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UNIQA Kunstpreis

Kontakt und Information:

Vizerektorat für Kunst | Lehre
Mag.a Daniela Jungmann-Masilko
d.masilko@akbild.ac.at
T +43(1)58816-1202

Das Ziel des Wettbewerbs ist die Vergabe des UNIQA Kunstpreises an einen_n Absolvent_in der Akademie der bildenden Künste Wien. Mit dem Preis verbunden sind eine Ausstellung im UNIQA Tower sowie eine begleitende Publikation.

Die räumlichen Gegebenheiten des Foyers im UNIQA Tower in 1020 Wien erlauben die Realisierung einer mehrteiligen künstlerischen Arbeit aus vornehmlich den Bereichen Skulptur, Video- oder digitaler Kunst sowie Performance, wobei die Videoarbeit verpflichtender Bestandteil der Einreichung sein muss.

Eine fünfköpfige Jury wird aus den eingelangten Einreichungen das hervorragendste im Portfolio dargestellte Œuvre auswählen und das überzeugendste Entwurfskonzept zur Realisierung empfehlen.

Der UNIQA Kunstpreis wurde auf Initiative der UNIQA Insurance Group AG in Kooperation mit der Akademie der bildenden Künste Wien ins Leben gerufen. Er wird biennal ausgelobt.

Bewerbungsvoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind Alumni/Alumnae des Studiums der Bildenden Kunst der Akademie der bildenden Künste Wien, deren Studienabschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (Stichtag ist Ausschreibungsdatum)

Einreichung

Einreichungen sind ausschließlich über das Einreichsystem der Akademie https://calls.akbild.ac.at/ möglich. Für die Benutzung unseres Einreichsystems https://calls.akbild.ac.at/ müssen Sie sich einmalig registrieren (falls Sie noch keinen Zugang haben). Der Login ist nicht mit dem AkademieOnline-Passwort möglich, da es sich hier um ein eigenständiges System handelt.

Für die Einreichung erforderliche Unterlagen:

1. Portfolio (Dateigröße 10MB, max. 20 Seiten)

-       Übersicht über das künstlerische Schaffen

2. tabellarischer Lebenslauf

3. Ideenskizze für die Ausstellung im Foyer des UNIQA Tower (Dateigröße 5MB, zwei A4-Seiten)

Es können nur Bewerbungen mit vollständigen Angaben und Unterlagen, die den angeführten Kriterien entsprechen, berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, dass die Einreichfristen unbedingt eingehalten werden müssen, zu spät oder unvollständig eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.