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Culture Moves Europe | Call Residenzen für Künstler_innen

Extra Label
Deadline
Fälligkeitsdatum
Mi 15.5.2024

Der dritte Call für Künstler_innenresidenzen ist geöffnet. Bewerben als Gastgeber_in können sich kulturelle Organisationen, die regelmäßig künstlerische und kreative Aktivitäten organisieren oder/und solche, die die Kapazität haben, ein internationales künstlerisches und kulturelles Aufenthaltsprojekt durchzuführen.

Die Ausschreibung sieht eine finanzielle Unterstützung für Organisationen oder Einzelpersonen vor, die 1 – 5 internationale Künstler_innen oder Kulturakteur_innen für ein Aufenthaltsprojekt aufnehmen möchten in den Bereichen Architektur, kulturelles Erbe, Design und Modedesign, Literatur, Musik, Darstellende Künste sowie Bildende Kunst.

Kriterien für die Teilnahme

Um einen Antrag stellen zu können, müssen Sie

  • ein_e Vertreter_in einer Organisation oder eine Person mit Rechtsstatus sein, die interessiert ist, ein Residenz-Projekt zu organisieren, in einem Creative Europe – Land registriert ist und dort seinen/ihren Sitz hat.
  • Aktivitäten im Zusammenhang mit mindestens einem der oben genannten Kunst- und Kulturbereichen organisieren
  • regelmäßig künstlerische und kulturelle Aktivitäten organisieren oder/und über die Kapazitäten (d. h. Räumlichkeiten, Dienstleistungen, Personal und Betreuung) verfügen, um ein künstlerisches und kulturelles Residenzprojekt durchzuführen
  • eine_n Mentor_in zur Begleitung während des Aufenthalts zur Verfügung stellen
  • mindestens einen und höchstens fünf Künstler_innen oder Kulturschaffende zur Teilnahme an dem Aufenthaltsprojekt einladen, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in anderen Creative Europe – Ländern als der/die Gastgeber_in haben. Die Auswahl der Künstler_innen oder Kulturakteur_innen kann im Rahmen eines „Open Calls“ oder auf Einladung erfolgen, sie muss zum Zeitpunkt der Einreichung noch nicht feststehen.

Dauer

  • Das Projekt dauert mindestens 22 Tage und maximal 300 Tage („Short term“: 22 – 60 Tage, „medium term“: 61 – 120 Tage, „long term“: 121 – 300 Tage)
  • Die aufgenommenen Personen sollten alle zur gleichen Zeit und für die gleiche Dauer an dem Aufenthaltsprojekt teilnehmen.
  • Das Residenzprojekt und der Aufenthalt der Einzelpersonen müssen ununterbrochen sein.
  • Jede aufgenommene Person muss in den Räumlichkeiten des/der Gastgeber_in anwesend sein und mindestens 70 % ihrer Zeit an ihrem Residenzprojekt arbeiten.

Weitere Informationen unter: https://culture.ec.europa.eu/news/apply-now-third-culture-moves-europe-call-for-residency-hosts