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Ablauf des Doktorats-/PhD-Studiums

Ein Doktoratsstudium an der Akademie der bildenden Künste Wien gliedert sich grob in folgende Schritte:

Anschließend werden die einzelnen Stationen eines Doktorats- oder PhD-Studiums an der Akademie der bildenden Künste Wien vom Beginn bis zum Abschluss dargestellt. Der hier dargestellte Ablauf orientiert sich an den aktuellen Doktoratsstudienplänen (Dr.phil., Dr.rer.nat., PhD in Practice, Dr.techn.). Die Abläufe unterscheiden sich teilweise in den unterschiedlichen Studiengängen, dies ist jeweils im Text vermerkt. Lesen Sie auch Ihr Curriculum für Studienprogramm-spezifische Informationen.  Beachten Sie bitte auch unsere FAQs, die Ihnen zu vielen Themen rund um das Doktorats- oder PhD-Studium Informationen bieten.

Inskription

Die Inskription erfolgt innerhalb der Inskriptionsfrist, nach Online-Vorregistrierung persönlich in der Studienabteilung. Eine Liste der vorzulegenden Dokumente finden Sie unter Zulassung zum Doktoratsstudium. Beachten Sie bitte, dass für das Doktoratsstudium der Architektur bereits in diesem Stadium eine Betreuungszusage abgegeben werden muss.

Für das PhD in Practice  Programm gibt es ein Zulassungsverfahren, bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Deadline  und den Ablauf des Zulassungsverfahrens, mehr dazu finden Sie unter PhD in Practice.

Studienbewerber_innen, die ihr Diplom- bzw. Master -Studium nicht in Österreich absolviert haben, müssen vor der Zulassung den Nachweis der Gleichwertigkeit ihres internationalen Studienabschlusses erbringen. Informationen darüber erteilt die Studienabteilung, bitte beachten Sie, dass die Prüfung über Gleichwertigkeit zwei Monate dauern kann.

Fixierung von Thema und Betreuer_innen, Erstellung des Exposés

Zu Beginn der Doktorats- bzw. PhD-Studiums legen Sie das Thema Ihrer Dissertation sowie Ihre_n Betreuer_in (eventuell auch eine_n Zweitbetreuer_in) fest und erstellen ein Exposé.

WICHTIG: Bitte verwenden und überprüfen Sie Ihre offizielle Akademie E-Mail-Adresse regelmäßig, oder richten Sie sich eine Weiterleitung ein, um relevante Informationen zum Studium, zu Ausschreibungen etc. zu erhalten.

Dissertationsvereinbarung

Innerhalb des ersten Jahres nach der Inskription (Dr. rer. nat. und  PhD in Practice) bzw. vor Beginn des dritten Semesters (Dr. phil., Dr.techn.) muss die Dissertationsvereinbarung / das PhD-Project-Agreement abgeschlossen und in der Studienabteilung abgegeben werden.

Im Doktorat der Philosophie ist eine Akademie-öffentliche Kurzpräsentation des Exposés Voraussetzung für den Abschluss der Dissertationsvereinbarung. Bitte sprechen Sie zeitgerecht mit Ihren (geplanten) Betreuer_innen und informieren Sie sich über Anmeldefristen und Termine. Kurzpräsentationstermine werden jedes Semester angeboten. Informationen dazu werden Ihnen auch über Ihre Akademie-E-Mail-Adresse zugesandt.

Doktorats- und PhD-Studierende an der Akademie können eine Fristverlängerung für die Abgabe der Dissertationsvereinbarung oder PhD-Project-Agreement unter bestimmten Bedingungen anfragen. Bitte konsultieren Sie dazu das entsprechende Informationsblatt, das Sie unter Formulare und Dokumente finden. Dr.techn.-Studierenden wenden sich in dieser Angelegenheit bitte direkt an Ihre_n Betreuer_in.

WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass Sie über die Bewilligung Ihrer Dissertationsvereinbarung per E-Mail an Ihren Akademie- E-Mail-Account verständigt werden. Überprüfen Sie daher regelmäßig diesen Account oder richten Sie eine Weiterleitung ein.

HINWEIS: Mit genehmigter Dissertationsvereinbarung sind Sie berechtigt für die Förderungen des Doktoratszentrums einzureichen.

Eingabe von Abstract und Kurzbiografie in Akademie Online

Die Studienabteilung gibt nach Erhalt Ihrer Dissertations- oder PhD-Vereinbarung die Daten zu Ihrer Dissertation in Akademie Online ein. 1-2 Wochen nachdem Sie die Dissertationsvereinbarung abgegeben haben, können Sie die Daten zu Ihrer Dissertation in Ihrem AkademieOnline-Account  sehen. Ab diesem Zeitpunkt können Sie alle erforderlichen Texte (wie Schlagwörter, Abstract/Kurzfassung und Volltext-Upload) selbständig eingeben und adaptieren. Zumindest der Abstract muss auf Deutsch und Englisch eingetragen werden.

HINWEIS: Die Änderung der von Ihnen eingegebenen Daten im Online-System ist bis zur Einreichung der Dissertation jederzeit möglich und kann von Ihnen selbst vorgenommen werden. Titeländerungen können allerdings nur über die Studienabteilung vorgenommen werden. Alle Daten müssen bei der Einreichung Ihrer Dissertation (Hochladen des Volltexts) aktualisiert und vollständig eingetragen sein.

Während der Dissertationserstellung

Zusätzlich zur Forschungsarbeit, dem Verfassen der Dissertation und der Absolvierung relevanter Lehrveranstaltungen ist es sinnvoll, sich relevante Fähigkeiten und Kompetenzen z.B. durch den Besuch von Workshops , Kursen etc. anzueignen. Informationen zu den Doktorand_innen-Workshops des Doktoratszentrums finden Sie hier. Darüber hinaus stellen der inhaltliche Austausch und das Networking (Besuch fachlich relevanter Konferenzen, Vorträge etc.) mit anderen Kolleg_innen oft eine wichtige Unterstützung dar. Die Abteilung Kunst | Forschung | Support versendet gemeinsam mit dem Doktoratszentrum einen regelmäßigen Newsletter mit relevanten Terminen, zusätzlich werden über den Doc-News-E-Mail-Verteiler die Aktivitäten des Doktoratszentrums angekündigt. Überprüfen Sie dazu regelmäßig Ihren Akademie-E-Mail-Posteingang.

Einreichen der Dissertation

Nach Fertigstellung Ihrer Dissertation müssen Sie diese mit dem entsprechenden Titelblatt sowie einem Abstract auf Deutsch und Englisch und einem Kurzlebenslauf versehen. Eine Vorlage für das Titelblatt finden Sie hier.

Sobald Sie Ihre Dissertation fertig gestellt haben, können Sie diese elektronisch einreichen. Bitte loggen Sie sich dazu in AkademieOnline ein und laden Sie ein PDF Ihrer Dissertation hoch. Beachten Sie bitte, dass nach dem Einreichen der PDF-Datei nichts mehr an der Dissertation geändert werden darf! Die gebundenen Exemplare müssen exakt der PDF-Datei entsprechen. Es dürfen auch keine Tippfehler etc. mehr korrigiert werden.

Ist die Dissertation hochgeladen, erhalten Sie und Ihr_e Betreuer_innen eine Benachrichtigung, dass die Dissertation nunmehr begutachtet und benotet werden kann.

Die hochgeladene PDF-Version der Dissertation wird einer Plagiatsprüfung mittels entsprechender Software unterzogen. Der daraus resultierende Bericht wird in weiterer Folge den Gutachter_innen übermittelt.

Nach dem Hochladen der Dissertation müssen Sie in der Studienabteilung Folgendes abgeben:

  • 2 fest gebundene Exemplare der Dissertation (Hard- oder Softcover aber keine Spiralbindung!)
  • Formular "Eidesstattliche Erklärung - Dissertant_in" (hier zu finden)
  • Formular "Ansuchen um Approbation der Dissertation" (hier zu finden)

Vorbereitung des Ansuchen um Approbation

Gemeinsam mit Ihrem_Ihrer Erstbetreuer_in müssen Sie anhand der im Curriculum formulierten Kriterien drei potentielle externe Gutachter_innen für die Beauftragung des externen Gutachtens erarbeiten, von denen schließlich eine Person ausgewählt wird und das zweite Gutachten verfasst. Die Vorschläge werden in das Formular „Ansuchen um Approbation“ eingegeben (hier zu finden). Bitte klären Sie mit den genannten drei potentiellen externen Gutachter_innen unbedingt im Vorfeld persönlich ab, ob diese bereit sind, ein Gutachten zu schreiben und zur Defensio nach Wien zu reisen bzw. online daran teilzunehmen. Sie können sich mit Ihren Betreuer_innen beraten, wer als Gutachter_in für Ihre Dissertation in Frage kommen würde, sind dazu aber nicht verpflichtet. Grundsätzlich gilt, dass die Gutachter_innen Professor_innen oder habilitierte Mitarbeiter_innen an der Akademie oder einer anderen Universität sein müssen, fachliche Kompetenz hinsichtlich des Themas der Dissertation besitzen und nicht (!) in die Betreuung der Dissertation involviert gewesen sein dürfen. Die Studienabteilung prüft die formalen Qualifikationen und kümmert sich um die Anfrage der externen Gutachter_innen. Bitte beachten Sie, dass dieser Prozess einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Achten Sie auf die Venia laut UG der potenziellen Gutachter_innen (im Normalfall Habilitation und/oder Professur; bei Lehrenden in UK und Skandinavien ist entscheidend, ob sie schon einige Promovierende erfolgreich bis zur Fertigstellung der Dissertation begleitet haben). Das Formular zur Einholung der Venia finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass die Einholung der Venia den Abgabe-Prozess verlängert.

Für Dr.phil. und PhD in Practice: Berücksichtigen Sie die Gutachtenboard-Termine der Curricular-Kommission. Sie  finden diese für das jeweilige Studienjahr unter Studium - Termine - Rigosorum/Defensio. Das Formular "Ansuchen um Approbation der Dissertation" muss gemeinsam mit den zwei gebundenen Exemplaren der Dissertation der_dem Doktorand_in in der Studienabteilung eingereicht werden. Das Gutachtenboard, das über die externen Gutachter_innen im Dr.phil. und PhD in Practice entscheidet, berücksichtigt jeweils alle Dissertationen, die bis 1 Woche vor dem jeweiligen Board-Termin abgegeben wurden.

Begutachtung

Für die Beurteilung Ihrer Dissertation sind zwei Gutachten erforderlich: ein Gutachten Ihres_Ihrer Betreuer_in (sollten Sie zwei Betreuer_innen haben, verfassen diese gemeinsam das Gutachten) sowie ein zweites Gutachten von einem_einer externen Gutacher_in, die_der nicht (!)  in die Betreuung Ihrer Dissertation eingebunden war. Die Endauswahl der_des externen Gutachters_Gutachterin erfolgt durch die Vizerektorin für Kunst | Lehre.

Anders als der PhD in Practice, das Doktoratsstudium der Philosophie, das Doktoratsstudium der Naturwissenschaften und das Doktoratsstudium der Technischen Wissenschaften (Architektur) im Curriculum 2026, wird das Doktoratsstudium der Technischen Wissenschaften (Architektur)  im auslaufenden Studienplan (Curriculum 2011) nicht mit einer Defensio sondern mit einem Rigorosum abgeschlossen.

Die Gutacher_innen (inkl. Betreuer_in) erhalten von der Studienabteilung die Dissertation als PDF-Datei sowie den aus der Plagiatsprüfung resultierenden Bericht. Bitte beachten Sie, dass die Gutachter_innen maximal 4 Monate Zeit haben, um Ihre Arbeit zu begutachten und zu benoten. Um sicher zu gehen, dass sie zum gewünschten Defensio- bzw. Rigorosum-Termin abschließen können, sollten Sie daher die Dissertation mindestens 6 Monate vor dem geplanten Termin einreichen. Die Gesamtnote der Dissertation ergibt sich aus dem Mittelwert der Noten aus den beiden Gutachten.

Sobald die beiden Gutachten in der Studienabteilung eingegangen sind, werden Sie per E-Mail benachrichtigt. Ab dem nächsten Anmeldedatum können Sie sich dann für Ihre Defensio oder Ihr Rigorosum anmelden.

Anmeldung zu Defensio / Rigorosum

Die Defensio (Dr.phil., Dr.rer.nat., PhD in Practice, Dr.techn. neu) ist eine mündliche und öffentliche Präsentation und Verteidigung der Dissertation vor einem Prüfungssenat.

Das Rigorosum (Dr.techn. auslaufendes Curriculum) ist eine mündliche Gesamtprüfung über das Teilgebiet des wissenschaftlichen Faches, dem das Thema zuzuordnen ist, ferner über ein weiteres Teilgebiet, welches in einem sinnvollen Zusammenhang mit diesem Fach steht. Das Rigorosum wird vor einem Prüfungssenat abgelegt.

Sie können sich zur Defensio / zum Rigorosum anmelden, wenn Sie

  1. alle Lehrveranstaltungen laut Studienplan positiv abgeschlossen haben und
  2. die beiden Gutachten vorliegen und Sie auf die Dissertation eine positive Gesamtnote erhalten haben. Die Defensio kann frühestens zwei Wochen nach Vorliegen der beiden Gutachten abgehalten werden.

Nachdem die Gutachten eingeholt wurden, informiert die Studienabteilung die_den Erstbetreuer_in, um den Prüfungssenat aufzustellen und einen Termin für die Defensio / das Rigorosum zu finden. Bitte beachten Sie, dass der Prüfungssenat von der Curricular-Kommission genehmigt werden muss. Zugleich füllen Sie bitte das Formular zum Ansuchen um Zulassung zur Defensio / zum Rigorosum aus (hier zu finden) und geben dieses in der Studienabteilung ab.

Bitte klären Sie vor Abgabe dieser beiden Formulare den gewünschten Termin Ihrer Defensio / Ihres Rigorosums mit allen Mitgliedern des Prüfungssenats ab. Am besten wenden Sie sich dazu zunächst an das zuständige Institutssekretariat.

Ankündigung der Defensio / des Rigorosums

Prüfungssenat und Termin müssen von der Vize-Rektorin für Kunst | Lehre genehmigt werden.

Die Defensio muss laut Gesetz öffentlich abgehalten und daher im Vorhinein angekündigt werden. Das Doktoratszentrum wird von der Studienabteilung über Ihren Termin verständigt und kündigt diesen auf der Website der Akademie, im Mitteilungsblatt der Akademie und im PhD in Practice über SAR Announcement an.

Bitte schicken Sie für die Ankündigung folgende Unterlagen auf Deutsch und Englisch an das Doktoratszentrum (doktoratszentrum@akbild.ac.at):

  • Titel Ihrer Dissertation
  • Abstract Ihrer Dissertation
  • Kurzbiografie
  • Optional: 1 Bild inkl. Bildbeschreibung und Copy Right-Information

Studienabschluss

Nach erfolgreicher Absolvierung der Defensio / des Rigorosums haben Sie Ihr Doktoratsstudium abgeschlossen. Herzlichen Glückwunsch! Sobald Ihr Abschlusszeugnis fertiggestellt ist, werden Sie von der Studienabteilung per E-Mail benachrichtigt (bitte die E-Mail  genau lesen, Sie müssen noch eine Statistik und eine Bestätigung der Bibliothek einholen) und können Ihr Zeugnis abholen. Bitte geben Sie der Studienabteilung auch bekannt, ob Sie an der feierlichen Verleihung der Abschlusszeugnisse, die je nach akademischem Jahr Ende Juni oder Anfang Juli stattfindet, teilnehmen möchten.