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Universitätsprofessur

Extra Label
Bewerbungsfrist
Fälligkeitsdatum
Mo 30.9.2019

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:

Universitätsprofessur
gem. § 98 Universitätsgesetz 2002 für das Fach Farbenlehre und Farbenchemie/Materialkunde am Institut für Naturwissenschaften und Technologie in der Kunst (INTK) im vollen Beschäftigungsausmaß, unbefristet, ab 1. Oktober 2020.

Das INTK ist für die theoretische und praxisorientierte Wissensvermittlung in den Fächern Farben- und Wahrnehmungslehre sowie Materialkunde und Farbenchemie verantwortlich. Ein weiterer Schwerpunkt in Lehre und Forschung ist die Dokumentation von Kunstobjekten unter Anwendung von elektromagnetischer Strahlung (infrarote, sichtbare, UV- und Röntgenstrahlung) mit digitaler Bildbe- und -verarbeitung, die zerstörungsfreie Materialanalyse an Originalen sowie die Prüfung der Langzeitbeständigkeit der Materialien in der bildenden Kunst und Denkmalpflege (www.ntk.akbild.ac.at).

Anstellungsvoraussetzungen:

  • abgeschlossenes Universitätsstudium mit Doktorat und Habilitation bzw. einer habilitationsäquivalenten Leistung in einem naturwissenschaftlichen oder technischen Fach wie Chemie, Physik, Informatik, Biologie, Geologie, Heritage Science etc.
  • Wissenschaftliche Expertise, nachgewiesen durch hochwertige Publikationen in internationalen, referierten Fachzeitschriften zu Fachgebieten mit hohem Bezug zu den Aufgabengebieten der ausgeschriebenen Stelle
  • wissenschaftliche Vortragstätigkeit auf internationalen Konferenzen im Bereich „Heritage Science“
  • internationale Erfahrung, nachgewiesen durch Kooperationen mit ausländischen Universitäten und Forschungseinrichtungen
  • Nachweis über die Akquirierung von Forschungsmitteln und Organisation bzw. Leitung von Forschungsprojekten
  • Mehrjährige Lehrerfahrung an einer Universität / Kunstuniversität und Nachweis der pädagogischen und didaktischen Eignung
  • Bereitschaft zur akademischen Lehre, vor allem im Bereich „Farbenlehre und Farbenchemie“ sowie „Heritage Science“, d.h. Abhaltung von Lehrveranstaltungen und Betreuung von wissenschaftlichen Arbeiten Studierender wie Diplom- und Masterarbeiten sowie Dissertationen
  • Teamfähigkeit und Kompetenz zur Leitung des Instituts mit seinen Forschungsschwerpunkten
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter_innen des Instituts sowie zur inter- und transdisziplinären Kooperation mit den an der Akademie der bildenden Künste vertretenen Studienrichtungen und Instituten sowie Sammlungen
  • Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse


Gewünschte Qualifikationen:

  • Genderkompetenz
  • interkulturelle/antidiskriminatorische Kompetenzen
  • Bereitschaft zur Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der universitären Selbstverwaltung sowie von administrativen Aufgaben im Rahmen des Studienbetriebs
  • breite Kenntnis künstlerischer Materialien und Techniken
  • Internationale Vernetzung mit Forschungs- und Lehrzentren

Erwartet wird neben den üblichen Bewerbungsunterlagen auch ein schriftliches Konzept zur Weiterentwicklung des Instituts  und Positionierung des Faches in Forschung und Lehre.

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe A1 beträgt derzeit Euro 5.130,2. Die Bereitschaft zur KV-Überzahlung – in Abhängigkeit vom Qualifikationsprofil – ist vorhanden.

Interessent_innen bewerben sich bitte hier

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen.
Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.