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InteressentInnensuche Externe Lehre | Offene Werkstätten Moden I

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Bewerbungsfrist
Fälligkeitsdatum
Mi 20.8.2008

Übung, vierstündig, lit.c, abgehalten im Winter- und Sommersemester. Die Neubesetzung beginnt mit dem Wintersemester 2008/2009.

Am Institut für das künstlerische Lehramt der Akademie der bildenden Künste Wien werden ab dem Wintersemester 2008/2009 für die Abhaltung folgender Lehrveranstaltung InteressentInnen gesucht:

Offene Werkstätten Moden I
Übung, vierstündig, lit.c, abgehalten im Winter- und Sommer - semester. Die Neubesetzung beginnt mit dem Wintersemester 2008/2009.

Die Lehrveranstaltung im Fach „Darstellung“ (1. Studienabschnitt) umfasst Einführung und Betreuung der Studierenden in der Werkstättenarbeit. Insbesondere dient sie der Übung in der Bedienung von Näh-, Stick- und Strickmaschinen und deren analoger und digitaler Technologien ihrer Anwendung. Ziel der Lehrveranstaltung ist der eigenständige Umgang der Studierenden mit der technischen Ausrüstung der Modewerkstatt und die Unterstützung in der Ausführung der Projektarbeit der Studierenden am IKL in der Modewerkstatt des Textilen Gestaltens. Das Aufgabenprofil umfasst neben der Betreuung der Studierenden in der Modewerkstatt die Instandhaltung der technischen Ausstattung (u.a. Näh-, Strick-, Schnitt- und Sticktechnologie); die Beschaffung
von Materialien und die Mitarbeit bei der organisatorischen und technischen Realisierung von Präsentationen und Projekten im Fach Moden und Styles/Textiles Gestalten.

Eine gemeinsame Bewerbung für Offene Werkstätten Moden I und Offene Werkstätten Moden II wird angeregt.

Bewerbungsvoraussetzungen:

  • ausgewiesene technisch-gestalterische Ausbildung in der Bekleidungstechnik (digital und anlog)
  • profundes Fachwissen und ausgewiesene Berufspraxis

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich
die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik.
Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.