Skip to main content

Rund um den Beginn des Doktorats

Hier finden Sie Informationen zur Immatrikulation, den Studienprogrammen, zu Dissertationsvereinbarungen, zur Betreuung, zu Milestones und zum Aufbau der Doktorats- und PhD-Programme.

Inskription

Wie kann ich mich für ein Doktoratsstudium an der Akademie der bildenden Künste Wien inskribieren?

An der Akademie der bildenden Künste Wien gibt es vier Doktoratsstudien (Dr.phil., Dr.techn., Dr.rer.nat., PhD in Practice). Für den Dr.techn. (Architektur) ist ein Exposé und eine Betreuungszusage für einer Inskription notwendig. Für den Dr.phil. und Dr.rer.nat. können Sie ohne klassische Zulassungsprüfung inskribieren - beachten Sie aber bitte die Voraussetzungen. Sie müssen die Voraussetzungen für eine Zulassung erfüllen und müssen bis Ende des zweiten Semesters bzw. innerhalb eines Jahres eine genehmigte Dissertationsvereinbarung (inkl. Betreuungsvereinbarung) vorweisen können. Es empfiehlt sich daher unabhängig vom Doktoratsstudium vor der Inskription eine_n passende_n Betreuer_in für Ihr Dissertationsprojekt an der Akademie zu finden. Bitte lesen Sie Genaueres zu den jeweiligen Voraussetzungen, die je nach Studienrichtung variieren, hier - insbesondere auch in den Studienplänen.

Für das PhD in Practice-Programm, das künstlerisch-forschende PhD-Projekte (arts based research) an der Akademie bündelt, gibt es eine Zulassungsprüfung mit jährlichem Call for Submissions. Detaillierte Informationen zu diesem Programm und dem Bewerbungsprozedere finden Sie hier.

Die Aufnahme als Doktorand_in an der Akademie der bildenden Künste Wien berechtigt Sie zum Studium gemäß gewähltem Curriculum, eine finanzielle Unterstützung (Stipendium o.ä.) ist damit nicht verbunden.

    Welche Dokumente braucht man, um sich für ein Doktoratsstudium an der Akademie der bildenden Künste Wien zu inskribieren? Was sind die jeweiligen Fristen?

      Informationen zur Zulassung zum Studium bzw. zur Inskription und über die erforderlichen Dokumente finden Sie im Bereich der Zulassung zum Doktoratsstudium
      Die jeweiligen Fristen für die Zulassung (und die sogenannte Fortsetzungsmeldung) finden Sie unter den Terminen des jeweiligen Studienjahrs. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Studienabteilung.

        Muss man bei der Inskription persönlich erscheinen?

          Zunächst müssen Sie sich online vorinskribieren. Die Studienzulassung benötigt aber einige Dokumente im Original, die Sie nachreichen können. Nähere Informationen zur Zulassung finden Sie hier.

            Kann ich mit einem Studienabschluss einer Fachhochschule oder einem MA-Studienabschluss ein Doktoratsstudium an der Akademie der bildenden Künste Wien inskribieren?

              Um diese Frage zu beantworten, müssen Sie zuerst wissen, für welches Doktoratsstudium Sie sich interessieren. An der Akademie der bildenden Künste Wien gibt es vier Doktoratsstudien (Dr. phil., Dr. techn., Dr. rer. nat., PhD in Practice). In den jeweiligen Studienplänen/Curricula sind die spezifischen Zulassungsvoraussetzungen festgelegt. Zusammengefasst ist für jedes Doktoratsstudium an der Akademie der bildenden Künste ein Abschluss eines jeweils facheinschlägigen Diplom-, Magister- oder Masterstudiums eine Zulassungsvoraussetzung. Die Zulassung ist auch aufgrund eines gleichzuhaltenden, fachlich in Frage kommenden Studienabschlusses an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung möglich. Dies schließt beispielsweise auch Abschlüsse in Fachhochschul-Diplomstudiengängen oder Fachhochschul-Masterstudiengängen ein. Allenfalls sind Ergänzungsprüfungen abzulegen. Für nähere Informationen informieren Sie sich bitte zuerst in den jeweiligen Studienplänen, die Sie unter dem jeweiligen Studienprogramm finden. Anschließend können Sie sich gerne an die Studienabteilung mit weiteren Fragen wenden.

                Ich habe einen Studienabschluss in XY. Berechtigt mich dieser zu einer Inskription in einer der Doktoratsstudien?

                Bitte lesen Sie sich die Antwort der vorigen Frage durch (dafür nach oben scrollen).

                  Kann man die Studienabschlüsse, die man hat im Voraus auf Gleichwertigkeit überprüfen lassen?

                  Ja, bitte senden Sie einen Scan Ihrer Dokumente per Mail an die Studienabteilung und geben Sie bekannt, für welches Doktoratsstudium Sie sich interessieren. Wenn die Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, benötigen wir zusätzlich eine Übersetzung. Bitte beachten Sie, dass die Prüfung der Gleichwertigkeit internationaler Abschlüsse längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Bitte gehen Sie von mindestens zwei Monaten Bearbeitungszeit aus und planen Sie entsprechend.

                  Ablauf des Doktoratsstudiums

                    Wie sieht der Ablauf eines Doktoratsstudiums vom Beginn bis zum Ende aus?

                      Der genaue Ablauf eines Doktoratsstudiums wird auf der folgenden Seite detailliert erläutert. Klicken Sie bitte hier.

                          Betreuer_innen und Dissertationsthema- oder PhD-Projektthema

                            Wie finde ich mein Dissertations- oder PhD-Projektthema? Gibt es eine Liste mit Vorschlägen? Suche ich mir das Thema aus?

                            Ein Dissertations- oder PhD-Projektthema ist prinzipiell frei wählbar. Dazu gibt es allerdings zwei Einschränkungen: Erstens muss es im fachlichen Themenbereich der jeweiligen Studienrichtung (Dr. phil., Dr. techn., Dr. rer. nat., PhD-in-Practice) liegen. Zweitens ist das Thema im Einvernehmen mit einer_m Betreuer_in festzulegen. Vorrangig sollte jedenfalls das eigene (Erkenntnis-)Interesse sein, die Wahl der Betreuerin_des Betreuers erfolgt danach. Es besteht zudem auch die Möglichkeit, die Dissertation im Rahmen eines Forschungsprojektes zu verfassen.

                            Wie findet ich eine_n Betreuer_in?

                              Bevor Sie sich eine_n Betreuer_in suchen, müssen Sie wissen, welches Doktoratsstudium Sie absolvieren möchten. An der Akademie der bildenden Künste Wien gibt es vier Doktoratsstudien  (das Doktorat der Philosophie, das Doktorat der technischen Wissenschaften in Architektur, das Doktorat der Naturwissenschaften und das PhD in Practice-Programm). Des Weiteren sollten Sie - bevor Sie sich an unsere Betreuer_innen wenden - eine konkrete Idee für ein zu bearbeitendes Thema haben, da Sie sich jene Person als Betreuer_in wählen sollten, der_die über die fachlichen Qualifikationen verfügt, um Sie bei der Bearbeitung Ihres Dissertationsthemas bestmöglich zu unterstützen. Kontaktieren sie potentielle Betreuer_innen via E-Mail mit einem Abstract oder Exposé und einem akademischen Lebenslauf. PhD- und Dissertation-Betreuer_innen an der Akademie finden Sie hier.

                              Für das Doktorat der technischen Wissenschaften (Architektur) ist eine Stellungnahme eines_einer Betreuer_in erforderlich, bevor die Immatrikulation abgeschlossen werden kann.

                              Für das Doktorat der Philosophie und das Doktorat der Naturwissenschaften müssen die Kandidaten innerhalb des ersten Studienjahres eine Dissertationsvereinbarung, einschließlich einer Betreuungsvereinbarung, ausarbeiten und einreichen. Um diese Anforderung erfolgreich zu erfüllen, ist es in der Regel erforderlich, von Beginn an mit eine_r Betreuer_in zusammenzuarbeiten. Bitte beachten Sie, dass die Immatrikulation keine Garantie für eine Betreuung darstellt.

                              Das PhD in Practice-Programm wird gemeinsam von den Professorinnen Renate Lorenz und Anette Baldauf betreut. Bewerber_innen, die die Zulassungsprüfung (im Rahmen der jährlichen offenen Ausschreibung) erfolgreich bestehen, werden gemeinsam von diesen Professorinnen betreut.

                                Exposé und Dissertationsvereinbarung

                                Was ist die Dissertationsvereinbarung / das PhD Project Agreement?

                                Die Dissertationsvereinbarung oder das PhD Project Agreement bestimmt den Rahmen des Doktorats-/PhD-Studiums sowie das Verhältnis zwischen Betreuer_innen und Doktorand_innen näher. Dieses Dokument umfasst die Betreuungszusage, das Exposé und regelt auch z.B. die Anzahl und Regelmäßigkeit der Treffen, Deadlines für abzugebende Kapitel, Details über abzuschließende Kurse und Lehrveranstaltungen, in denen die Curricula eine gewisse Flexibilität erlauben, etc. Nähere Informationen zu der Dissertationsvereinbarung finden Sie in den jeweiligen Curricula. Diese können Sie unter der jeweiligen Studienrichtung hier einsehen.

                                Abhängig vom Studienplan ist innerhalb des ersten Jahres oder der ersten beiden Semester nach erfolgter Inskription für die Doktoratsstudien Dr.phil., Dr.rer.nat., PhD in Practice und Dr.techn. (hier nur Curriculum 2026 (U26)) die  Dissertations- oder PhD-Projektvereinbarung  (diese finden Sie unter Formulare und Dokumente) abzuschliessen und beim zuständigen studienrechtlichen Organ zur Genehmigung einzureichen. Die Einreichung erfolgt über die Studienabteilung.

                                Was ist ein Exposé und wie sieht ein Exposé aus?

                                Das Exposé spielt im Rahmen des Doktoratsstudiums eine wichtige Rolle, es ist ein erster zentraler Meilenstein und wesentlich für die Planung des Dissertationsprojektes. Ein Exposé beinhaltet eine in sich geschlossene inhaltliche und methodische Beschreibung des Dissertationsprojektes, eine Literaturliste sowie einen Zeit- und Arbeitsplan. Darüber hinaus ist es ein wichtiges Instrument, das Ihnen hilft, das mehrjährige Projekt erfolgreich zu gestalten. Je klarer Sie Forschungsfrage, Vorgangsweise und Ziel definieren, umso einfacher fällt die Umsetzung.

                                Das Exposé ist Teil der Dissertations-/PhD-Projekt-Vereinbarung, die innerhalb des ersten Jahres oder der ersten beiden Semester mit der_dem Betreuer_in abzuschließen und beim zuständigen studienrechtlichen Organ zur Genehmigung (Einzureichen in der Studienabteilung) einzureichen ist.

                                Für das Doktoratsstudium der Architektur (Dr.techn.) ist ein Exposé, zusammen mit einer Betreuungszusage, bereits Voraussetzung für die Zulassung zum Studium.

                                Für den PhD in Practice müssen Sie bereits für bei der Zulassungsprüfung via Open Call bereits ein Project Proposal einreichen, das Sie dann für das PhD Project Agreement innerhalb des ersten Jahres noch weiter ausarbeiten werden.

                                Unter Formulare und Dokumente finden Sie eine Empfehlung für das Verfassen eines Exposés.