Informationsfreiheitsgesetz
Mit 1.9.2025 ist das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft getreten. Damit wurde das Amtsgeheimnis abgeschafft. Dem Transparenzgedanken folgend sind auch öffentliche Universitäten verpflichtet, proaktiv Informationen von allgemeinem Interesse zu veröffentlichen.
In diesem Zusammenhang wird auf das Mitteilungsblatt der Akademie der bildenden Künste Wien verwiesen, in dem gemäß § 20 Abs 6 UG wesentliche Informationen abrufbar sind (z.B. Satzung, Entwicklungsplan, Organisationsplan, Wissensbilanz, Leistungsvereinbarung, Rechnungsabschluss, Geschäftsordnung von Organen, Verordnungen, Richtlinien etc.). Weitere Informationen finden sich zudem im Frauenförderungsplan und Gleichstellungsplan, sowie auf der Website.
Gemäß § 5 IFG wurde die Open Data-Plattform data.gv.at zum Informationsregister bestimmt.
Zur Umsetzung an der Akademie der bildenden Künste Wien wurde der „Kontaktpunkt Informationsfreiheitsgesetz“ im Rektorat eingerichtet, der unter ifg@akbild.ac.at erreichbar ist. An diese E-Mail-Adresse sind auch Informationsbegehren mittels Formular zu richten. Informationen können auf individuellen Antrag erteilt werden, soweit keine gesetzlich normierten Geheimhaltungsgründe entgegenstehen.
Nähere Details sind in einer der diesbezüglichen Verordnung des Rektorats, Senats und des Universitätsrats geregelt und im Mitteilungsblatt kundgemacht.