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KÖR Kunst im öffentlichen Raum Wien | Projektförderung

Extra Label
Deadline
Fälligkeitsdatum
Mo 15.9.2025

Gegenstand der Förderung sind Projekte, bei denen die Auseinandersetzung von Künstler*innen mit dem urbanen Raum zu einer Ausprägung der urbanen Identität der Stadt und deren Stadtteile beiträgt. Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte,
bei denen kommerzielle Interessen im Vordergrund stehen.

Die Projekte müssen im öffentlichen, frei zugänglichen Raum der Stadt Wien umgesetzt werden und müssen kostenfrei zugänglich
und erlebbar sein. Gefördert werden nur Projekte, mit deren Umsetzung vor Entscheidung der KÖR noch nicht begonnen wurde.

Antragsberechtigt sind Einzelpersonen (Künstler*innen), Personengemeinschaften (ARGE, GesbR) und juristische Personen,
die als Träger*innen des Projekts fungieren.

Antragsteller*innen müssen ihren Sitz in der EWR oder EFTA haben.

Projekte werden mit höchstens € 150.000 gefördert. 

Mehr Informationen finden Sie hier.