Skip to main content

Universitätsprofessur

gem. § 99 Universitätsgesetz 2002 für „Indigenous Studies“ am Institut für Kunst- und Kulturwissenschaften

Extra Label
Bewerbungsfrist
Fälligkeitsdatum
Di 20.1.2026

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung: 

Universitätsprofessur 

gem. § 99 Universitätsgesetz 2002 für „Indigenous Studies“ am Institut für Kunst- und Kulturwissenschaften (IKW) der Akademie der bildenden Künste Wien im vollen Beschäftigungsausmaß ab 1.10.2026 befristet bis 31.1.2027. 

Am Institut für Kunst- und Kulturwissenschaften ist eine Impulsprofessur im Bereich „Indigenous Studies“ zu besetzen, deren Schwerpunkt auf aktueller Theoriebildung in Bezug auf Forschungsmethodik, Kunst- und Kulturproduktion liegt. Mit der Impulsprofessur soll aktuellen Themen, zeitgenössischen Forschungsansätzen, experimentellen Methoden und deren Vermittlung Raum gegeben werden, die das bestehende Curriculum ergänzen und sich in der Weiterentwicklung von Forschung und Diskurs institutsübergreifend an die gesamte Akademie richten.  

Die ausgeschriebene Stelle richtet sich an herausragende, international profilierte Interessent_innen aus den Geistes- und Sozialwissenschaften und/oder den Kunst-, Bildungs- und Kulturwissenschaften mit Expertise in Indigenous Studies und Theorien sowie deren Verflechtungen mit künstlerischer Forschung und kulturellen und/oder künstlerischen Praktiken. 

Das Aufgabenfeld umfasst Lehre und Forschung. 

Anstellungsvoraussetzungen 

  • eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene österreichische oder internationale Universitäts- bzw. Hochschulausbildung, eine einschlägige Promotion sowie eine Habilitation (oder habilitationsäquivalente Leistungen)
  • hervorragende wissenschaftliche Qualifikation für das zu besetzende Fach (laut obiger Profilbeschreibung)
  • ein qualifiziertes Forschungsprofil (einschlägige internationale Publikationen, Tagungsbeiträge, etc.)
  • pädagogische und didaktische Eignung sowie mehrjährige einschlägige Lehrerfahrung, vorzugsweise im Hochschulbereich
  • Kompetenz zur diskursiven Entwicklung und Reflexion des Schwerpunkts „Indigenous Studies“ in Hinblick auf Kunst- und Kulturproduktion im Rahmen der Forschungs- und Lehraktivitäten der Akademie
  • sehr gute Deutsch- und/oder Englischkenntnisse
  • ein diskriminierungskritisches Grundverständnis sowie die Bereitschaft sich dahingehend fortzubilden 

Gewünschte Qualifikationen 

  • facheinschlägige internationale Vernetzung sowie außeruniversitäre Praxis
  • Kenntnisse aktueller (pop-) kultureller und/oder künstlerischer Praxisformen sowie ihrer Diskurse 

Zur Lehrverpflichtung gehört die Abhaltung einer Reihe von 3 Workshops an der Akademie. 

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe A1 beträgt derzeit Euro 6.713,30. 

Der Bewerbung ist ein Motivationsschreiben sowie ein Lebenslauf inkl. Forschungsprojekten und Publikationsliste beizulegen.  

Interessent_innen bewerben sich bitte bis 20.01.2026 unter: www.akbild.ac.at/jobs 

Die Akademie der bildenden Künste Wien bekennt sich zu einem chancengerechten Lern-, Lehr-, Forschungs- und Arbeitsumfeld und wirkt auf den Abbau von Diskriminierungen und strukturellen Barrieren hin. Daher begrüßt die Akademie ausdrücklich die Bewerbung von qualifizierten Personen, die aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ethnischen Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung oder ihres Alters strukturell benachteiligt sind. Dabei ist besonders zu berücksichtigen, wenn eine Person mehrere Diskriminierungsgründe auf sich vereint (intersektionaler Ansatz). 

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.