Abschluss des Doktorats
Hier finden Sie Antworten zu Fragen betreffend des Abschlusses des Doktorats-/PhD-Studiums zu den Fristen, der Begutachtung, zum Publizieren etc.
Weitere Informationen zu den einzelnen Schritten zum Abschluss des Doktorats finden Sie auch unter Ablauf des Doktoratsstudiums.
Ich bin mit meiner Dissertation fertig und möchte sie einreichen. Worauf muss ich achten?
Bitte bedenken Sie vor allem die zeitgerechte administrative Abwicklung wie z.B. Vervollständigung der Formulare - dies kann in der Abschlussphase des Doktoratsstudiums oft zu unliebsamen Verzögerungen führen.
Am besten gehen Sie ein Semester vor Abschluss Ihres Doktoratsstudiums in die Studienabteilung und lassen sich persönlich beraten, welche Dokumente notwendig sind. Die im jeweiligen Jahr möglichen Prüfungs- und Anmeldetermine für Rigorosen/Defensiones finden Sie unter Studieninfos.
Nach der Abgabe wird im Zuge der Begutachtung eine Plagiatsprüfung mittels entsprechender Software durchgeführt. Sie haben über das Doktoratszentrum aber auch die Möglichkeit eines einmaligen, kostenlosen Plagiatschecks vor der Abgabe. Dies kann bei der finalen Überarbeitung der Dissertation sehr hilfreich sein. Melden Sie sich dazu zeitgerecht per E-Mail an doktoratszentrum@akbild.ac.at.
Unter Formulare und Dokumente finden Sie die notwenigen Formulare und Vorlagen, die Sie für den Studienabschluss benötigen.
Welche Fristen gibt es beim Abschluss der Dissertation zu beachten?
Unter Ablauf des Doktoratsstudiums finden Sie eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Einreichung der Dissertation. Nach dem Hochladen der Dissertation erhalten Sie und Ihr_e Betreuer_innen eine Benachrichtigung, dass die Dissertation nun begutachtet und benotet werden kann. Bitte beachten Sie, dass die Betreuer_innen Ihrer Dissertation und die externen/Zweit-Gutachter_innen maximal 4 Monate Zeit haben, um Ihre Arbeit zu begutachten und zu benoten. Um sicher zu gehen, dass Sie zum gewünschten Defensio-/Rigorosum-Termin abschließen können, sollten Sie daher die Dissertation mindestens 5 Monate vor dem geplanten Termin einreichen. Die Anmeldefristen und Prüfungstermine für Rigorosen/Defensiones im jeweiligen Studienjahr finden Sie bei den Terminen.
Berücksichtigen Sie die Gutachtenboard-Termine der Curricular-Kommission (nur für die Doktoratsstudien Dr.phil. und PhD in Practice). Sie finden diese für das jeweilige Studienjahr unter Studium - Termine - Rigosorum/Defensio. Das Formular "Ansuchen um Approbation der Dissertation" muss gemeinsam mit den zwei gebundenen Exemplaren der Dissertation der_dem Doktorand_in in der Studienabteilung eingereicht werden. Das Gutachtenboard, das über die externen Gutachter_innen entscheidet, berücksichtigt jeweils alle Dissertationen, die bis 1 Woche vor dem jeweiligen Board-Termin abgegeben wurden.
Wie erfolgt die Begutachtung der Dissertation/ des PhD-Projekts?
Für die Beurteilung Ihrer Dissertation sind zwei Gutachten erforderlich: ein Gutachten Ihres_Ihrer Betreuer_in (sollten Sie zwei Betreuer_innen haben, verfassen diese gemeinsam das Gutachten) sowie ein zweites Gutachten von einem_einer externen Gutacher_in, die_der nicht in die Betreuung Ihrer Dissertation eingebunden war. Die Endauswahl der_des externen Gutachters_Gutachterin erfolgt durch das studienrechtlich zuständige Organ. Im Dr.techn. erfolgt die Begutachtung durch Erstbetreuer_in und Zweitgutachter_in.
Für das Doktorat der Philosophie, das Doktorat der Naturwissenschaften und den PhD-in-Practice müssen im Formular "Ansuchen um Approbation der Dissertation" (das Formular finden Sie unter Formulare und Dokumente) drei potentielle externe Gutachter_innen vorgeschlagen werden. Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie mit den in "Ansuchen um Approbation der Dissertation" genannten drei potentiellen externen Gutacher_innen im Vorfeld persönlich abklären, ob diese bereit wären, ein Gutachten zu schreiben und zur Defensio nach Wien zu reisen oder an einer online-Defensio teilzunehmen. Sie können sich mit Ihren Betreuern_Betreuerinnen beraten, wer als Gutachter_in für Ihre Dissertation in Frage kommen würde, allerdings sind Sie nicht dazu verpflichtet.
Für das Doktorat der technischen Wissenschaften (Architektur) ist das Formular "Ansuchen um Zulassung zur Ablegung des Rigorosums" (das Sie unter Formulare und Dokumente finden können) auszufüllen und in der Studienabteilung abzugeben.
Welche Regelungen gibt es bezüglich der_dem Zweit- oder externen Gutachter_in der Dissertation?
Für die_den Zweit- oder externe_n Gutacher_in gelten grundsätzlich dieselben formalen Regeln wie für die Dissertationsbetreuer_innen.
Die Gutachter_innen müssen entweder Professor_innen oder habilitierte Mitarbeiter_innen an der Akademie oder einer anderen Universität sein bzw. über eine habilitationsäquivalente Qualifikation verfügen, fachliche Kompetenz hinsichtlich des Themas der Dissertation besitzen und nicht in die Betreuung der Dissertation involviert gewesen sein dürfen. Als Habilitationsäquivalent gilt, wenn die_der Gutachter_in an ihrer_seiner Universität nachweislich mindestens zwei Dissertationen betreut hat.
Für Begutachter_innen, die nicht an der Akademie angestellt sind, muss die Lehrbefugnis nachgewiesen werden. Wenden Sie sich hierzu an die Studienabteilung.
Bitte beachten Sie: Sollte es zu Verzögerungen in der Dissertationsbegutachtung kommen, etwa weil die_der ausgewählte Gutachter_in nicht die entsprechende Qualifikation (Professur oder Habilitation) besitzt, tragen die Doktorand_innen dafür die Verantwortung.
Ich möchte in meiner Dissertation Abbildungen verwenden. Darf ich das?
Abbildungen, an denen man die Urheber_innen- und/oder die Werknutzungsrechte nicht besitzt, kann man verwenden, wenn es sich um wissenschaftliche Publikationen handelt und die Abbildung in Zusammenhang mit dem behandelten Thema steht. Bei der Verwendung von Abbildungen in wissenschaftlichen Publikationen muss der Text- den Bildteil bei weitem überwiegen. Sinnvollerweise sollten nur solche Abbildungen eingefügt werden, die zur Erläuterung des Textes unbedingt notwendig sind.
Ich möchte meine Dissertation als Buch veröffentlichen. Wie gehe ich dabei vor?
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, eine Dissertation als Buch zu veröffentlichen: einerseits über einen Publikationsserver (auch Repositorium genannt) und andererseits bei einem Verlag.
Ein Publikationsserver oder Repositorium bietet einen raschen Weg, eine Dissertation zu veröffentlichen und sie frei zugänglich zu machen. Repositorien können institutionell (z. B. repository.akbild.ac.at), fachspezifisch (z. B. ART-Books) oder allgemein ausgerichtet sein. In der Regel fallen für Autor_innen hier keine Kosten an. Wenden Sie sich an openaccess@akbild.ac.at, um mehr über diese Option zu erfahren.
Wenn Sie ein Buch bei einem Verlag veröffentlichen, gibt es ein paar Aspekte zu berücksichtigen:
- Um eine Dissertation in ein Buch umzuwandeln, bedeutet in der Regel mehr Aufwand, als die Dissertation binden zu lassen. Das Buchmanuskript erfordert zumeist eine umfassende Überarbeitung der Dissertation. Wichtige Überlegungen dabei können sein, an welche Zielgruppen (evtl. auch außerhalb des wissenschaftlichen Bereichs) sich das Buch richtet, was der Zweck und Aufbau des Buches sein wird sowie welcher Schreibstil dafür passend ist.
- Auswahl eines Verlages: Wählen Sie einen Verlag aus, der gut zu Ihrem Thema und Ihrer geplanten Leser_innenschaft passt.
- Wenden Sie sich an Ihre_n Betreuer_in, um Empfehlungen einzuholen und sich nach deren Erfahrungen mit Buchpublikationen zu erkundigen.
- Ziehen Sie ihre eigene Literaturliste heran – bei welchen Verlagen haben Autor_innen zu ähnlichen Themen veröffentlicht?
- Kontaktieren Sie auch Lektor_innen jener Verlage, die in Frage kommen, um zu prüfen, ob Ihr Buchprojekt zu deren Programm passt. - Open Access (OA): Überlegen Sie schon so früh wie möglich, ob Sie die Dissertation als OA-Buch veröffentlichen möchten, um ihrer Forschung so eine höhere Sichtbarkeit und mehr Wirkung zu verschaffen. Mittlerweile bieten viele Verlage OA-Optionen für E-Books an. Hinsichtlich Qualität, OA-Publikationskosten und Services gibt es jedoch immer noch große Unterschiede. Das Directory of Open Access Books enthält eine kuratierte Liste von Verlagen, die Open Access für Buchpublikationen anbieten.
- Finanzierung: Je nach gewählter Veröffentlichungsoption und Verlag können Publikationskosten anfallen. Holen Sie sich unbedingt Angebote von mehreren Verlagen ein, um Kosten, Leistungen und Konditionen zu vergleichen. Mehr zu Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie unter der nächsten FAQ „Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für die Veröffentlichung meiner Dissertation als Buch?“.
Doktorand_innen im Dr.rer.nat. und im Dr.phil. können zudem wählen, ob sie eine Monographie oder eine kumulative Dissertation verfassen. Im Fall einer kumulativen oder artikelbasierten Thesis besteht die Dissertation aus mehreren Kapiteln, die einzeln als Zeitschriften-/Journalartikel veröffentlicht werden. Für mehr Informationen sowie Publikationsberatung und -unterstützung wenden Sie sich an openaccess@akbild.ac.at.
Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für die Veröffentlichung meiner Dissertation als Buch?
Informieren Sie sich über sowohl Akademie-spezifische als auch externe Finanzierungsmöglichkeiten für wissenschaftliche Buchpublikationen.
Förderungen für Open-Access-Bücher:
- Open-Access-Publikationsfonds der Akademie – unterstützt Autor_innen der Akademie bei der Finanzierung von OA-Kosten für Bücher
- FWF-Buchpublikationen – fördert OA-Kosten von Büchern und steht sowohl FWF-geförderten als auch nicht vom FWF geförderten Autor_innen zur Verfügung
Weitere Förderungen für Bücher:
- Going Book der Akademie – unterstützt die Publikationskosten für Druck, Lektorat und Grafik
- Druckkostenzuschüsse der Österreichischen Forschungsgemeinschaft (ÖFG) – unterstützen die Druckkosten
- Förderung für literarische und wissenschaftliche Publikationen der Stadt Wien – unterstützt Verlage mit Sitz in Wien und Bücher zu Themen mit Wienbezug
Besitzen Sie eine andere Staatsbürgerschaft als die österreichische, kann es sinnvoll sein, Fördermöglichkeiten in dem betreffenden Staat zu recherchieren. In Deutschland besteht beispielsweise – anders als in Österreich – eine Publikationspflicht für Dissertationen, weshalb dort auch mehr Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen. Bitte beachten Sie, dass wir in diesem Fall keine Beratungsleistungen anbieten können. Wir bitten Sie daher, die Recherche eigenständig durchzuführen.