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Austrian Art Alumni Award

Bei Fragen zur Ausschreibung kontaktieren Sie bitte:
Vizerektorat für Kunst | Lehre
akademiestipendien@akbild.ac.at

Zur Sicherstellung des Erhalts des Stellenwerts Österreichs in der Kunst- und Kulturwelt sollen zum Zwecke des Einstiegs in die Künstler_innenkarriere besonders herausragende Absolvent_innen der Universitäten der Künste unterstützt werden. Daher initiieren die öffentlichen Kunstuniversitäten in Kooperation mit dem Wissenschaftsministerium das Programm „A4 – Austrian Art Alumni Award“, das die hochschulübergreifende Vergabe eines Stipendiums pro Jahr an sechs Personen mit exzellentem Studienhintergrund ermöglicht.

Während des Förderzeitraums wird ein relevantes künstlerisches Projekt umgesetzt, das sowohl in Österreich als auch im Ausland realisiert werden kann.

Bewerbungsvoraussetzungen

  • Teilnahmeberechtigt sind Absolvent_innen eines Diplom- bzw. Masterstudiums an einer der sechs öffentlichen Kunstuniversitäten Österreichs*, deren Studienabschluss nicht länger als 18 Monate zurückliegt.
  • Ausgezeichneter Studienerfolg gemäß den an der jeweiligen Universität geltenden universitären Bestimmungen (s. Einreichung à „Erforderliche Unterlagen“)
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EWR-Landes (inklusive Schweiz) bzw. gleichgestellte Drittstaatenangehörige und Staatenlose (gemäß § 4 Abs. 1 StudFG). Personen, die diesen Kriterien nicht entsprechen, sind dann für den Erhalt eines Stipendiums eligibel, wenn sich ihr Wohnsitz seit Beginn des absolvierten Studiums bis zum Zeitpunkt der Einreichung der Bewerbung durchgängig in Österreich befand.
  • Höchstalter 35 Jahre. Bei Vorliegen nachweisbarer Gründe (z.B. Quereinstieg ins Studium, Betreuungspflichten, etc.), die ein Einhalten dieser Bestimmung nicht möglich machen, entscheidet die Jury über die Berücksichtigung der betreffenden Bewerbung.
  • Vorliegen eines Empfehlungsschreibens zum geplanten Projektvorhaben ausgestellt durch die künstlerische Betreuungsperson der Abschlussarbeit.

Das Stipendium wird von einer Jury bestehend aus neun Mitgliedern vergeben. Jede Kunstuniversität erhält eine Stimme und das Wissenschaftsministerium ernennt ein Jurymitglied. Zusätzlich werden zwei externe, unabhängige Expert_innen in die Jury berufen, die von den Kunstuniversitäten vorgeschlagen werden.

*Akademie der bildenden Künste Wien, Kunstuniversität Graz, Kunstuniversität Linz, Universität für angewandte Kunst Wien, Universität Mozarteum Salzburg, mdw-Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

Einreichung

Einreichfrist jährlich Ende Jänner bis Ende März

Einreichungen sind ausschließlich über das Einreichsystem der Akademie https://calls.akbild.ac.at/ möglich. Für die Benutzung unseres Einreichsystems https://calls.akbild.ac.at/ müssen Sie sich einmalig registrieren (falls Sie noch keinen Zugang haben). Der Login ist nicht mit dem AkademieOnline-Passwort möglich, da es sich hier um ein eigenständiges System handelt.

Erforderliche Unterlagen:

1. Persönliche Angaben (Dateigröße max. 10 MB)

  • Abschlusszeugnis
  • amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis)

2. Vollständig ausgefülltes Bestätigungsformular für den ausgezeichneten Studienerfolg mit Stempel und Unterschrift der zuständigen Studien- und Prüfungsabteilung

  • Hinweis: Stellen Sie sicher, dass etwaige digitale Signaturen im PDF ersichtlich sind!

3. Meldezettel

4. Künstlerisches Schaffen (Dateigröße max. 20 MB)

  • Kurzbeschreibung des Projekts (1 Din A4-Seite)
  • Projektkonzept inkl. Zeitplan (max. 2.000 Zeichen inkl. Leerzeichen)
  • Portfolio (max. 5 ausgewählte Werke / gilt auch für Musikstücke und Videos)
    Übersicht über das bisherige künstlerische Schaffen: Film-, Video- und Musikarbeiten mit einer Länge von maximal 15 Minuten (bei längeren Arbeiten ist ein Ausschnitt in der genannten Länge einzureichen) sind auf www.vimeo.com oder www.youtube.com hochzuladen (Zugang ohne Passwort). Die Links sind bei der jeweiligen Werkbeschreibung anzugeben.
    künstlerischer Lebenslauf
  • Empfehlungsschreiben der künstlerischen Betreuungsperson der Abschlussarbeit

Es können nur Bewerbungen mit vollständigen Angaben und Unterlagen, die den angeführten Kriterien entsprechen, berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, dass die Einreichfristen unbedingt eingehalten werden müssen, zu spät oder unvollständig eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.