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Vorverlegung der allgemeinen Zulassungsfrist für das Wintersemester 2012/13

Zulassungsfrist/Inskriptionsfrist:
Beginn: 03.09.2012
Ende: 29.10.2012

Nachinskriptionsfrist:
Die Nachinskriptionsfrist beginnt mit dem Ende der allgemeinen Zulassungsfrist und endet am 30.11.2012.

Aufgrund einer Novelle des Universitätsgesetzes endet die allgemeine Inskriptionsfrist der wissenschaftlichen Universitäten für das Wintersemester 2012/13 bereits am 5. September 2012.

Um jenen Studierenden, die im Wintersemester 2012/13 ein kombinationspflichtiges Studiums an der Akademie der bildenden Künste Wien und an einer wissenschaftlichen Universität belegen die Möglichkeit zu geben, an beiden Universitäten zur gleichen Zeit zu inskribieren, wird der Beginn der Inskriptionsfrist auf den 3. September 2012 vorverlegt (gemäß Senatsbeschluss vom 31.5.2012).

Wir empfehlen folgende Vorgangsweise:

  • Studierende eines Lehramtsstudiums der Akademie der bildenden Künste Wien, die ein Fach an einer wissenschaftlichen Universität studieren, müssen darauf achten, dass sie die Fortsetzungsmeldung an der wissenschaftlichen Universität bis spätestens 5. September 2012 durchführen. Die Fortsetzungsmeldung an der Akademie der bildenden Künste Wien ist in diesem Fall auch noch nach dem 5. September bis zum Ende der Nachinskriptionsfrist möglich.
  • Studierende eines Lehramtsstudiums der Akademie der bildenden Künste Wien, die ein Fach an einer wissenschaftlichen Universität studieren und die sich im Wintersemester 2012/13 erstmals inskribieren, gehen folgendermaßen vor:
    • Wird die Akademie der bildenden Künste Wien als Stammuniversität gewünscht, dann muss die Inskription zunächst an der Akademie und dann an der wissenschaftlichen Universität durchgeführt werden, und zwar beides bis spätestens 5. September .
    • Wird die wissenschaftliche Universität als Stammuniversität gewählt, so muss nur dort die Inskription vor dem 5. September durchgeführt werden, die Inskription an der Akademie der bildenden Künste Wien ist in diesem Fall auch noch nach dem 5. September bis zum Ende der Nachinskriptionsfrist möglich.
  • Für alle anderen Studierenden/Erstinskribient_innen ist die Frist 5. September nicht relevant. Sie können wie gewohnt die Inskription bzw. Fortsetzungsmeldung an der Akademie der bildenden Künste Wien bis zum Ende der Nachinskriptionsfrist am 30.11.2012 durchführen.