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InteressentInnensuche Externe Lehre | Visuelle Grammatik

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Bewerbungsfrist
Fälligkeitsdatum
Mo 23.6.2008

Gestaltungsunterricht, zweistündig, lit.b, abgehalten im Winter- und Sommersemester. Die Neubesetzung beginnt mit dem Wintersemester 2008/2009.

Am Institut für das künstlerische Lehramt der Akademie der bildenden Künste Wien werden ab dem Wintersemester 2008/2009 für die Abhaltung folgender Lehrveranstaltung InteressentInnen gesucht:

Visuelle Grammatik
Gestaltungsunterricht, zweistündig, lit.b, abgehalten im Winter- und Sommersemester. Die Neubesetzung beginnt mit dem Wintersemester 2008/2009.

Die Lehrveranstaltung im Fach „Darstellung“ (1. Studienabschnitt) soll die Studierenden in einen strukturierten Umgang mit visuellen Phänomenen einführen. Mittels praktischer Übungen und entsprechender Reflexion sollen die grundlegenden Elemente visueller Phänomene, ihre Muster und Prozesse, sowie die Beziehungen zwischen den Elementen innerhalb dieses Systems verstanden werden – vergleichbar der Grammatik einer Sprache. Im
Arbeiten mit abstrakten Objekten und Strukturen, konkreten Gegenständen und Strukturen, mit Bewegung und Verhältnissen sollen den Studierenden Prozesse der Formfindung und Darstellung auf analytische Weise vermittelt werden.

Eine gemeinsame Bewerbung für Visuelle Grammatik und Analoge Darstellung I (Zeichnen) wird angeregt.

Bewerbungsvoraussetzungen:

  • abgeschlossenes Universitätsstudium facheinschlägiger Natur (oder vergleichbare Qualifikation)
  • Erfahrung in der Vermittlung dieser Themenfelder
  • Vorschlag für ein Unterrichtskonzept

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik.
Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.