Skip to main content

Akademiestipendien



Liste der Einträge

  • Leistungsstipendium

    Leistungsstipendien dienen zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen des vergangenen Studienjahres (01.10. – 30.09.) Um ein Leistungsstipendium können ordentliche Studierende ab dem 3. Semester ansuchen. Doktoratstudierende sind ausgenommen.

  • Förderungsstipendium

    Das Förderungsstipendium dient zur Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten von Stu­die­ren­den aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

  • Arbeitsstipendium

    Jahresstipendium (Oktober bis September à 650,- Euro) aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Förderung von Diplomand_innen oder Masterabsolvent_innen mit Auszeichnung.

  • Projektförderung

    Dient zur Förderung künstlerischer, wissenschaftlicher und künstlerisch-wissenschaftlicher Projekte von ordentlichen Studierenden aller Studienrichtungen.

  • Sozialstipendium

    Das Sozialstipendium kann von allen ordentlichen Studierenden der Akademie der bildenden Künste Wien, die im vergangenen Semester Studienbeiträge bezahlt und diese nicht von anderen stipendienvergebenden Stellen refundiert bekommen haben, im darauf folgenden Semester rückwirkend beantragt werden.

  • Notfallstipendium

    Das Notfallstipendium kann von allen Studierenden beantragt werden, die ohne eigenes Verschulden in eine unvorhersehbare soziale Notlage geraten sind, für die es keine staatliche Unterstützung gibt.

  • 2nd Year Scholarship

    Die Akademie der bildenden Künste Wien vergibt jährlich sechs Stipendien an aufstrebende Nachwuchskünstler_innen in ihrem zweiten Studienjahr.

    Besonders vielversprechende und motivierte, jedoch sozial benachteiligte Studierende aus Drittstaaten*, Staatenlose, subsidiär Schutzberechtigte sowie Konventionsflüchtlinge erhalten mit dem 2nd Year Scholarship eine Förderung in der Höhe von insgesamt 7.000 Euro.

  • Unterstützungsfonds

    Die Akademie der bildenden Künste Wien möchte mit dem Unterstützungsfonds sozial benachteiligten Studierenden aus Drittstaaten*, Staatenlosen, subsidiär Schutzberechtigten und Konventionsflüchtlingen eine finanzielle Hilfestellung bieten und stellt daher eine Summe aus den Erlösen der jährlichen Akademie Auktion zur Verfügung. Die Vergabe des Unterstützungsfonds erfolgt jährlich durch das Vizerektorat Kunst | Lehre.

  • Mental Health Fonds

    Prekäre Situationen, die Bewältigung von Krisen, Problemen oder Konflikten, Unsicherheiten und Ängste auch im Hinblick auf die Zukunftsgestaltung können oft zu einer starken Belastung führen, weswegen die Suche nach professioneller Hilfe und Unterstützung unbedingt notwendig wird.

  • Irmgard Lettner und Ernst Lemberger Wohn- und Atelierstipendium zum Studienabschluss

    Einreichen können Studierende des Instituts für Bildende Kunst (Diplomstudium bildende Kunst, MA Critical Studies, PhD-in-Practice) im letzten Studienjahr, die eine soziale Bedürftigkeit nachweisen und einen Wohn- und Arbeitsplatz in Wien benötigen, um ihren Studienabschluss vorzubereiten.