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Compliance

Gemäß § 1 (1) HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) sind Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Sektors mit 50 oder mehr Angestellten verpflichtet, eine interne Meldestelle für Hinweise auf Fehlverhalten und/oder Regelverstöße einzurichten.
Diese Plattform richtet sich an Angehörige der Akademie der bildenden Künste Wien und externe Personen, die seriöse Hinweise auf mutmaßliches Fehlverhalten und/oder Regelverstöße anonym oder vertraulich melden möchten.

Hinweisgeber_innensytem der Akademie der bildenden Künste Wien

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