Skip to main content

Universitätsprofessur gem. § 99 Universitätsgesetz 2002 für Architekturentwurf

Extra Label
Bewerbungsfrist
Fälligkeitsdatum
Do 7.5.2009

am Institut für Kunst und Architektur (IKA). Diese Professur wird für einen Zeitraum von 2 Jahren vergeben.

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:

Universitätsprofessur
gem. § 99 Universitätsgesetz 2002

für Architekturentwurf am Institut für Kunst und Architektur (IKA). Diese Professur wird für einen Zeitraum von 2 Jahren vergeben.

Die Architekturausbildung am IKA beruht auf einer interagierenden Struktur aus fünf Plattformen, die je einem spezifischen Schwerpunkt gewidmet sind, einer davon ist ÖKOLOGIE, NACHHALTIGKEIT und KULTURELLES ERBE. Zu den Aufgaben dieser Professur gehören die Entwurfslehre als auch Lehrveranstaltungen und Forschung.

Gewünschte Qualifikationen:
Aufgrund der Neuheit des Faches in der Architektur sollen die BewerberInnen eine starke Vision für das Potenzial der Nachhaltigkeit als Kernthema dieser Plattform haben. Mit Hinblick auf das Gebiet des kulturellen Erbes sollten die BewerberInnen ein breites Verständnis besitzen, um Umweltbeziehungen mit der Geschichte von Architektur und Konstruktion in Zusammenhang zu bringen. Eine Vernetzung mit ähnlich orientierten Forschungsgruppen innerhalb und außerhalb des akademischen Betriebes wird erwartet, um alle relevanten Wissensgebiete – von technischer bis zur künstlerischen Praxis – in Beziehung zu setzen.
Die BewerberInnen sollen die Plattform als entwurfsorientierten, umweltbewussten und kulturell ausgerichteten Ort der Architektur - erziehung betrachten, der den Architekturstudierenden neue Berufsperspektiven aufzeigt.

Voraussetzungen für die Bewerbung:

  • Qualifikation als ArchitektIn mit einer entsprechenden abgeschlossenen österreichischen oder gleichwertigen ausländischen Hochschulausbildung;
  • Nachweis künstlerisch-technischer sowie wissenschaftlicher Leistungen im Bereich der Architektur und der o.g. Plattform;
  • Nachweis der Lehrqualifikation sowie entsprechender Erfahrungen;
  • Im Rahmen dieser Plattform soll zumindest ein Forschungsprojekt als Teil der Bewerbung vorgeschlagen werden;
  • Nachweis sowohl praktischer als auch theoretischer Leistungen im Bereich der Architektur;
  • Nachweis einer facheinschlägigen, hochqualifizierten, außeruniversitären Praxis;
  • Führungskompetenz und die Bereitschaft zur Mitarbeit in den Universitätsgremien werden vorausgesetzt.

Zur Lehrverpflichtung gehören Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 12 Unterrichtsstunden pro Woche.

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich
die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik.
Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.