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Vorbereitende Informationen

Das Erasmus-Praktikum bietet Studierenden eine hervorragende Gelegenheit, praxisorientierte Erfahrungen im Ausland innerhalb ihres Studienfachs zu sammeln. Es trägt zur Entwicklung professioneller Kompetenzen bei und ermöglicht es den Studierenden, wertvolle Einblicke in spezifische berufliche Bereiche zu gewinnen.
Ein Praktikum stellt eine gute Alternative zu einem herkömmlichen Auslandsstudium dar und kann auch in Betracht gezogen werden, wenn keine Zusage für einen Erasmus-Studienplatz erfolgt. Durch ein Erasmus-Praktikum in der gewünschten Stadt können dennoch wertvolle Auslandserfahrungen gesammelt werden.

Es gibt verschiedene Arten von Erasmus-Praktika:

Freiwillige Praktika: Diese sind optional und werden beispielsweise in der bildenden Kunst, Architektur oder im Rahmen eines Masterstudiums in Critical Studies angeboten. Für diese Praktika können keine ECTS-Punkte angerechnet werden.

Verpflichtende Praktika im Rahmen des Curriculums: Diese Praktika sind fester Bestandteil des Studiums und daher verpflichtend. Ein Beispiel sind Praktika am Institut für Konservierung und Restaurierung.

Praktika für kürzlich Graduierte: Diese können innerhalb von 12 Monaten nach Studienabschluss absolviert werden, solange noch Mobilitätsmonate verfügbar sind. Voraussetzung ist, dass der Absolvent nicht mehr an einer österreichischen Universität eingeschrieben ist. Diese Art von Praktikum eignet sich besonders für ein sogenanntes Gap Year, falls noch unklar ist, ob ein Masterprogramm oder ein Doktoratsstudium angestrebt wird. Das Erasmus-Praktikum bietet Absolvent*innen die Möglichkeit, Zeit in der Stadt zu verbringen, in der sie möglicherweise ihr weiteres Studium absolvieren möchten.

Dauer des Praktikums:
Die Mindestdauer eines Erasmus-Praktikums beträgt zwei Monate, die maximale Dauer sechs Monate. Eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ist derzeit nicht mehr möglich.

Mobilitätskontingent:
Jede_r Studierende verfügt im Rahmen des Erasmus+ Programms über ein festgelegtes Kontingent an Mobilitätsmonaten. Jeder im Ausland verbrachte Erasmus+ Mobilitätsmonat wird von diesem Gesamtkontingent abgezogen.

Im Diplomstudium stehen insgesamt 24 Mobilitätsmonate zur Verfügung. Im Bachelor- und Masterstudium stehen jeweils 12 Mobilitätsmonate pro Studienzyklus zur Verfügung.

Das Mobilitätskontingent kann für unterschiedliche Erasmus+ Mobilitätsformen genutzt werden. Dabei gelten je nach Mobilitätsform zusätzliche Höchstdauern:

  • Erasmus+ Studienaufenthalt: Mobilitätsmonate können für einen Studienaufenthalt an einer Erasmus+ Partneruniversität genutzt werden.
  • Erasmus+ Praktikum während des Studiums: Praktika können bis zu einer maximalen Gesamtdauer von 6 Monaten gefördert werden. Eine Verlängerung über diese maximale Förderdauer hinaus ist nicht möglich.
  • Erasmus+ Graduiertenpraktikum: Nach Abschluss des Studiums können von dem noch verfügbaren Mobilitätskontingent maximal 10 Monate für ein Graduiertenpraktikum genutzt werden.Bitte beachten Sie die Bewerbungsmodalitäten für Graduiertenpraktika: Der Antrag muss noch vor Abschluss des Studiums eingereicht werden.

Suche nach einem Praktikumsplatz:
Studierende können sich eigenständig einen Arbeitgeber für ihr Erasmus-Praktikum suchen. Es wird jedoch empfohlen, vorab Rücksprache mit den betreuenden Lehrenden zu halten. Die gewählten Tätigkeiten müssen fachspezifisch sein und zum Studienfeld sowie zum Curriculum passen.

Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen:
Studierende, die keine EU-Staatsbürger_innen sind, sollten sich frühzeitig über die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen des Gastlandes informieren. Es kann erforderlich sein, rechtzeitig einen Antrag bei der zuständigen Auslandsvertretung zu stellen.

Versicherungsschutz:
Praktikant_innen sind verpflichtet, für ausreichenden Versicherungsschutz im Ausland zu sorgen, einschließlich Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung.

  • Reguläre Studierende sind über die ÖH-Versicherung am Arbeitsort versichert.
  • Graduierte Erasmus+-Praktikant_innen, die nicht mehr an einer österreichischen Universität eingeschrieben sind, müssen eigenständig für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen.

Sprachkurse:
Praktikant_innen erhalten Zugang zur EU-Academy-Plattform, auf der sie Online-Sprachkurse absolvieren und entsprechende Zertifikate erwerben können. Dies bietet die Möglichkeit, Sprachkenntnisse gezielt zu verbessern.
Detaillierte Informationen, beispielsweise zur Finanzierung, können auf den offiziellen Websites des Erasmus-Programms oder im International Office eingeholt werden.

Wichtig!

  • Die Zuschüsse können nur für den physischen Teil einer Mobilitätsaktivität gewährt werden.
  • Eine rückwirkende Beantragung der Förderung ist nicht möglich.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Erasmus+ Förderung. Die Vergabe ist von der Budgetverfügbarkeit des jeweiligen Studienjahres abhängig.