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Horizon Europe | MSCA Postdoctoral Fellowships 2023

Extra Label
Deadline
Fälligkeitsdatum
Mi 13.9.2023
17 h

Die Marie Skłodowska-Curie Maßnahme Postdoctoral Fellowships fördert Forschende mit abgeschlossenem Doktorat, die einen längeren Forschungsaufenthalt im Ausland durchführen möchten. Das Thema des Forschungsprojektes kann frei gewählt werden.

Die Forscher_innen erstellen den Antrag gemeinsam mit der Gastorganisation ihrer Wahl (Universität, FH, außeruniversitäre Forschungseinrichtung, Unternehmen, etc.).

MSCA Postdoctoral Fellowships (PF) verstärken und erweitern die Karriereperspektiven von Post-Docs durch die Finanzierung von Forschungstätigkeiten und ein individuell gestaltetes Ausbildungsprogramm im Ausland. Projekte können (mit wenigen Ausnahmen) unabhängig von der Nationalität der Forscher_innen eingereicht werden, und auch Personen, die nach einer Pause einen Wiedereinstieg in die Forschung anstreben oder die aus einem Drittland nach Europa zurückkehren möchten sind eingeladen, ein Postdoctoral Fellowship einzureichen.

Wichtig ist die sogenannte Mobilitätsregel: die Forscher_innen dürfen innerhalb der letzten 3 Jahre vor Einreichfrist nicht mehr als 12 Monate im zukünftigen Gastland gelebt oder gearbeitet haben. Es gibt auch eine Maximaldauer der Forschungserfahrung: Forscher_innen dürfen maximal 8 Jahre Forschungserfahrung nach dem Doktorat besitzen. Die Dauer von Tätigkeiten außerhalb der Forschung sowie Forschungsaufenthalte in Drittländern (für Forscher:innen, die aus einem Drittland nach Europa zurückkehren möchten) werden nicht mitgezählt.

Es gibt zwei Arten von PF:

  • European Postdoctoral Fellowships ermöglichen Forschungsaufenthalte von 12-24 Monaten Dauer in einem EU Mitgliedsland oder einem Horizon Europe assoziierten Land.
  • Global Postdoctoral Fellowships ermöglichen einen Forschungsaufenthalt in einem nicht-Horizon Europe assoziierten Drittland (z.B. USA, Japan etc.) von 12-24 Monaten Dauer, gefolgt von einer verpflichtenden, einjährigen Rückkehrphase bei einer Gastorganisation in einem EU Mitgliedsland oder einem Horizon Europe assoziierten Land. Wichtig: die Mobilitätsregel gilt hier nur für das Drittland.
  • Wo dies sinnvoll ist, kann zusätzlich ein Forschungsaufenthalt bei einer europäischen, nicht-akademischen Gastorganisation (KMU, Industrie, NGO etc.) von bis zu 6 Monaten Dauer gefördert werden. Wurde das gesamte PF schon bei einer nicht-akademischen Organisation durchgeführt, muss es sich dabei um eine andere nicht-akademische Organisation handeln.

Nähere Informationen: https://www.ffg.at/europa/heu/msca/calls_pf