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Sprachkenntnisse

Die erforderlichen Sprachkenntnisse für einen Studienaufenthalt an der Akademie der bildenden Künste Wien sind abhängig davon, ob Sie als Austauschstudent_in an unsere Universität kommen oder ein ganzes Studienprogramm absolvieren möchten.

1. Wenn Sie nur für ein Semester oder ein Jahr als Austauschstudent_in (z..B. Erasmus) an die Akademie der bildenden Künste Wien kommen oder hier projektbezogen künstlerisch arbeiten oder forschen möchten, müssen Sie dazu nicht unbedingt Deutsch können. Trotzdem empfehlen wir Ihnen, zumindest grundlegende Deutschkenntnisse zu erwerben, da dies sowohl für das Studium als auch für das alltägliche Leben in Wien von Vorteil ist. Beachten Sie dazu bitte auch unser Angebot an Deutschkursen. Bitte beachten Sie, dass ordentliche Studierende Vorrang bei der Kursplatzvergabe haben.

Wir bieten eine Reihe von englischsprachigen Lehrveranstaltungen an, darüber hinaus sind viele unserer Lehrenden bereit, Studierende auf Englisch zu betreuen. Allerdings sollten Sie sich unbedingt im Vorhinein erkundigen, ob in der von Ihnen gewünschten Studienrichtung tatsächlich auch ausreichend Lehrveranstaltungen auf Englisch angeboten werden.

2. Wenn Sie an der Akademie ein Studium absolvieren möchten, beachten Sie bitte die Spracherfordernisse der einzelnen Studienrichtungen. Die Angaben beziehen sich dabei jeweils auf die Niveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

Diplom Bildende Kunst Deutsch B1, vor der Inskription für das 3. Semester nachzuweisen Angebot Deutschkurse
Diplom Bühnengestaltung Deutsch B2, vor der Inskription für das 3. Semester nachzuweisen
Diplom Konservierung
und Restaurierung
Deutsch B2, vor der Zulassung nachzuweisen
BA Architektur Deutsch B2 und Englisch B2, vor der Zulassung nachzuweisen
MA Architektur Deutsch B2 und Englisch B2, vor der Zulassung nachzuweisen
BA Künstlerisches Lehramt             Deutsch B2, vor der Zulassung nachzuweisen
MA Künstlerisches Lehramt Deutsch B2, vor der Zulassung nachzuweisen
Master in Critical Studies Deutsch B2 und Englisch B2, vor der Zulassung nachzuweisen
PhD in Practice Englisch B2, im Zuge des Zulassungsverfahrens nachzuweisen

Die Doktoratsstudien in Philosphie, der technischen Wissenschaften (Architektur) sowie der Naturwissenschaften sind prinzipiell deutschsprachige Studien. Allerdings können wissenschaftliche Arbeiten für diese Studien in einer Fremdsprache abgefasst werden, sofern die_der Betreuer_in zustimmt. Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind daher mit der_dem Betreuer_in im Voraus abzustimmen.

Die Sprachkenntnisse können folgendermaßen nachgewiesen werden:

Kenntnis der deutschen Sprache - Niveau B1:

Kenntnis der deutschen Sprache - Niveau B2:

Kenntnis der englischen Sprache - Niveau B2:

      • Englisch als Fach im Reifeprüfungszeugnis
      • TOEFL iBT - score mindestens 72
      • IELTS - band score mindestens 6