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Bibliotheksleiter_in

Extra Label
Bewerbungsfrist
Fälligkeitsdatum
Do 19.11.2020

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende  Stelle zur Ausschreibung:

Bibliotheksleiter_in

im vollen Beschäftigungsausmaß zum ehestmöglichen Zeitpunkt.

Aufgabenbereiche:
•    Führung eines Teams von aktuell 12 Mitarbeiter_innen
•    fachliche, organisatorische, strategische & an internationalen Standards orientierte Leitung der Universitätsbibliothek (einschließlich Budgetverantwortung) sowie im Bedarfsfall operative Mitarbeit in allen Bereichen
•    kontinuierliche, zukunftsorientierte Weiterentwicklung der Universitätsbibliothek sowie ihrer  abteilungs- und einrichtungsübergreifenden Angebote zur Förderung von Kunst, Lehre, Forschung, Studium & Administration in Kooperation mit dem Rektorat, den Instituten, Sammlungen & Organisationseinheiten der Akademie sowie anderen nationalen & internationalen Einrichtungen des Archiv-, Bibliotheks-, Informations-, Bildungs-, Kunst- & Kulturwesens
•    Mitarbeit & Engagement im Rahmen einschlägiger Netzwerke, Gremien, Kommissionen, Arbeitsgruppen und Projekten des nationalen & internationalen Archiv-, Bibliotheks-, Informations-, Bildungs-, Kunst- & Kulturwesens u.a. zur Förderung von Studium, Lehre & Forschung sowie der Entwicklung & Erschließung der Künste
•    Mitarbeit an der Konzeption, Organisation und Umsetzung der universitätsweiten Digitalisierungsstrategie

Anstellungsvoraussetzungen:
•    abgeschlossenes Hochschulstudium (Magister oder Master), idealerweise im Bereich der Geistes-, Sozial- & Kulturwissenschaften
•    abgeschlossener Universitätslehrgang Library and Information Studies (MSc) oder vergleichbare bibliothekarische Fachausbildung
•    mehrjährige Erfahrung in bibliothekarischen Führungsfunktionen (Leitung einer Kunst- & Museums- bzw. größeren Abteilung einer Hochschulbibliothek, inklusive Mitarbeiter_innenführung)
•    umfassende Kenntnisse hinsichtlich des nationalen & internationalen Archiv-, Bibliotheks-, Informations- & Bildungswesens sowie Interesse an aktuellen Entwicklungen
•    umfassende Kenntnisse hinsichtlich unterschiedlichster Bibliothekssysteme, Informations- & Kommunikationstechnologien
•    Kenntnisse hinsichtlich des nationalen & internationalen Kunst-, Kultur- & Wissenschaftsbetriebs
•    sehr gute Deutsch- & Englischkenntnisse

Gewünschte Qualifikationen:
•    hohes Maß an sozialer Kompetenz, Kommunikationsfreude, Teamfähigkeit, Flexibilität, Genauigkeit, Selbstständigkeit und Verhandlungsgeschick
•    kooperativer sowie lösungs- & serviceorientierter Arbeits- & Führungsstil
•    hohe soziale Kompetenz in der Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Akteur_innen der Akademie (Lehrenden, Forschenden, Studierenden, etc.) sowie an anderen nationalen & internationalen Einrichtungen des Archiv-,
Bibliotheks-, Informations-, Bildungs-, Kunst- & Kulturwesen zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Bibliothek sowie ihrer & abteilungs- und einrichtungsübergreifender Serviceangebote
•    umfassende Kenntnisse im Bereich Services zur Förderung von Kunst, Lehre, Forschung, Studium & Administration
•    Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung
•    fachliche Vernetzung
•    Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe V beträgt derzeit Euro 3.184,6 bei einem Beschäftigungsausmaß von 40 Stunden pro Woche. Bereitschaft zur KV-Überzahlung – in Abhängigkeit vom Qualifikationsprofil – ist vorhanden.

Interessent_innen bewerben sich bitte hier

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.