Sozialstipendium
Ordentliche Studierende der Akademie der bildenden Künste Wien können das Sozialstipendium im folgenden Semester rückwirkend beantragen, wenn sie im vorherigen Semester Studienbeiträge bezahlt und dafür keine Rückerstattung von einer anderen stipendienvergebenden Stelle erhalten haben.
Das Angebot steht sowohl derzeitigen Studierenden als auch Absolvent_innen offen, die ihr Studium im vergangenen Semester abgeschlossen haben.
Antragsfristen
Einreichfrist rückwirkend für das Wintersemester: 1. April – 15. Mai, 11 h
Einreichfrist rückwirkend für das Sommersemester: 1. Oktober – 15. November, 11 h
Erforderliche Dokumente (PDF oder .jpg)
Scan/Foto von Ihrer Meldebestätigung aus dem Zentralen Melderegister ("Meldezettel")
Studienbestätigung für das vorangegangene Semester
Beantragung
Eine Antragstellung erfolgt ausschließlich über https://calls.akbild.ac.at/
- Falls Sie noch keinen Zugang zum Einreichsystem haben, registrieren Sie sich bitte einmalig mit Ihrer @student.akbild.ac.at-E-Mail-Adresse. So werden Sie als Studierende_r im System erkannt.
- Das Einreichsystem ist unabhängig von AkademieOnline. Daher ist ein Login mit Ihrem AkademieOnline-Passwort nicht möglich.
Bei Anträgen von Doktoratsstudierenden, die bereits länger als ein Jahr in einem Doktoratsstudium inskribiert sind, in dem innerhalb des ersten Jahres eine Dissertationsvereinbarung abgeschlossen werden muss, ist das Vorliegen einer genehmigten Vereinbarung Voraussetzung für die Gewährung eines Stipendiums.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Bewerbung vollständig ist und alle angeführten Kriterien erfüllt. Es können ausschließlich Bewerbungen berücksichtigt werden, die vollständig und innerhalb der Einreichfrist eingereicht werden. Nach Ablauf der Einreichfrist oder bei unvollständigen Unterlagen ist eine Berücksichtigung nicht möglich.