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Open Call der Akademie | Dissertationsstipendium für die Abschlussphase 2026/27

Extra Label
Deadline
Fälligkeitsdatum
Di 20.10.2026
11 h

Das Dissertationsstipendium für die Abschlussphase zielt darauf ab, Doktorand_innen und PhD-Kandidat_innen in der letzten Phase der Dissertation/ des PhD-Projekts bis zum Abschluss zu unterstützen.

Gefördert werden

  • Ordentliche Studierende eines Doktorats- oder PhD-Studiums an der Akademie der bildenden Künste Wien oder an der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz.
  • Doktorand_innen, die nachvollziehbar darlegen können, dass die Arbeit an der Dissertation bzw. dem PhD-Projekt innerhalb der Stipendienlaufzeit erfolgreich abgeschlossen werden kann.
  • Die zu erwartende Qualität der Abschlussarbeit ist ein zentrales Kriterium bei der Vergabe der Stipendien.

Voraussetzung

  • Das Stipendium kann pro Person nur einmal während der gesamten Laufzeit des Doktoratsstudiums in Anspruch genommen werden.
  • Die Anträge können in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden.
  • Die Stipendien sind innerhalb von sechs Monaten ab Zuerkennung anzutreten (Januar – Juni 2027).
  • Das monatliche Nettoeinkommen bzw. die monatliche Höhe der finanziellen Zuwendungen durch andere längerfristige Förderungen der Bewerber_innen darf im Stipendienzeitraum im Durchschnitt nicht über dem aliquoten Höchststipendium nach dem Studienförderungsgesetz liegen (derzeit 1.121 Euro pro Monat).
  • Der_die Stipendiat_in verpflichtet sich, sein_ihr Dissertations-/PhD-Projekt – entsprechend der jeweiligen Studienzugehörigkeit – beim nächsten PhD-Kolloquium der Kunstuniversität Linz bzw. der nächsten Graduiertenkonferenz der Akademie der bildenden Künste Wien zu präsentieren.

Höhe des Stipendiums

Es können insgesamt sechs Stipendien für jeweils sechs Monate vergeben werden (4 Stipendien Akademie der bildenden Künste Wien, 2 Stipendien Kunstuniversität Linz).  Die Höhe des Stipendiums beträgt 1.200 Euro pro Monat.

Zuwendungen Dritter (andere Förderungen, Stipendien etc.) sind umgehend bekanntzugeben. Im Falle eines richtlinienwidrigen Bezugs des Stipendiums (z.B. Nicht-Beibringung der Nachweise, Überschreitung der Einkommensgrenze) ist das Stipendium zurückzuzahlen.

Das Dissertationsstipendium für die Abschlussphase ist nicht mit anderen Stipendien des Doktoratszentrums kombinierbar.

Einreichung

Die Einreichfrist ist der 20. Oktober 2026, 11 h. Die Antragstellung erfolgt über das Einreichsystem der Akademie

Alle weiteren Informationen finden Sie direkt im Call