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Anerkennung und Validierung

Was ist eine “Anerkennung”?

Welche Arten der Anerkennung, Validierung und Ersatz von ECTS gibt es?

Wie stelle ich einen Antrag für die Anerkennung der Leistungen?

    Frequently Asked Questions - FAQs

    Was ist eine “Anerkennung”?

    Prüfungen, die du an anderen Bildungseinrichtungen abgelegt hast, sowie andere Leistungen (d.h. künstlerische Tätigkeiten oder Praktika sowie in beruflichen und außerberuflichen Zusammenhängen erworbene Kompetenzen) kannst du dir grundsätzlich für das Studium der Bildenden Kunst anerkennen lassen. 

    Eine Anerkennung ersetzt jeweils eine konkrete Lehrveranstaltung aus dem Studienplan der Bildenden Kunst und kann somit deine Studiendauer verkürzen. Es können jedoch immer nur einzelne Lehrveranstaltungen anerkannt werden, nicht das gesamte Studium. Wenn du z.B.  bereits ein Bachelor-Studium abgeschlossen hast, können zwar einzelne Lehrveranstaltungen aus diesem Studium anerkannt werden, nicht jedoch das Studium als Ganzes. 

    Voraussetzung für die Anerkennung von Prüfungen oder anderen Leistungen ist, dass keine wesentlichen Unterschiede in Bezug auf die Lernergebnisse zwischen der Leistung, die du dir anerkennen lassen möchtest, und der jeweiligen Lehrveranstaltung aus dem Studienplan Bildende Kunst bestehen, die dadurch ersetzt werden soll.Zur Beurteilung werden folgende Kriterien herangezogen:

    • Qualität (Qualitätssicherung der Leistung)
    • Niveau (Bildungsniveau der Leistung)
    • Workload (Lernpensum)
    • Profil (Zweck oder Inhalt)
    • Lernergebnisse (erworbene Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen)

    Siehe auch Kurzfassung zu Anerkennungen in den allgemeinen Studieninformationen auf der Akademie-Webseite: https://www.akbild.ac.at/de/studium/allgemeine-studieninfos/anerkennungen-von-leistungen

    Achtung: Prüfungen, die du als Mitbeleger_in an anderen Universitäten oder Pädagogischen Hochschulen abgelegt hast, können zumeist nur als Freies Wahlfach (FWF) anerkannt werden. Eine Ausnahme ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die_den Vizerektor_in für Lehre möglich.

    Welche Arten der Anerkennung, Validierung und Ersatz von ECTS gibt es?

    Du studierst zusätzlich zur Bildenden Kunst noch eine andere Studienrichtung an der Akademie?

    In diesem Fall besteht eventuell die Möglichkeit einer internen Anerkennung. Das bedeutet, dass eine Lehrveranstaltung, die du bereits in einer andere Studienrichtung absolviert hast, auch für das Studium der Bildenden Kunst anerkannt werden kann.

    Du hast bereits an anderen Hochschulen studiert oder künstlerische Tätigkeiten bzw. kunstbezogene Praktika absolviert?

    Wenn du bereits Lehrveranstaltungen an anderen in- und ausländischen Hochschulen (Universitäten, Fachhochschulen) absolviert hast (das Studium muss nicht abgeschlossen sein), kannst du dir einzelne Lehrveranstaltungen aus diesem früheren Studium für dein Studium der Bildenden Kunst an der Akademie der bildenden Künste Wien anerkennen lassen. In dieser Kategorie von Anerkennungen gibt es keine Begrenzung der anerkennbaren ECTS-Anzahl.

    Du hast ein Erasmus-Auslandssemester gemacht oder an einem anderen internationalen Mobilitätsprogramm der Akademie teilgenommen?

    • Vor dem Auslandsaufenthalt unterschreibst du ein sogenanntes Learning Agreement und/oder ein Antrag auf Feststellung der Anerkennung.
    • Nach dem Aufenthalt musst du einen Antrag auf Anerkennung einreichen.
    • Beachte die Fristen für die Auszahlung der Fördergelder! Es ist wichtig, dass du so schnell wie möglich nach deiner Rückkehr vom Auslandsstudium einen Antrag auf Anerkennung stellst, damit dir dein Zuschuss vollständig ausbezahlt werden kann.

    Du warst auf einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule?

    Bestimmte Prüfungen von berufsbildenden höheren Schulen in den erforderlichen berufsqualifizierenden Fächern oder aus allgemeinbildenden höheren Schulen unter besonderer Berücksichtigung der künstlerischen oder künstlerisch-wissenschaftlichen Fächer, können anerkannt werden, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der Lernergebnisse bestehen.

    Beispiel: Wenn du eine Modeschule besucht hast, besteht die Möglichkeit, eine Anerkennung von Lehrveranstaltungen aus dem Bereich “Textile Techniken” im Fach „Künstlerische Verfahren und Techniken“ des Studienplans Bildende Kunst zu beantragen.

    Du hast relevante berufliche oder außerberufliche Kompetenzen erworben?

    Beruflich und außerberuflich erworbene Kompetenzen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls anerkannt werden. In diesem Fall musst du jedoch einen Antrag auf Validierung stellen, der vom Antrag auf Anerkennung von Prüfungen etwas abweicht. Das Resultat einer positiv abgeschlossenen Validierung ist jedoch dasselbe wie bei einer Anerkennung: Eine validierte Lehrveranstaltung ersetzt eine Lehrveranstaltung im Studienplan der Bildenden Kunst.

    Es dürfen bis zu 60 ECTS an beruflich oder außerberuflich erworbenen Kompetenzen validiert werden. Insgesamt dürfen die Validierungen zusammen mit den Anerkennungen aus allgemeinbildenden und berufsbildenden höheren Schulen (siehe Punkt 4) nicht mehr als 90 ECTS umfassen.

    Künstlerische Tätigkeiten bzw. kunstbezogene Praktika können ebenfalls angerechnet werden, wenn keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse) bestehen.

    Beispiel: Wenn du ausgebildete Tischler_in bist, solltest du in Betracht ziehen, eine Validierung für Lehrveranstaltungen aus dem Bereich „Holz“ im Fach „Künstlerische Verfahren und Techniken“ zu beantragen.

     Du bist aktiv in der ÖH gewesen und möchtest für deine Tätigkeit ECTS-Punkte bekommen?

    Wenn du dich in der ÖH engagierst und ein Amt übernimmst, z.B. als studentisches Mitglied der Curricularkommission Bildende Kunst, können dir auf Antrag für diese Tätigkeit ECTS ersetzt werden. Im Formular für den Ersatz von ECTS-Anrechnungspunkten aufgrund von ÖH-Tätigkeit (gemäß § 31 Abs. 3 HSG) siehst du, für welches Amt wie viele ECTS abgegolten werden. 

    Formulare für den Ersatz von ECTS-Anrechnungspunkten aufgrund von ÖH-Tätigkeit gemäß § 31 Abs. 3 HSG

    Bestätigung Studienvertretungsarbeit

    Wende dich bei Fragen an:
    oeh@akbild.ac.at 

    Wie stelle ich einen Antrag für die Anerkennung der Leistungen?

    Schritt 1 – Studienplan

    Schaue dir den Studienplan der Bildenden Kunst genau an. Du findest ihn hier: https://www.akbild.ac.at/de/studium/studienrichtungen/bildende-kunst/studienplan  
    Besuche die Informationsveranstaltungen zum Studienplan.
    Mache einen Status-Check: Welche Lehrveranstaltungen bzw. wie viele ECTS hast du im Studium der Bildenden Kunst bereits absolviert, welche Lehrveranstaltungen fehlen dir noch? Es ist nur sinnvoll, für jene Lehrveranstaltungen eine Anerkennung zu beantragen, die dir noch fehlen. 
    Es wird empfohlen, das erste Studienjahr zur Orientierung abzuwarten und erst danach einen Antrag auf Anerkennung zu stellen.

    Bitte beachte: Die Informationen in den folgenden Schritten 2 bis 6 betreffen nur die Anerkennungsarten 1-4. Anträge auf Validierung und Ersatz von ECTS für ÖH-Tätigkeit werden separat behandelt. 

    Schritt 2 – Erforderliche Dokumente

    • Zeugnis (Transcript of Records/ Abschrift der Studiendaten), in dem alle Prüfungen, die du dir anerkennen lassen möchtest, angeführt sind. Was muss das Zeugnis beinhalten?
      - Titel der Lehrveranstaltung
      - 
      Workload (ECTS, andere Kreditpunkte, Semesterwochenstunden). Wenn diese Informationen fehlen: > Im Zeugnis stehen keine ECTS
      - 
      Nachweis über die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung (Note, allenfalls Erläuterungen zum Notensystem)

    • Beschreibung der Lernergebnisse

    • Von Hochschulen aus bestimmten Ländern ist zusätzlich noch eine Apostille bzw. volle diplomatische Beglaubigung erforderlich.

    • Stellungnahme der Curricularkommission. Wenn du (siehe Schritt 8) im Vorfeld der Einreichung des Antrages bereits die Beratungsstelle für Prüfungsanerkennungen kontaktierst, kannst du die Stellungnahme der Curricularkommission zu deinem Antrag bereits vorab erhalten. In diesem Fall musst du die Stellungnahme dann bei der offiziellen Einreichung deinem Antrag beilegen.

    Alle Dokumente müssen entweder auf Deutsch oder Englisch eingereicht werden. Liegen die Unterlagen in einer anderen Sprache vor, ist eine professionelle Übersetzung erforderlich.  

    Schritt 3 – Vorbereitung des Anerkennungsantrages

    Überlege, welche der Lehrveranstaltungen, die du dir anerkennen lassen möchtest, den einzelnen Lehrveranstaltungen aus dem Studium der Bildenden Kunst in Bezug auf die Lernergebnisse weitgehend entsprechen. Eine Liste aller Lehrveranstaltungen des Studiums Bildenden Kunst findest Du im Studienplan, siehe Schritt 1.

    Abgesehen vom Inhalt darf auch die Workload, das heißt die Anzahl ECTS bzw. das Stundenausmaß, nicht allzu stark voneinander abweichen.  Als Richtschnur kannst du davon ausgehen, dass die Workload der anzuerkennenden Lehrveranstaltung zumindest 75% der Workload jener Lehrveranstaltung im Studium der Bildenden Kunst entsprechen muss, die sie ersetzen soll. 

    Mehrere Lehrveranstaltungen mit vergleichbaren Inhalten können zusammen herangezogen werden, um die Workload einer Lehrveranstaltung aus der Bildenden Kunst zu erreichen. Umgekehrt ist es auch möglich, eine Lehrveranstaltung mit entsprechend hohem Stundenausmaß für mehrere Lehrveranstaltungen mit vergleichbaren Lernergebnissen in der Bildenden Kunst anzuerkennen.

    Skizziere auf einem Blatt Papier (oder auf der Kopie des Zeugnisses) eine mögliche Gegenüberstellung mit den Kursen des Studienplans der Studienrichtung Bildende Kunst. Dazu benötigst du:

    • Den Titel der absolvierten Lehrveranstaltung, die ECTS/das Stundenausmaß sowie die Note
    • Den Titel der Lehrveranstaltung aus der Bildenden Kunst, für die die absolvierte Lehrveranstaltung anerkannt werden soll, die ECTS/das Stundenausmaß, sowie die entsprechende Note. 

    Schritt 4 – Vereinfachte Anerkennung für Erasmus oder andere internationale Mobilitätsprogramme der Akademie

    Wenn du mit Erasmus oder einem anderen Austauschprogramm an einer internationalen Universität studiert hast und du dir deine dort absolvierten Lehrveranstaltungen für das Studium der Bildenden Kunst anerkennen lassen möchtest, benötigst Du folgende Dokumente: 

    Die im Learning Agreement angeführten „Courses Abroad“ Kurse für die Mobilitätsprogramme kann man auch im Online-Formular in AkademieOnline finden und auswählen.

    Schritt 5 – Online-Formular

    Das auszufüllende Online-Formular findest du in deinem Account in AkademieOnline unter Anerkennungen. Wähle zunächst aus, ob du:

    • eine interne Anerkennung (Prüfungen aus einem anderen Studium als der Bildenden Kunst an der Akademie) 
    • eine externe Anerkennung oder
    • einen Auslandsbescheid (Erasmus oder andere Mobilitätsprogramme) benötigst.

    Mache dich mit der Ausfüllmaske in AkademieOnline vertraut, um die absolvierten Lehrveranstaltungen mit denen aus dem Studienplan der Bildenden Kunst gegenüberzustellen, wie du es in Schritt 2 und 3 vorbereitet hast. Dazu gibst du sowohl die ECTS-Anzahl (bzw. Wochenstunden) als auch die Note ein.

    Für die Ausfüllmaske in Akademie Online gibt es Ausfüllhilfen, je nachdem, um welche Anerkennung es sich handelt, die du auf der Webseite findest.

    Ausfüllhilfe interne Anerkennungen

    Ausfüllhilfe externe Anerkennungen

    Bitte beachte:

    • Wähle die Titel der Lehrveranstaltungen laut Studienplan Bildende Kunst/AkademieOnline mit Semester/Studienjahr aus.
    • Achtung: Wähle immer die Lehrveranstaltungsprüfung (grüner Punkt) aus, nicht die Fach-/Modulprüfung (orange Blume) aus. Klicke auf das „+“ links neben der Fach-/Modulprüfung, dann siehst du die Lehrveranstaltungsprüfungen.
    • Für Anerkennungen von Universitäten, die keine ECTS vergeben (zum Beispiel aus Südkorea, USA, Argentinien), halte dich an die Empfehlungen unter:  > Im Zeugnis stehen keine ECTS
    • Tipp: Achte bei der Suche nach der passenden Lehrveranstaltung in der Online-Maske darauf, dass du nur Lehrveranstaltungen beginnend mit Nummer 050 oder 040 (in wenigen Ausnahmefällen 010 oder 020) auswählst. Andere Kursnummern sind ein Indikator, dass sie nicht zum Studienplan Bildende Kunst gehören und dadurch nicht relevant für dich sind. Fach-/Modulprüfungen beginnend mit Buchstaben A sind ebenfalls nicht relevant.
    • Für Validierungen wähle Allgemeine Anerkennung und „Validierung gemäß UG §78 (3)“ als Bildungseinrichtung. Als Position, schreibe „Außeruniversitäre Tätigkeit“ und wähle in der Akademie-Gegenüberstellung, die Kurse aus, die du anerkennen lassen möchtest.
    • Ebenfalls empfehlen wir dir die Information zu den Freien Wahlfächern: > Was sind Freie Wahlfächer?

    Schritt 6 – Checkliste

    Prüfe deinen fertigen Antrag anhand folgender Punkte. Du kannst den Anerkennungsprozess durch einen vollständigen und fehlerfreien Antrag beschleunigen:

    • Stimmt die Gegenüberstellung der Lehrveranstaltungen? Sind die eventuell nötigen Nachweise für die Inhalte und Lernergebnisse vorhanden?
    • Hast du ausschließlich LVs aus dem Studienplan Bildende Kunst ausgewählt?
      Orientiere dich an den LV-Nummern (beginnend mit 050, 040), siehe > Schritt 5 –Online Formular
    • Bitte überprüfe, dass du keine Fach- oder Modulprüfung ausgewählt hast. Wähle immer Lehrveranstaltungsprüfungen aus (grüner Punkt).
    • Wenn im Antrag die Gegenüberstellung zu einer Lehrveranstaltung aus dem Studium Bildende Kunst fehlt, wird die Anerkennung als Freies Wahlfach beantragt - willst du das so?
    • Hast du die Noten und ECTS eingetragen?
    • Falls eine Umrechnung von Noten oder ECTS erforderlich ist: Hast Du die entsprechenden Umrechnungstabellen beigelegt?  > Im Zeugnis stehen keine ECTS
    • Liegen alle Zeugnisse und weitere Dokumente auf Deutsch oder Englisch vor? Wenn nicht, müssen sie professionell  übersetzt werden. Benötigst du eine Apostille bzw. volle diplomatische Beglaubigung?

    Schritt 7 – Bestätigung des Online-Formulars

    Bestätige das Online-Formular. Achtung: Diese Bestätigung ist noch nicht die Einreichung.

    Drucke unmittelbar danach den Antrag aus, unterschreibe ihn (analog oder digital) und erstelle ein PDF des unterschriebenen Antrags. Füg dieses Dokument mit anderen Unterlagen und reiche den Antrag ein.

    Schritt 8 (freiwillig) – Beratungsstelle für Prüfungsanerkennungen und Vorab-Stellungnahme der Curricularkommission

    Die Akademie ist bemüht darum, die Antragsverfahren so transparent und einfach wie möglich zu gestalten. Aus diesem Grund wurde die Beratungsstelle für Prüfungsanerkennungen bei der Curricularkommission für Bildende Kunst eingerichtet. Hier erhältst du Beratung zu inhaltlichen Fragen der Anerkennung und Unterstützung im Anerkennungsverfahren. Zudem erhältst du hier bereits vorab die Stellungnahme der Curricularkommission zu deinem Anerkennungsantrag. (Die_der Vorsitzende der Curricularkommission Bildende Kunst überprüft für die Akademie, ob wesentliche Unterschiede hinsichtlich der Lernergebnisse bestehen.)

    Du kannst das PDF-Dokument deines Antrages zusammen mit den Zeugnissen und allen weiteren erforderlichen Dokumenten an anerkennung_biku@akbild.ac.at schicken. Über diese E-Mail-Adresse kannst du auch Beratungstermine vereinbaren.

    Du hast folgende Vorteile, wenn du die Beratungsstelle kontaktierst:

    Die Beratungsstelle für Prüfungsanerkennungen sieht sich deinen Antrag genau an und gibt dir – wenn notwendig – Tipps zur Verbesserung im Rahmen eines persönlichen und individuellen Beratungsgesprächs.

    Außerdem kann sie deinen Antrag bereits der Vorsitzenden der Curricularkommission zur Stellungnahme vorlegen. Die Stellungnahme kannst du dann deinem Antrag beilegen, wenn du ihn bei der Studienabteilung einbringst – das wird die Bearbeitungszeit deines Anerkennungsverfahrens enorm beschleunigen!

    Wenn du möchtest, kann die Beratungsstelle deinen Antrag zusammen mit der Stellungnahme der Vorsitzenden der Curricularkommission auch gleich direkt bei der Studienabteilung für dich einbringen. Wenn du dies möchtest, gib dies in einem kurzen E-Mail an anerkennung_biku@akbild.ac.at bekannt.

    Schritt 9 – Offizielle Einreichung des Antrages

    Für die Einreichung stehen dir zwei Varianten zur Verfügung:

    Variante 1:
    Wenn du dies möchtest, kann die Beratungsstelle für Prüfungsanerkennungen den Antrag für dich offiziell bei der Studienabteilung einreichen. (Siehe Schritt 8) Gib dies in einem kurzen E-Mail an anerkennung_biku@akbild.ac.at bekannt.

    Variante 2: 
    Du kannst deinen Antrag aber auch selbst einreichen. In diesem Fall sende deinen Antrag als PDF zusammen mit den Zeugnissen und allen weiteren erforderlichen Dokumenten per E-mail an studienabteilung@akbild.ac.at 

    Sobald dein Antrag bei der Studienabteilung einlangt, hat die Akademie zwei Monate Zeit, um den Antrag zu bearbeiten. Gemeinsam mit der Beratungsstelle für Prüfungsanerkennungen prüft die Studienabteilung, ob dein Antrag vollständig ist. Wenn es Verbesserungsbedarf im Antrag gibt, bekommst du eine E-Mail von der Beratungsstelle und/oder die Studienabteilung. Nach deiner Anfrage können sie deinen Antrag auf AkademieOnline wieder zur nochmaligen Bearbeitung öffnen. Bearbeite deinen Antrag bitte umgehend innerhalb von zwei Wochen. Zur Hilfestellung für die Bearbeitung gibt die Beratungsstelle für Prüfungsanerkennungen in der Studienrichtung Bildende Kunst im Auftrag der Studienabteilung eine Empfehlung zur Korrektur ab.

    Achtung: Wenn du diese Verbesserung nicht fristgerecht vornimmst, kann es passieren, dass du den Antrag neu einreichen musst. Um eine solche Situation zu vermeiden, ist es am besten, du kontaktierst die Beratungsstelle für Prüfungsanerkennungen bereits vor der offiziellen Einreichung.

    Falls du die Beratung der Beratungsstelle für Prüfungsanerkennungen nicht vorab in Anspruch genommen hast (siehe Schritt 8) und noch keine Stellungnahme der Curricularkommission vorliegt, leitet die Studienabteilung deinen Antrag jetzt an diese weiter. Sobald die_der Vorsitzende der Curricularkommission seine Stellungnahme abgegeben hat, wird diese zusammen mit dem Antrag der_dem Vizerektor_in zur abschließenden Prüfung und Entscheidung vorgelegt. 

    Frequently Asked Questions - FAQs

    Was ist die Voraussetzung für eine Anerkennung?

    Die Voraussetzung für die Anerkennung von Prüfungen oder anderen Leistungen ist, dass keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der Lernergebnisse zwischen der Leistung, die anerkennen werden soll und der jeweiligen Lehrveranstaltung aus dem Studienplan Bildende Kunst, bestehen.

    Eine Anerkennung erfolgt nur, wenn alle erforderlichen Dokumente zusammen mit dem unterschriebenen Antrag eingereicht werden. 

    Wann kann ich eine Anerkennung beantragen? 

    Anträge auf Anerkennung sind ab Studienbeginn - d.h. ab der Inskription als ordentliche Studierende der Bildenden Kunst - möglich. Es wird aber empfohlen, das erste Studienjahr zur Orientierung abzuwarten. Es wird auch empfohlen, 6 Monate vor der Diplomprüfung die letzte Anerkennung abgeschlossen zu haben. Die Akademie hat zwei Monate Zeit für die Bearbeitung eines Antrags.

    Studierende mit Erasmus-Aufenthalt oder anderen Mobilitätsprogrammen: 
    Beachte die vom International Office festgelegten Fristen, sonst können die Förderungen nicht ausbezahlt werden. Das gilt auch für BIP-Projekte!  

    Vermeide die Woche der Anmeldungen für Abschlussprüfungen, um Verzögerungen zu verhindern.  Bringe deinen Antrag daher nach Möglichkeit zu einem anderen Zeitpunkt ein!

    In welcher Sprache müssen die dem Antrag zugehörigen Dokumente vorliegen?

    Alle Dokumente müssen in englischer oder deutscher Sprache vorliegen. Für alle anderen Sprachen ist eine professionelle Übersetzung erforderlich.

    Was ist eine Apostille/volle diplomatische Beglaubigung, wer braucht sie?

    Apostille oder die volle diplomatische Beglaubigung dienen zur Bestätigung der Echtheit von Dokumenten ausländischer Bildungseinrichtungen. Sie sind dann erforderlich, wenn Zeugnisse oder andere Dokumente in bestimmten Ländern ausgestellt wurden. Welche Länder dies betrifft, erfährst du hier.
    Weitere Auskünfte hierzu erteilt die Studienabteilung: studienabteilung@akbild.ac.at

    Wie kann man die Inhalte/Lernergebnisse von zwei Lehrveranstaltungen vergleichen?

    Wenn der Titel der Lehrveranstaltung nicht selbsterklärend ist (wie z.B. „Aktzeichnen“, „Holzwerkstatt“, „Kunstgeschichte der Moderne“), benötigen wir weitere Informationen zum Inhalt der Lehrveranstaltungen (Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen, Fertigkeiten bzw. Kenntnisse). Solche Informationen finden sich in digitalen Vorlesungsverzeichnissen oder in anderen offiziellen Dokumenten. Füge diese Dokumente oder Screenshots davon deinem Antrag auf Anerkennung bei.

    Achtung: Eintragungen im Online-Formular unter „Lehrveranstaltungsinhalt“ scheinen nicht im ausgedruckten PDF des Antrags auf! Der Inhaltsnachweis muss daher separat mit dem Antrag per Email geschickt werden. 

    Studienleistungen, deren Lernergebnisse sich von sämtlichen Lehrveranstaltungen aus der Bildenden Kunst wesentlich unterscheiden (weil sie z.B. in einer völlig anderen Studienrichtung abgelegt wurden), können trotzdem bis zu 18 ECTS als Freie Wahlfächer anerkannt werden. Dazu wählt man „Freies Wahlfach – Anerkennung“ im Online Formular.

    Welche Informationen müssen im Zeugnis stehen?

    • Titel der Lehrveranstaltung
    • Workload (ECTS, andere Kreditpunkte, Semesterwochenstunden zu jeder Lehrveranstaltung). Wenn diese Informationen fehlen: > Im Zeugnis stehen keine ECTS
    • Nachweis über die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung (Note oder „erfolgreich teilgenommen“). Umrechnungstabelle zur Benotung, sofern abweichend vom österreichischen Notenschema 1-5 (1: sehr gut, 2:  gut, 3: befriedigend, 4: genügend, 5: nicht genügend)

    Was ist zu tun, wenn die ECTS nicht genau übereinstimmen? 

    Die Anzahl ECTS bzw. das Stundenausmaß dürfen nicht stark voneinander abweichen.  Als Richtschnur gilt, dass die Workload der anzuerkennenden Lehrveranstaltung mindestens 80% der Workload jener Lehrveranstaltung in der Bildenden Kunst entsprechen muss, die sie ersetzen soll.  Ausnahmen sind möglich bei Anerkennungen des Zentralen Künstlerischen Fachs (ZKF) und bei Mobilitätsprogrammen.

    Mehrere Lehrveranstaltungen mit vergleichbarem Inhalt können zusammen verwendet werden, um die Workload einer Lehrveranstaltung aus der Bildenden Kunst zu erreichen. Umgekehrt ist es auch möglich, sich eine Lehrveranstaltung mit entsprechend hohem Stundenausmaß für mehrere Lehrveranstaltungen mit vergleichbaren Lernergebnissen in der Bildenden Kunst anerkennen zu lassen.

    Im Fall des Zentralen Künstlerischen Fachs (ZKF) ist eine aus mehreren Lehrveranstaltungen zusammengesetzte Anerkennung ausnahmsweise nur dann möglich, wenn Studierende im Rahmen eines bilateralen Austauschprogramms (Erasmus oder anderes Mobilitätsprogramm) an einer Kunstuniversität studieren, an welcher das Zentrale Künstlerische Fach auf mehrere Lehrveranstaltungen aufgeteilt ist. Eine solche Ausnahme muss im Vorhinein im Learning Agreement vereinbart werden.

    Im Zeugnis stehen keine ECTS?

    Wenn die Hochschule keine ECTS vergibt, erkundige dich zunächst bei der Hochschule (z.B. im International Office oder der Stelle, die dein Zeugnis ausgestellt hat, ob es eine offizielle Umrechnungstabelle für ECTS gibt.

    Gibt es keine Umrechnungstabelle, ist das Stundenausmaß entscheidend. Die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) darf nur geringfügig von jener im Studienplan der Bildenden Kunst abweichen.

    Eine Semesterwochenstunde in Österreich entspricht 45 Minuten,15 Mal pro Semester. In anderen Ländern können andere Werte gelten, die dann entsprechend umgerechnet und nachgewiesen werden müssen.

    Wenn die Hochschule, die das Zeugnis ausgestellt hat, keine Informationen zur Umrechnung von ECTS bzw. zu den Semesterwochenstunden bereitstellen kann, nimm bitte Kontakt mit uns auf. 

    Was sind Freie Wahlfächer (FWF)?

    Du hast z.B. Mathematik studiert und fragst dich, ob du Studienleistungen für die Bildende Kunst verwenden kannst? Ja, und zwar als Freies Wahlfach (FWF). Jede universitäre Lehrveranstaltung unterschiedlicher Studien kann als FWF angerechnet werden.  

    Für die Freien Wahlfächer (FWF) kann jede positiv beurteilte Prüfung, die an einer in- oder ausländischen Universität absolviert wurde, anerkannt werden. Insgesamt können maximal 18 ECTS dafür anerkannt werden. Es wird empfohlen, eine FWF-Anerkennung erst im 2. Studienabschnitt zu beantragen, da du dann besser einschätzen kannst, wie viele ECTS dir noch fehlen. Dazu wählst du „Freies Wahlfach – Anerkennung“ als Gegenüberstellung im Online Formular aus.

    Achtung: Wenn du nur FWF anerkennen lassen willst, kannst du den Antrag direkt an die Studienabteilung schicken, da in diesem Fall keine Überprüfung der Lernergebnisse erfolgt.

    Was ist ein Learning Agreement?

    Das Learning Agreement ist eine Vereinbarung die festlegt, dass die darin enthaltenen Lehrveranstaltungen nach deiner Rückkehr an die Akademie anerkannt werden, sofern sie positiv absolviert wurden. Es muss vor einem Auslandsstudium (Erasmus oder anderes Mobilitätsprogramm der Akademie) vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. Man darf aber während des Auslandsstudiums das Learning Agreement ergänzen/ändern, dafür sollte man sich rechtzeitig bei der Beratungsstelle oder beim International Office melden. Zusätzlich zum Learning Agreement (oder wenn die Partneruniversität nicht Teil des Erasmusprogramms ist) kannst du einen Antrag auf Feststellung (Vorausbescheid) stellen, welche Prüfungen des vorgeschlagenen, noch nicht absolvierten Studienprogramms im Ausland anerkannt werden. Diese Feststellung garantiert dir, dass die besuchten Lehrveranstaltungen nach deiner Rückkehr an die Akademie anerkannt werden.

    Im Learning Agreement werden die Lehrveranstaltungen, die du an der Partnerhochschule besuchen wirst, passenden Lehrveranstaltungen aus der Bildenden Kunst gegenübergestellt. Laut Studienplan Bildende Kunst 2025 sollen die Kurse beginnend mit den Titeln „Courses Abroad …. “ für Lehrveranstaltungen, die im Ausland besucht werden, gegenübergestellt werden. Zur Vorbereitung auf das Ausfüllen des Learning Agreements, siehe Schritt 1 – Studienplan und Schritt 3 – Vorbereitung des Anerkennungsantrages.

    Nähere Auskünfte zum Learning Agreement erteilen das International Office und die Beratungsstelle für Prüfungsanerkennungen in der Studienrichtung Bildende Kunst.

     Was passiert nach der Abgabe des Antrags?

    ·         Hast du deinen Antrag vor der Einreichung mit der Beratungsstelle für Prüfungsanerkennungen zur Beratung besprochen (anerkennung_biku@akbild.ac.at) und liegt daher bereits die Stellungnahme der Curricularkommission vor (siehe Schritt 8)? Dann kann die Beratungsstelle deinen Antrag für dich bei der Studienabteilung einbringen. In diesem Fall musst du dich um nichts mehr kümmern.

    ·         Wenn du den Antrag ohne Inanspruchnahme der Beratungsleistung der Beratungsstelle für Prüfungsanerkennungen selbst direkt bei der Studienabteilung (studienabteilung@akbild.ac.at) einbringst, prüft die Studienabteilung zunächst, ob dein Antrag vollständig ist.

    ·         Wenn es Verbesserungsbedarf im Antrag gibt, können die Studienabteilung oder die Beratungsstelle nach Rückfrage deinen Antrag zur nochmaligen Bearbeitung öffnen. Bearbeite deinen Antrag bitte umgehend innerhalb von zwei Wochen. Zur Hilfestellung für die Bearbeitung gibt es die Beratungsstelle.

    ·         Achtung: Wenn du diese Verbesserung nicht fristgerecht vornimmst, kann es passieren, dass du den Antrag neu einreichen musst. Um eine solche Situation zu vermeiden, ist es am besten, du kontaktierst die Beratungsstelle für Prüfungsanerkennungen bereits vor der offiziellen Einreichung.

    ·         Sobald der Anerkennungsbescheid vorliegt, wird dieser von der Studienabteilung per E-Mail zugestellt.

    ·         Achtung: Ab der Abgabe eines Antrags hat die Akademie 2 Monate Zeit für die Bearbeitung.  Unterschätze die Dauer und den Aufwand eines Anerkennungsprozesses nicht. Plane ausreichend Zeit für Nachfragen und mögliche Verbesserungen ein.

    Was passiert, wenn mein Antrag oder einzelne Positionen daraus abgelehnt wurden?

    Eine neue Zuordnung einer abgelehnten Anerkennung kann in einem neuen Antrag vorgenommen werden, sofern der Nachweis erbracht wird, dass keine wesentlichen Unterschiede in den Lernergebnissen bestehen, dies kann z. B. durch die Lehrveranstaltungsbeschreibung mittels offizieller Dokumente erfolgen.

    Wenn du mit dem Bescheid nicht einverstanden bist, kannst Du Beschwerde dagegen einlegen. Alle Informationen dazu stehen im Bescheid.

    Was ist die Validierung von beruflichen oder außerberuflichen Qualifikationen?

    Berufliche oder außerberufliche Qualifikationen können nicht direkt anerkannt werden, sondern müssen zuerst validiert werden, bevor eine Anerkennung erfolgen kann. Eine Validierung ist daher ein etwas aufwändigeres Verfahren als eine Anerkennung.

    Genaue Informationen zur Validierung findest du in der  Satzung der Akademie auf S. 43 unter II Curricula § 2 (3).

    Wie stelle ich einen Antrag auf Validierung von beruflichen und außerberuflichen Kompetenzen?

    Der Antrag muss die beruflichen oder außerberuflichen Qualifikationen konkret den entsprechenden Lehrveranstaltungen aus dem Studienplan der Bildenden Kunst zuordnen.

    Es muss nachvollziehbar begründet werden, warum sich die erworbenen Qualifikationen nicht wesentlich von den Lernergebnissen der betreffenden Lehrveranstaltung unterscheiden. 

    Die Unterlagen (Darstellung sämtlicher Qualifikationen sowie Nennung der Prüfungen, für welche die Qualifikationen anerkennt werden sollen) sowie die Dokumentation der beruflichen oder außerberuflichen Qualifikationen sind als PDF  zusammen mit den jeweiligen Begründungen dafür, dass hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse) keine wesentlichen Unterschiede bestehen mit den Lernergebnissen zusammen mit dem unterschriebenen Online Formular per E-Mail direkt bei der Studienabteilung: studienabteilung@akbild.ac.at einzureichen.

    Die Studienabteilung überprüft die Anträge auf Vollständigkeit und leitet diese an den_die Vorsitzende_n der Curricularkommission Bildende Kunst weiter. Nach Abschluss der Bewertung erlässt die Vizerektorin den Anerkennungsbescheid.

    Für weitere Informationen siehe in der Satzung S. 44 unter II Curricula § 2 (4) – Die Einreichung des Antrags auf Anerkennung von beruflichen oder außerberuflichen Qualifikationen.

    Gibt es Informationsveranstaltungen?

    Zu Beginn von Winter- und Sommersemester werden jeweils zwei Informationsveranstaltungen zum Thema Studienplan und Anerkennungen angeboten und per E-Mail allen Studierenden angekündigt. Die Infoveranstaltungen finden meistens zwei Wochen vor und nach dem Semesteranfang statt. Die Termine sind auch unter Veranstaltungen des Instituts für Bildende Kunst  auf der Akademie-Webseite zu finden.

    An wen wende ich mich?

    Lies dir zuerst die Informationen auf der Webseite genau durch und besuche die Informationsveranstaltungen zu Semesterbeginn, bevor du dich mit Fragen an uns wendest. 

    Bitte beachte auch: Wir können nur inskribierten Studierenden Auskünfte erteilen. Vor Beginn des Studiums der Bildenden Kunst (z.B. in der Bewerbungsphase) sind leider keine Beratungen zu Anerkennungen möglich.

    Nach Besuch der Infoveranstaltungen ist eine weitere persönliche Beratung durch die Stelle für „Prüfungsanerkennungen Bildende Kunst“ möglich. Für eine Terminvereinbarung und weitere Fragen bitte eine E-Mail an anerkennung_biku@akbild.ac.at schicken.

    Beratungszeiten:
    Vorstudien
    Montag 14-18 Uhr, International Office, Schillerplatz 3, E8

    Erasmus- und Mobilitätsprogramme
    Dienstag 9-13 Uhr, International Office, Schillerplatz 3, E8

    Bei formalen Fragen, wie Beglaubigungen und Überprüfungen von Dokumenten bitte die Studienabteilung kontaktieren: studienabteilung@akbild.ac.at

    Fertige Anerkennungsanträge mit allen nötigen Unterlagen unterschrieben als PDF entweder an anerkennung_biku@akbild.ac.at oder an studienabteilung@akbild.ac.at schicken.

    Ansprechperson:

    İklim Doğan, Beratungsstelle für Prüfungsanerkennungen in der Studienrichtung Bildende Kunst
    +43 (1) 588 16-2105
    anerkennung_biku@akbild.ac.at

    Beratungszeiten:
    Montags 14-18 Uhr, Dienstags 9-13 Uhr
    International Office, Schillerplatz 3, E8c

    Übermittlung fertiger Anträge mit allen benötigten Dokumenten
    und Nachweisen (als PDFs):
    anerkennung_biku@akbild.ac.at

    Übermittlung vollständige Dokumente für Validierungen:
    studienabteilung@akbild.ac.at