Universitätsprofessur
gem. § 99 Universitätsgesetz 2002 für die Studienrichtung Bildende Kunst im Bereich „Post-digitale Kunst“ am Institut für Bildende Kunst
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:
Universitätsprofessur
gem. § 99 Universitätsgesetz 2002 für die Studienrichtung Bildende Kunst im Bereich „Post-digitale Kunst“ am Institut für Bildende Kunst (IBK) im vollen Beschäftigungsausmaß ab 1.10.2026 für einen Zeitraum von 3 Jahren.
Gesucht wird eine international profilierte Künstler_innenpersönlichkeit mit hervorragendem Standing im internationalen Kunstfeld, die durch ihre künstlerische Arbeit Maßstäbe gesetzt hat. Erwünscht sind fundierte Kenntnisse aktueller Kunstdiskurse und Methoden, insbesondere im Bereich post-digitaler künstlerischer Praktiken, die sich kritisch mit den gesellschaftlichen, ästhetischen und politischen Implikationen digitaler Technologien, künstlicher Intelligenz sowie algorithmischer Kulturen auseinandersetzen.
Anstellungsvoraussetzungen
- eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene Universitäts- bzw. Hochschulausbildung oder gleichzuhaltende künstlerische und/oder wissenschaftliche Eignung
- international anerkanntes Werk sowie hervorragende künstlerische und/oder wissenschaftliche forschende Qualifikation im Kontext post-digitaler Kunstpraxis unter besonderer Berücksichtigung von Debatten über Technologiekritik, Posthumanismus, digitale Materialität und/oder neue Formen künstlerischer Wissensproduktion im Sinne einer Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftspolitischen Transformationsprozessen
- hervorragende künstlerische und/oder wissenschaftliche Qualifikation im Bereich post-digitaler Kunstpraxis unter besonderer Berücksichtigung von Debatten über innovative Vermittlungsformen, kuratorische Strategien, interdisziplinäre Kollaborationen und/oder kritische Medienreflexion im Sinne einer Auseinandersetzung mit zukunftsweisenden Perspektiven der Entwicklung und Erschließung der Künste im Bereich post-digitaler Kunst, die das Kunstfeld aktiv mitgestalten und zur Profilbildung der Institution beitragen
- relevantes Portfolio (Ausstellungen, Projekte, Publikationen etc.)
- Führungskompetenz zur Leitung und Organisation der Lehre eines Fachbereiches
- Eignung zur künstlerischen Unterstützung und Förderung der Studierenden
- Bereitschaft zur engen inhaltlichen und organisatorischen Zusammenarbeit mit den Professor_innen und Mitarbeiter_innen der Fachbereiche und Werkstätten des Instituts für Bildende Kunst
- Bereitschaft zur Mitarbeit in den Gremien der universitären Selbstverwaltung
- Bereitschaft zur Mitarbeit an akademieinternen und öffentlichen Aktivitäten bzw. interdisziplinären Projekten und Kooperationen
- sehr gute Deutsch- und/oder Englischkenntnisse
- diskriminierungskritisches Grundverständnis sowie die Bereitschaft sich dahingehend fortzubilden
Die Lehrverpflichtung umfasst verschiedene Lehrveranstaltungstypen, z.B. künstlerischen Einzelunterricht, Projekte, Workshopformate, (Pro-) Seminare, Vorlesungen und Übungen im Gesamtausmaß von mindestens 17 Unterrichtsstunden pro Woche.
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe A1 beträgt derzeit Euro 6.713,30 bei einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden.
Interessent_innen bewerben sich unter Beilage folgender Unterlagen bis 21.4.2026 unter: www.akbild.ac.at/jobs: (1) Motivationsschreiben, (2) Lebenslauf, (3) Portfolio, (4) Konzept zu Perspektiven der Entwicklung und Erschließung der Künste im Bereich „Post-digitale Kunst“, (5) universitäres Lehrkonzept über die Motivation, Inhalte und Vorhaben der eigenen künstlerischen Lehre sowie Nachweis einer der Position entsprechenden Lehrtätigkeitserfahrung, (6) Darlegung zum eigenen diskriminierungskritischen Verständnis von Lehre, Forschung und universitärer Selbstverwaltung.
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens wird es ein öffentliches Hearing der ausgewählten Kandidat_innen geben.
Es wird darauf hingewiesen, dass Teambewerbungen im Auswahlprozess nicht berücksichtigt werden.
Die Akademie der bildenden Künste Wien bekennt sich zu einem chancengerechten Lern-, Lehr-, Forschungs- und Arbeitsumfeld und wirkt auf den Abbau von Diskriminierungen und strukturellen Barrieren hin. Daher begrüßt die Akademie ausdrücklich die Bewerbung von qualifizierten Personen, die aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ethnischen Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung oder ihres Alters strukturell benachteiligt sind. Dabei ist besonders zu berücksichtigen, wenn eine Person mehrere Diskriminierungsgründe auf sich vereint (intersektionaler Ansatz).
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.