. festgelegt. Diese Festlegung des Lieferfristendes mit 15.4. in §6 (3) WBV müsste daher auf alle monetären Kennzahlen und Datenbedarfszahlen, die aus den Rechnungsabschlüssen stammen, ausgedehnt werden.

§ 15 Abs. 4
Die Akademie der bildenden Künste Wien ist für die Streichung dieses Absatzes und für die Beibehaltung der Datenbedarf-Kennzahl "1.3 Geschlechterrepräsentanz im Zuge der Berufungsverfahren".

3 ANMERKUNGEN ZU EINZELNEN KENNZAHLEN

1.A.4 Frauenquoten
Die Akademie weist darauf hin, dass die im Arbeitsbehelf festgesetzte prozentuelle Schwelle des Frauenquoten-Erfüllungsgrades (mindestens 40% Frauenquote) an das Bundesgleichbehandlungsgesetz (mindestens 50% Frauenquote) angepasst werden soll. Eine diesbezügliche Klarstellung inwieweit die im UG 2002 normierte sinngemäße Anwendung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes auch die dort normierten 50% betrifft, wäre überdies sinnvoll.

1.A 5 Lohngefälle zwischen Männern und Frauen

  1. Die Kennzahl erfasst alle Personen in den genannten Verwendungskategorien, die an der Akademie beschäftigt sind. In die Kennzahl werden auch jene Beschäftigungsverhältnisse miteinbezogen, die vor der Autonomie der Universitäten abgeschlossen worden sind (z.B. Beamt_innen). In Bezug auf diesen Personenkreis hat die Akademie keinen Gestaltungsspielraum (Altersstruktur). Diese Gruppe fällt nicht in die Entscheidungskompetenz der autonomen Universitäten, zugleich tragen die meist hohen Einkommen zu einer verzerrten Darstellung des Gender Pay Gaps bei. Die Akademie der bildenden Künste schlägt daher vor, in die Kennzahl allein jene Beschäftigungsverhältnisse aufzunehmen, die nach 2004 zustande gekommen sind.
  2. Für kleinere Universitäten machen die geringen Fallzahlen in einzelnen Personalkategorien es generell schwierig, zu signifikanten Ergebnissen zu gelangen. So können bestimmte Ergebnisse, da sie die Anonymitätsschwelle unterschreiten, oftmals nicht ausgewiesen werden. Nichtsdestotrotz ist diese Kennzahl für die Akademie als Indikator für Gleichstellung sehr relevant, die Schwierigkeiten in Bezug auf ihre Aussagekraft für kleinere Universitäten bleiben jedoch bestehen.
  3. Die Kennzahl erhebt über den Gender Pay Gap allein die Relation zwischen Frauen und Männereinkommen. Diese Darstellung kann wesentliche Informationen hinsichtlich der Einkommenssituation von Frauen und Männern verschleiern. Nicht zuletzt der Umstand, dass das wissenschaftliche und künstlerische Personal der Universitäten verstärkt mit einer Beschäftigungs- und Einkommenssituation konfrontiert ist, die durch hohe Selektivität mit zugleich prekären (befristeten) Beschäftigungsverhältnissen und unsicheren Karriere- bzw. Einkommensperspektiven geprägt ist, macht es notwendig Gleichstellung in einem breiteren Zusammenhang zu sehen und politisch zu gestalten.

1.B.1 / Anzahl der Personen im Bereich des wissenschaftlichen / künstlerischen Personals mit einem mindestens 5-tägigen Auslandsaufenthalt (outgoing); 1.B.2 Anzahl der Personen im Bereich des wissenschaftli-chen/künstlerischen Personals mit einem mindestens 5-tägigen Aufenthalt (incoming)
Die Akademie spricht sich dafür aus, dass die Wissensbilanz-Kennzahlen Problemstellungen und Entwicklungen sichtbar machen sollen, um darauf aufbauend Handlungsoptionen abzuleiten. In Bezug auf diese beiden Kennzahlen erschließt sich diese Zielsetzung nicht, zugleich ist deren Erhebung sehr aufwändig. Die beiden Kennzahlen sollten daher gestrichen werden.

1.C.1 Anzahl der in aktive Kooperationsverträge eingebundenen Partnerinstitutionen/Unternehmen
Die quantitative Darstellung ist aus Sicht der Akademie der bildenden Künste wenig zielführend, da die Qualität und Relevanz der Kooperationen oder auch der inhaltliche Bezug zu den Zielen und Aufgaben der Akademie nur eingeschränkt transparent gemacht werden können. Die Akademie spricht sich daher dafür aus, die Kennzahl zu streichen und stattdessen wesentliche Informationen im narrativen Teil aufzunehmen.

1.C.3 Aufwendungen für Infrastruktur im F&E-Bereich/Bereich Entwicklung und Erschließung der Künste in Euro"
Die Kennzahl soll ersatzlos gestrichen werden, da es sich erstens um eine rein monetäre Input-Zahl aus dem Rechnungsabschluss handelt, die auch inhaltlich nicht in die Wissensbilanz passt, und weil zweitens keine anwendbare Definition vorliegt. Es wird weder zwischen einmaligen und laufenden Aufwendungen unterschieden, noch fällt die geforderte Angabe "verausgabter Mittel" unter den Überbegriff Aufwendungen.

2.A.1 - Zeitvolumen des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals im Bereich Lehre in Vollzeitäquivalenten
Die Kennzahl war schon bisher in der Wissensbilanz vorhanden, verschließt sich allerdings einer sinnvollen Nutzung durch die Universitäten oder das BMWF, unter anderem durch gänzlich unterschiede Herangehensweisen verschiedener Universitäten. In einer Österreich-Sicht ist somit keine Validität gegeben, auch die inhaltliche Aussagekraft ist gering. Daher wurde von der Arbeitsgruppe "Kapazitätsorientierte Universitätenfinanzierung" nach ausführlicher Diskussion auf die Anwendung dieser Kennzahl verzichtet und stattdessen eine neue Kennzahl, basierend auf den Vollzeitäquivalenten bestimmter Personalgruppen gemäß Kennzahl 1.A.1, entwickelt. Diese Kennzahl wurde auch für die Leistungsvereinbarungen 2013-2015 aller Universitäten angewendet. Es wird daher dringend empfohlen, diese bisherige Kennzahl durch die Kennzahl der Arbeitsgruppe bzw. der Leistungsvereinbarungen zu ersetzen.
Sollte die Kennzahl beibehalten werden, sollte jedenfalls die Einschränkung auf bestimmte BiDokVUni-Verwendungsgruppen aufgehoben werden, da auch beispielsweise Personen der Verwendungen 24 und 25 (Projektmitarbeiter/innen) teilweise vertraglich vereinbarte Lehranteile aufweisen oder Personen der Verwendungen 60 und 70 (d.h. aus dem Allgemeinen Personal) Lehrtätigkeiten durchführen (z.B. technisches Laborpersonal).

2.A.2 Anzahl der eingerichteten Studien
Die Akademie der bildenden Künste macht darauf aufmerksam, dass die unter der Studienform "Fernstudien" subsumierte Kategorie "fremdsprachige Studien" nicht zwingend allein dieser zuordenbar ist. Diese Kategorie sollte daher auch bei den Präsenzstudien gelistet sein. Da es eine Zwischenform von Präsenz- und Fernstudien darstellt sollten außerdem "blended-learning-Studien" nicht als Subkategorie, sondern als eigene Studienform aufgenommen werden.

2.A.6 Prüfungsaktive ordentliche Studierende in Bachelor-, Master- und Diplomstudien
Diese bisherige Kennzahl über "prüfungsaktive ordentliche Studierende" sollte vollständig durch eine Kennzahl über "prüfungsaktive ordentliche Studien" ersetzt werden, um hier eine Übereinstimmung zwischen Wissensbilanz und Leistungsvereinbarung, Universitätsgesetz 2002 (§ 14 b und andere) sowie der Hochschulraum-Strukturmittelverordnung 2012 herzustellen.
Die bisherige Kennzahl war keinesfalls mit anderen Kennzahlen der Wissensbilanz gegenüberzustellen, da die Anzahl der Studierenden Stichtags- und diese Kennzahl Studienjahr-bezogen war, es gibt also keine negativen Auswirkungen oder einen Verlust von Interpretationsmöglichkeit für andere Kennzahl durch die Änderung dieser Kennzahl.

2.A.7 Anzahl der belegten ordentlichen Studien
Die neu eingeführte Differenzierung im Bereich der Doktoratsstudien ist nicht nachvollziehbar. Die Unterscheidung zwischen PhD-Studien und anderen Doktoratsstudien erfolgt anhand des formalen Kriteriums des verliehenen akademischen Grades und nicht nach inhaltlichen, qualitativen Kriterien. Es sollte stattdessen also eine Differenzierung zwischen "alten" viersemestrigen Doktoratsstudien und sechssemestrigen Doktoratsstudien im Sinne des Bologna-Systems (PhD- oder PhD-wertige Studien mit dem akademischen Grad "Dr.") erfolgen, da die Benennung des akademischen Grades fach-/disziplinenabhängig unterschiedlich gehandhabt wird.

2.A.10 Erfolgsquote ordentlicher Studierender
Diese von vielen Seiten wiederholt kritisierte Kennzahl "Erfolgsquote" sollte durch die im Vorjahr von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe des BMWF und der Universitätenkonferenz entwickelten Kennzahl "Studienabschlussquote" ersetzt werden. Die neue Kennzahl stellt in der Berechnung, der Datenqualität, der Nachvollziehbarkeit und der Interpretierbarkeit ein immense Verbesserung im Vergleich zur bisherigen Kennzahl dar.

3.B.3 Anzahl der Patentanmeldungen, Patenterteilungen, Verwertungs-Spin-Offs, Lizenz-, Options- und Verkaufserträge

  1. Die bisherige Datenbedarfs-Kennzahl 1.6 (Anzahl der auf den Namen der Universität erteilten Patente) spielte in der Vergangenheit für Kunstuniversitäten eine nur geringe Rolle. So konnte die Akademie der bildenden Künste in allen Berichtsjahren hier nur eine Nullmeldung bzw. einen wenig aussagekräftigen Interpretationstext abgeben. Dies bedeutet für Kunstuniversitäten einen bürokratischen Mehraufwand, ferner macht die Kennzahl innerhalb des konkreten Bezugsrahmens von Kunstuniversitäten wenig Sinn. Patente sind eine rare Ausnahme, nicht die Regel an Kunstuniversitäten. Empfohlen wird, Kunstuniversitäten aus der Berichtspflicht von Patenten auszunehmen, wenn nicht überhaupt diese Kennzahl zu streichen.
  2. Generell sind in Bezug auf die neue Kennzahl 3.B.3 noch viele Fragen sowie Abgrenzungen ungeklärt. Hinzu kommt, dass die politische Zielsetzung, die mit der Erhebung dieser neuen Kennzahl verbunden sein sollte ("Abbildung eines wesentlichen Teils des Outputs von Forschungsergebnissen/Ergebnissen der Entwicklung und Erschließung der Künste") unserer Ansicht nach nicht den Zielsetzungen, Aufgaben und Grundsätzen von Universitäten entspricht. Der Output einer Universität, respektive einer Kunstuniversität, ist nicht in Form von monetären Kategorien messbar. Vgl. dazu auch die Ziele der Wissensbilanz (§ 2): "Die Wissensbilanz dient der ganzheitlichen Darstellung, Bewertung und Kommunikation von immateriellen Vermögenswerten und Leistungsprozessen der Universität und deren Wirkungen." Die Akademie spricht sich dafür aus, die Kennzahl zu streichen. Diese Erläuterungen beziehen sich auch auf die Datenbedarfskennzahl 1.4.

Mag. Eva Blimlinger, Rektorin
Mag. Dr. Andrea B. Braidt, MLitt, Vizerektorin für Kunst | Forschung
Dr. Karin Riegler, Vizerektorin für Lehre | Nachwuchsförderung