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Roland Rainer Stiftungsprofessur für Architekturentwurf und Forschung

Extra Label
Bewerbungsfrist
Fälligkeitsdatum
Mi 1.5.2013

am Institut für Kunst und Architektur (IKA) ausgeschrieben. Diese Professur gem. § 99 Universitätsgesetz 2002 wird ab 1. September 2013 für einen Zeitraum von 1 Jahr vergeben.

An der Akademie der Bildenden Künste Wien wird in Zusammenarbeit mit der Stadt Wien die

Roland Rainer Stiftungsprofessur für Architekturentwurf und Forschung

am Institut für Kunst und Architektur (IKA) ausgeschrieben. Diese Professur gem. § 99 Universitätsgesetz 2002 wird ab 1. September 2013 für einen Zeitraum von 1 Jahr vergeben.

Die 2009 eingerichtete Roland Rainer Stiftungsprofessur, die aus Mitteln der Stadt Wien finanziert ist, zielt darauf ab, Roland Rainers Architekturauffassung in die Studienrichtungen der Akademie einzubinden, seine Lehre, sein Wirken und sein Verständnis von Verantwortung in der Architektur als Basis für eine Ausbildung zu nehmen, die über den gestalterischen Bereich hinaus soziale, gesellschaftspolitische und ökologische Umstände berücksichtigt, und diese weiterzuentwickeln.
Die Stiftungsprofessur soll den bestehenden Dialog zwischen dem IKA und Stadtplanungsabteilungen der Stadt Wien fortsetzen und den Diskurs Roland Rainers in internationalen Planungs- und Forschungskreisen im Bereich Urbanismus etablieren.

Die mit der Stiftungsprofessur verbundene Lehre und Forschung soll sich folgenden Schwerpunkten widmen:

  • Der Analyse und Definition der Bedürfnisse und Prinzipien lebensgerechter Wohnverhältnisse - unter
  • Einbeziehung der Erforschung anonymer Architektur und der komplexen Architekturauffassung von Roland Rainer.
  • Der Formulierung visionärer Städtebauprojekte, die gesellschaftliche Fragestellungen und Lösungsansätze entwickeln und Architektur und Städtebau in einen breiteren politischen, wirtschaftlichen und ökologischen Kontext setzen.
  • Rainers gebautes und geschriebenes Werk soll in seinem zeitlichen Kontext, seiner Bedeutung und Konsequenz für den aktuellen Diskurs und in Hinblick auf sein Entwicklungspotenzial reflektiert werden.

Die erarbeitete Forschung ist durch entsprechende Publikation, Ausstellung oder Veranstaltung einer breiteren Öffentlichkeit zu präsentieren.

Gewünschte Qualifikationen:
Die Bewerber_innen sollen mit dem Werk Roland Rainers vertraut sein. Des Weiteren soll Lehr- und Forschungstätigkeit in mindesten zwei der drei Wissensbereiche GEOGRAFIE | LANDSCHAFTEN | STÄDTE, ÖKOLOGIE | NACHHALTIGKEIT | KULTURELLES ERBE, sowie GESCHICHTE | THEORIE | KRITIK nachgewiesen werden. Im Rahmen einer dieser Plattformen soll zumindest ein Forschungsprojekt als Teil der Bewerbung formuliert werden.

Voraussetzungen für die Bewerbung:

  • Qualifikation als Architekt_in oder Stadtplaner_in oder eine der Verwendung entsprechende gleichwertige in- oder ausländische Qualifikation;
  • Nachweis einer international anerkannten hochqualifizierten Entwurfs- und Baupraxis oder Expertise im Bereich Theorie und Kritik;
  • Nachweis wissenschaftlicher Leistungen und universitärer Lehrerfahrung im Bereich der oben genannten Wissensbereiche;
  • hervorragende Deutsch- und Englischkenntnisse

Zur Lehrverpflichtung gehören Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 12 Unterrichtsstunden pro Woche.

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten in der Gehaltsgruppe A1 beträgt derzeit Euro 4.571,20. Bereitschaft zur KV-Überzahlung - in Abhängigkeit vom Qualifikationsprofil - vorhanden.

Bewerbungen sind ein ausführlicher Lebenslauf, Referenzprojekte sowie ein themenspezifisches Forschungsvorhaben beizufügen.

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Interessent_innen bewerben sich bitte hier