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#unibrennt-Prozess gegen vier Studierende muss nachvollziehbar geführt werden!

Stellungnahme des Rektorats und des Senats zum Prozess gegen Studierende vom 8.3.2012

Das Ermittlungsergebnis des Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung gegen die Studierenden lässt den Senat der Akademie der bildenden Künste Wien an seiner Unabhängigkeit zweifeln.

Gegen Studierende der #unibrennt-Bewegung wurde ab Mitte Mai 2010 vom LVT in Wien umfangreich ermittelt.

Im Sommer 2010 wurden schließlich drei Studierende der Akademie verhaftet und für die unverhältnismäßige Zeit von 2 Monaten in Untersuchungshaft gesperrt. Ihnen wurde vorgeworfen, Mülltonnen vor einem AMS-Gebäude in der Rederergasse, in Brand gesetzt zu haben.
In der Anklageschrift wurden die beiden 278er Paragraphen, die umfangreiche Observationen ermöglichten, aus Mangel an Beweisen fallen gelassen. Die Indizien, die durch den Ermittlungsparagraphen 278b (Terroristische Vereinigung) eruierten worden sind, werden weiterhin in dem Prozess wegen versuchter Brandstiftung verwendet. Den Studierenden wird der Prozess wegen versuchter Brandstiftung gemacht. Die Haftdauer beträgt im Falle einer Verurteilung 1 bis 10 Jahre. Der Prozess startet am 13. März um 9.00 h im Landesgericht Josefstadt, Raum 205.

Der Senat und das Rektorat an der Akademie der bildenden Künste Wien gehen von einem fairen und rechtsstaatlich nachvollziehbaren Prozess für die angeklagten Studierenden aus. Ganz besonders aus dem Grund, da die Überwachungsmaßnahmen letztendlich unzulässig waren. Sie unterstützen deshalb die Demonstration gegen Repression am 10. März um 15.00 h an der Uni Rampe in Wien.

Eva Blimlinger
Rektorin

Martina Pfingstl
Senatsvorsitzende