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Mitarbeiter_in im Senatsbüro

Extra Label
Bewerbungsfrist
Fälligkeitsdatum
Mi 16.10.2019

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:

Mitarbeiter_in im Senatsbüro
zum ehestmöglichen Zeitpunkt im halben Beschäftigungsausmaß (20 Stunden).

Anstellungsvoraussetzungen:
•    Matura oder gleichzuhaltender Abschluss
•    Kenntnisse und mehrjährige Erfahrung im Bereich Büroorganisation und Administration vorzugsweise im Hochschulsektor
•    Ausgezeichnete Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift
•    sehr gute MS-Office Kenntnisse (Word, Excel, Outlook)
•    Genderkompetenz und interkulturelle Kompetenz

Gewünschte Qualifikationen:
•    selbständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
•    Beratungs- und Servicekompetenz
•    Team- und Kommunikationsfähigkeit
•    Erfahrungen mit universitären Strukturen

Aufgabengebiet:
•    Organisation und Verwaltung der Aufgabenbereiche des Senats und des Senatsbüros
•    Unterstützung der Kommissionen für Berufungen, Habilitationen und Studienprogramme
•    Erstellung von Protokollen
•    Vorbereitung von Senatssitzungen und Kommissionssitzungen
•    Termin- und Raumkoordination

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe IIIa beträgt derzeit bei halbem Beschäftigungsausmaß Euro 1.030,8.

Interessent_innen bewerben sich bitte hier

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im allgemeinen Universitätspersonal an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminatorischen Maßnahmen in der Personalpolitik. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.