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Vor dem Aufenthalt

Zusage

Die Zusage (Letter of Acceptance) wird direkt per Email an die Bewerber_innen versandt. Bitte überprüfen Sie regelmäßig Ihre Emails (einschließlich Spams), um wichtige Informationen nicht zu verpassen. Öffnen Sie auch die Anhänge, einer davon enthält die Checkliste vor der Abreise, um alle wichtigen Details im Blick zu behalten. Der Letter of Acceptance dient auch zur Antragstellung für ein Visum zur Einreise nach Österreich (für Nicht-EU-Staatsbürger_innen).

Visum

Beantragen Sie rechtzeitig ein Visum, da die Bearbeitung von Visumsanträgen mehrere Wochen bzw. Monate dauern kann. Weitere Informationen finden Sie unter https://oead.at/de/nach-oesterreich/einreise-und-aufenthalt.

Incoming-Studierende sind für die Beantragung eines Visums selbst verantwortlich.

Kranken- und Unfallversicherung 

Austauschstudierende müssen eigenständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung abschließen.

Alle EU/EWR Staatsbürger_innen haben mit der EHIC Karte (European Health Insurance Card), in Österreich E-Card genannt, den gleichen Anspruch wie österreichische Versicherte. Mit der EHIC Karte (E-Card) sollten Sie bei jeder_m Kassenärztin_arzt in Österreich kostenlose medizinische Versorgung für alle Behandlungen, die während Ihres Aufenthalts medizinisch notwendig sind, erhalten. Kontroll- und Vorsorgeuntersuchungen sind hiervon ausgenommen.

Es wird dringend empfohlen, bei der eigenen Versicherung nach den genauen Einzelheiten der Versicherungsdeckung während eines Studienaufenthaltes in Österreich nachzufragen.

Selbstversicherung von Studierenden

Studierende, die nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind und die ihren Wohnsitz in Österreich haben sowie internationale Studierende können, unabhängig von der Staatsbürgerschaft, bei der Österreichischen Gesundheitskasse eine Selbstversicherung abschließen: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.878901&portal=oegkportal

Studierende aus Nicht-EU/EWR-Staaten, die sich bereits im September oder Februar in Wien aufhalten (z.B. auf Grund eines Deutschkurses), können die Selbstversicherung erst ab 1. Oktober bzw. 1. März beantragen.

Mit dieser Versicherung erhalten Sie bei jeder_m Kassenärztin_arzt in Österreich kostenlose medizinische Versorgung für alle Behandlungen, die während Ihres Aufenthalts medizinisch notwendig sind. Kontroll- und Vorsorgeuntersuchungen sind davon ausgenommen. 

Learning Agreement

Für einige Mobilitätsprogramme (wie zB Erasmus+) muss ein Learning Agreement erstellt werden. Bitte erkundigen Sie sich hierzu in Ihrem International Office.