BMWKMS | Auslandsatelierstipendien für Künstler_innen der Bereiche bildende Kunst, Fotografie und Medienkunst
Das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport schreibt für das Jahr 2028 Auslandsatelierstipendien für Künstler_innen in Accra, Helsinki, London, New York, Paris, Seoul, Tokio und Vilnius aus. Der Zweck der Förderung ist es, dass Künstler_innen eine gewisse Zeit in einem Atelier im Ausland verbringen, um künstlerische Projekte im internationalen Kontext zu verwirklichen und durch den Aufbau von Netzwerken eine Karriere auch außerhalb Österreichs voranzutreiben.
Zielgruppe
- Antragsberechtigt sind Künstler_innen , die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (letztgültiger Meldezettel).
- Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich. Von der Bewerbung sind alle zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer Universität/ Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen.
- Kunstschaffende, die für das Jahr 2028 ein anderes Auslandsatelier oder ein Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) des Bundes zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.
- Die neuerliche Bewerbung für ein Atelier, für das bereits ein Aufenthalt zu einem früheren Zeitpunkt gewährt wurde, ist nicht möglich.
- Es wird die Bereitschaft vorausgesetzt sich mit Kultur, Lebensgewohnheiten und Gebräuchen des Landes auseinanderzusetzen und diese zu respektieren.
Eine Auseinandersetzung mit den UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs) ist erwünscht.
Stipendium
Mit der Vergabe der Ateliers, die einzelnen Künstler_innen abhängig vom Atelierstandort für 2, 3 oder 4 Monate zur Verfügung gestellt werden, ist ein monatliches Stipendium in der Höhe von 2.000 Euro verbunden. Die Reisekosten müssen aus diesem Betrag individuell bedeckt werden.
Destinationen
- Accra
- Helsinki
- London
- New York
- Paris
- Seoul
- Tokio
- Vilnius
Einreichung
Die Einreichfrist ist der 30. September 2026.
Für Förderanträge ist ausschließlich das Online-Formular zu verwenden, welches über das Transparenzportal oder das Formularservice des BMWKMS abrufbar ist.
Mehr Informationen zu den Teilnahmebedingungen und den Einreichunterlagen finden Sie auf der Webseite des BMWKMS.