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Benutzer_innenhinweise

Schutzfristen und Datenschutz

Grundsätzlich sind die Archivbestände nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist gemäß Bundesarchivgesetz § 8 unter Einhaltung der Bestimmungen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes zum Zwecke der Forschung zugänglich. Eine Einsichtnahme in die Akten ist daher möglich

  • 30 Jahre für Akten und
  • 50 Jahre für personenbezogene Akten

ab der letzten Bearbeitung des Aktes.

Benutzungsgebühren

Die Benutzung des Universitätsarchivs ist grundsätzlich kostenpflichtig.

  • 1-Tages-Karte € 5,–
  • 5-Tages-Karte € 10,– (fünf beliebige Wochentage innerhalb eines Jahres)
  • 20-Tages-Karte € 25,– (20 beliebige Wochentage innerhalb eines Jahres)
  • Jahreskarte € 50,– (innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum)

Mitarbeiter_innen, Studierende, Alumni der Akademie der bildenden Künste Wien sowie Studierende, Diplomand_innen und Dissertand_innen anderer Universitäten sind von den Benutzungsgebühren befreit.

Anmeldung und Benutzung

Um vorherige Anmeldung (telefonisch, per E-Mail) wird gebeten.
Bitte bringen Sie bei Ihrem ersten Besuch einen Lichtbildausweis mit.
Bei Ihrem ersten Besuch ist ein Benutzer_innenbogen auszufüllen.
Das Fotografieren von Archivgut zum eigenen Gebrauch ist erlaubt, ein Reprostativ ist vorhanden, der Buchscanner der Universitätsbibliothek darf mitbenutzt werden.

Gegen Kostenersatz können Fotokopien angefertigt werden, soweit keine konservatorischen Bedenken bestehen. Reprogebühren entnehmen Sie bitte der Benutzungsordnung.