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Sozialstipendium

Das Sozialstipendium kann von allen ordentlichen Studierenden der Akademie der bildenden Künste Wien, die im vergangenen Semester Studienbeiträge bezahlt und diese nicht von anderen stipendienvergebenden Stellen refundiert bekommen haben, im darauf folgenden Semester rückwirkend beantragt werden.

Das trifft sowohl auf aktuelle Studierende zu als auch auf Absolvent_innen, die ihr Studium im vergangenen Semester abgeschlossen haben. Es ist unbedingt notwendig,

  • einen Scan oder ein Foto (gut lesbar) von Ihrer Meldebestätigung aus dem Zentralen Melderegister sowie
  • Ihre Studienbestätigung für das betreffende (letzte) Semester hochzuladen.
  • Einreichfrist rückwirkend für das Wintersemester: 1. April – 15. Mai | 11:00 h
  • Einreichfrist rückwirkend für das Sommersemester: 1. Oktober – 15. November | 11:00 h

Bitte beachten Sie, dass die oben angeführten Fristen unbedingt eingehalten werden müssen. Zu spät eingereichte oder unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.

    Beantragung

    Eine Beantragung erfolgt ausschließlich über https://calls.akbild.ac.at/

    Für die Benutzung unseres Einreichsystems https://calls.akbild.ac.at/ müssen Sie sich einmalig registrieren (falls Sie noch keinen Zugang haben) - bitte verwenden Sie dazu Ihre @student.akbild.ac.at-Adresse, um sich als Studierende_r zu identifizieren. Der Login ist nicht mit dem AkademieOnline-Passwort möglich, da es sich hier um ein eigenständiges System handelt.

    Bei Anträgen von Doktoratsstudierenden, die bereits länger als ein Jahr in einem Doktoratsstudium inskribiert sind, in dem während des ersten Jahres eine Dissertationsvereinbarung abgeschlossen werden muss, wird überprüft, ob eine genehmigte Vereinbarung vorliegt.

    Kontakt und Information

    Vizerektorat für Kunst | Lehre
    akademiestipendien@akbild.ac.at